Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 13.08.2025 - 4 StR 228/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,27194
BGH, 13.08.2025 - 4 StR 228/25 (https://dejure.org/2025,27194)
BGH, Entscheidung vom 13.08.2025 - 4 StR 228/25 (https://dejure.org/2025,27194)
BGH, Entscheidung vom 13. August 2025 - 4 StR 228/25 (https://dejure.org/2025,27194)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2025,27194) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 53 StGB; § 184b StGB
    Konkurrenzen (Besitz von kinder- und jugendpornographischen Inhalten: Wiederaufleben des subsidiären Besitztatbestandes bei Verjährung der Herstellungstat, einheitliche Tat, keine Verklammerung mit weiteren Taten)

  • openjur.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2025, 340
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.04.2025 - 1 StR 494/24

    Verschaffen und Besitz kinder- bzw. jugendpornographischer Inhalte …

    Auszug aus BGH, 13.08.2025 - 4 StR 228/25
    Dieser stellt mit dem Besitz an den weiteren, nicht selbst gefertigten kinder- sowie den jugendpornographischen Dateien, die bei dem Angeklagten gleichzeitig, wenn auch auf anderen Datenträgern, sichergestellt wurden, eine einheitliche Tat dar (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2025 - 1 StR 494/24 Rn. 7;… vom 20. Juni 2024 - 4 StR 132/24 Rn. 4 mwN).

    Da die Besitztatbestände allerdings nicht die Kraft haben, die Verschaffungsvorgänge zu einer Tat zu verklammern (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2025 - 1 StR 494/24 Rn. 7;… vom 29. November 2023 - 3 StR 301/23 Rn. 5), hat die tatmehrheitliche Verurteilung in den Fällen II.1.

    der Urteilsgründe durch die mit ihnen jeweils tateinheitlich verwirklichten Besitztatbestände einen höheren Unrechtsgehalt aufweisen als vom Landgericht bisher zugrunde gelegt, unterliegen auch die für sie verhängten Einzelstrafen der Aufhebung (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2025 - 1 StR 494/24 Rn. 9).

  • BGH, 20.06.2024 - 4 StR 132/24

    Klammerwirkung verschiedener Herstellungsakte kinder- und jugendpornographischer …

    Auszug aus BGH, 13.08.2025 - 4 StR 228/25
    Bei dieser Sachlage bleibt für eine tatmehrheitliche Verurteilung wegen Besitzes (weiteren) kinder- und jugendpornographischen Materials kein Raum mehr (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2024 - 4 StR 132/24 Rn. 5 mwN).

    Dieser stellt mit dem Besitz an den weiteren, nicht selbst gefertigten kinder- sowie den jugendpornographischen Dateien, die bei dem Angeklagten gleichzeitig, wenn auch auf anderen Datenträgern, sichergestellt wurden, eine einheitliche Tat dar (vgl. BGH…, Beschluss vom 3. April 2025 - 1 StR 494/24 Rn. 7; vom 20. Juni 2024 - 4 StR 132/24 Rn. 4 mwN).

  • BGH, 29.11.2023 - 3 StR 301/23

    Schuldspruchänderung durch das Revisionsgericht; Konkurrenzen im Sexualstrafrecht …

    Auszug aus BGH, 13.08.2025 - 4 StR 228/25
    Da die Besitztatbestände allerdings nicht die Kraft haben, die Verschaffungsvorgänge zu einer Tat zu verklammern (vgl. BGH…, Beschluss vom 3. April 2025 - 1 StR 494/24 Rn. 7; vom 29. November 2023 - 3 StR 301/23 Rn. 5), hat die tatmehrheitliche Verurteilung in den Fällen II.1.
  • BGH, 03.12.2024 - 5 StR 591/24

    Änderung des Schuldspruchs bei Verurteilung wegen verschiedener Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 13.08.2025 - 4 StR 228/25
    Zwar tritt der Besitz als Auffangtatbestand regelmäßig hinter die Verschaffungsdelikte und damit auch hinter die Tatvariante des Herstellens kinderpornographischer Schriften zurück; ist die Herstellungstat allerdings - wie hier - verjährt, so lebt der subsidiäre Besitztatbestand wieder auf (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2024 - 5 StR 591/24 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 22.04.2026 - 4 StR 225/25

    Änderung des Schuldspruchs betreffend den Angeklagten u.a. des schweren sexuellen …

    Dieser Besitz stellt mit dem Besitz an den nicht selbst gefertigten kinder- sowie den jugendpornographischen Dateien (Fall II.4. der Urteilsgründe) eine einheitliche Tat dar, auch wenn die Dateien zum Teil auf unterschiedlichen Datenträgern sichergestellt wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2025 - 4 StR 228/25, NStZ-RR 2025, 340 Rn. 3;… Beschluss vom 20. Juni 2024 - 4 StR 132/24 Rn. 4;… BeckOK-StGB/Ziegler § 184b Rn. 29 mwN).

    Vielmehr steht das Besitzdelikt jeweils in Tateinheit zu den Missbrauchstaten nach § 176 Abs. 1, § 176a Abs. 1 Nr. 1 StGB in der Fassung vom 13. November 1998, die die Strafkammer rechtsfehlerfrei zugrunde gelegt hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 17. Dezember 2025 - 4 StR 576/25 Rn. 5; Beschluss vom 13. August 2025 - 4 StR 228/25, NStZ-RR 2025, 340 Rn. 3; Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19, NStZ-RR 2020, 172, 174).

    Im Hinblick darauf, dass die verbleibenden Taten (Fälle II.1., II.2. und II.3. der Urteilsgründe) durch die jeweils tateinheitlich mit ihnen verwirklichten Besitztatbestände einen höheren Unrechtsgehalt aufweisen als vom Landgericht bisher zugrunde gelegt, unterliegen auch die für sie verhängten Einzelstrafen der Aufhebung (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2025 - 4 StR 228/25, NStZ-RR 2025, 340 Rn. 5).

    Die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer ist nicht daran gehindert, für die verbleibenden Taten höhere Einzelstrafen als bisher auszusprechen, deren Summe aber die Summe der bisherigen Einzelstrafen nicht übersteigen darf (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2025 - 4 StR 228/25, NStZ-RR 2025, 340 Rn. 6;… Beschluss vom 3. April 2025 - 1 StR 494/24 Rn. 11).

  • BGH, 17.11.2025 - 4 StR 385/25

    Konkurrenzen (Besitz und Drittbesitzverschaffung kinder- und …

    Im Hinblick darauf, dass die Taten 1 und 2 der Urteilsgründe durch die mit ihnen jeweils tateinheitlich verwirklichten Besitztatbestände einen höheren Unrechtsgehalt aufweisen als vom Landgericht bisher zugrunde gelegt, unterliegen auch die für sie verhängten Einzelstrafen der Aufhebung (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2025 - 4 StR 228/25 Rn. 5 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht