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Rechtsprechung
   BGH, 17.01.2023 - 4 StR 229/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,2293
BGH, 17.01.2023 - 4 StR 229/22 (https://dejure.org/2023,2293)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2023 - 4 StR 229/22 (https://dejure.org/2023,2293)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2023 - 4 StR 229/22 (https://dejure.org/2023,2293)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 21 StGB; § 63 StGB
    Strafzumessung (keine Vorstrafe; Anlass und Modalität der Tat: nicht oder nur eingeschränkt zu vertretende geistig-seelische Beeinträchtigung); verminderte Schuldfähigkeit (Pädophilie: Veränderung des Täters im Wesen seiner Persönlichkeit, Handeln aus einem mehr oder ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Versuchter schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Strafzumessung bei geistig-seelischer Beeinträchtigung; verminderte Schuldfähigkeit bei Pädophilie

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 StGB, § 46 StGB, § 63 StGB, § 176 StGB, §§ 176 ff StGB
    Versuchter schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Strafzumessung bei geistig-seelischer Beeinträchtigung; verminderte Schuldfähigkeit bei Pädophilie

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Versuchter schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Begründung einer erheblich beeinträchtigten Steuerungsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versuchter schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Begründung einer erheblich beeinträchtigten Steuerungsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Versuchter schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Strafzumessung bei geistig-seelischer Beeinträchtigung; verminderte Schuldfähigkeit bei Pädophilie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 408
  • StV 2023, 384
  • StV 2024, 296
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.06.2021 - 6 StR 341/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose: …

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - 4 StR 229/22
    Ein für das Eingangsmerkmal genügender Ausprägungsgrad kann anzunehmen sein, wenn die Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone geworden sind, die sich durch abnehmende Befriedigung, zunehmende Frequenz der devianten Handlungen, Ausbau des Raffinements und gedankliche Einengung des Täters auf diese Praktiken auszeichnen (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 2. Juni 2021 - 6 StR 341/20, NStZ-RR 2021, 240, 241;… Urteil vom 6. Mai 2021 - 3 StR 350/20 Rn. 17;… Beschluss vom 23. November 2022 - 4 StR 426/22 Rn. 11; Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 StR 414/17).

    (3) Der Rechtsfehler bei der Schuldfähigkeitsbeurteilung tangiert den Schuldspruch trotz der gegebenen Doppelrelevanz nicht, weil eine vollständige Aufhebung der Schuldfähigkeit sicher ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 2021 - 6 StR 341/20 Rn. 16 (insoweit in NStZ-RR 2021, 240, 241 nicht abgedruckt)).

  • BGH, 06.05.2021 - 3 StR 350/20

    Abweichendes Sexualverhalten (hier: Pädophilie) schwere andere seelische Störung …

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - 4 StR 229/22
    Ein für das Eingangsmerkmal genügender Ausprägungsgrad kann anzunehmen sein, wenn die Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone geworden sind, die sich durch abnehmende Befriedigung, zunehmende Frequenz der devianten Handlungen, Ausbau des Raffinements und gedankliche Einengung des Täters auf diese Praktiken auszeichnen (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 2. Juni 2021 - 6 StR 341/20, NStZ-RR 2021, 240, 241; Urteil vom 6. Mai 2021 - 3 StR 350/20 Rn. 17;… Beschluss vom 23. November 2022 - 4 StR 426/22 Rn. 11; Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 StR 414/17).
  • BGH, 02.03.2021 - 4 StR 543/20

    Nachstellung (Tatbestandsmerkmal der Beharrlichkeit); verminderte Schuldfähigkeit …

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - 4 StR 229/22
    Die notwendige Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu stellen und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten vom Täter infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. März 2021 - 4 StR 543/20, NStZ-RR 2021, 138, 140; Beschluss vom 11. Juli 2019 - 1 StR 253/19, StV 2021, 221, 222 mwN).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 253/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - 4 StR 229/22
    Die notwendige Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu stellen und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten vom Täter infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. März 2021 - 4 StR 543/20, NStZ-RR 2021, 138, 140; Beschluss vom 11. Juli 2019 - 1 StR 253/19, StV 2021, 221, 222 mwN).
  • BGH, 23.03.2022 - 6 StR 61/22

    Grundsätze der Strafzumessung (bestimmender Strafzumessungsgesichtspunkt: …

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - 4 StR 229/22
    Das Landgericht hat bei der Bemessung der Einzelstrafen nicht erkennbar berücksichtigt, dass der im Tatzeitraum 61-jährige Angeklagte nicht vorbestraft ist, obwohl es sich hierbei um einen bestimmenden Strafmilderungsgrund handelt (vgl. BGH…, Beschluss vom 30. Juni 2022 - 1 StR 185/22 Rn. 3; Beschluss vom 23. März 2022 - 6 StR 61/22 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 23.11.2022 - 4 StR 426/22

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anschließen des Tatgerichts an die Beurteilung eines …

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - 4 StR 229/22
    Ein für das Eingangsmerkmal genügender Ausprägungsgrad kann anzunehmen sein, wenn die Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone geworden sind, die sich durch abnehmende Befriedigung, zunehmende Frequenz der devianten Handlungen, Ausbau des Raffinements und gedankliche Einengung des Täters auf diese Praktiken auszeichnen (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 2. Juni 2021 - 6 StR 341/20, NStZ-RR 2021, 240, 241;… Urteil vom 6. Mai 2021 - 3 StR 350/20 Rn. 17; Beschluss vom 23. November 2022 - 4 StR 426/22 Rn. 11; Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 StR 414/17).
  • BGH, 11.01.2022 - 1 StR 447/21

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung von Tatumständen nur bei …

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - 4 StR 229/22
    Einem Angeklagten können Anlass und Modalitäten der Tat aber nur dann ohne Abstriche strafschärfend zur Last gelegt werden, wenn sie in vollem Umfang vorwerfbar sind, nicht aber, wenn ihre Ursache - wie nach der Wertung des Landgerichts vorliegend - in einer von ihm nicht oder nur eingeschränkt zu vertretenden geistig-seelischen Beeinträchtigung zu finden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 1 StR 447/21, NStZ-RR 2022, 132; Beschluss vom 7. Oktober 2020 - 4 StR 145/20, StV 2021, 31 mwN).
  • BGH, 12.12.2017 - 2 StR 414/17

    Schuldunfähigkeit (erforderliche zweistufige Prüfung; naheliegende zumindest …

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - 4 StR 229/22
    Ein für das Eingangsmerkmal genügender Ausprägungsgrad kann anzunehmen sein, wenn die Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone geworden sind, die sich durch abnehmende Befriedigung, zunehmende Frequenz der devianten Handlungen, Ausbau des Raffinements und gedankliche Einengung des Täters auf diese Praktiken auszeichnen (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 2. Juni 2021 - 6 StR 341/20, NStZ-RR 2021, 240, 241;… Urteil vom 6. Mai 2021 - 3 StR 350/20 Rn. 17;… Beschluss vom 23. November 2022 - 4 StR 426/22 Rn. 11; Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 StR 414/17).
  • BGH, 07.10.2020 - 4 StR 145/20

    Grundsätze der Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung von Anlass und …

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - 4 StR 229/22
    Einem Angeklagten können Anlass und Modalitäten der Tat aber nur dann ohne Abstriche strafschärfend zur Last gelegt werden, wenn sie in vollem Umfang vorwerfbar sind, nicht aber, wenn ihre Ursache - wie nach der Wertung des Landgerichts vorliegend - in einer von ihm nicht oder nur eingeschränkt zu vertretenden geistig-seelischen Beeinträchtigung zu finden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 1 StR 447/21, NStZ-RR 2022, 132; Beschluss vom 7. Oktober 2020 - 4 StR 145/20, StV 2021, 31 mwN).
  • BGH, 30.06.2022 - 1 StR 185/22

    Strafzumessung (vorherige Straffreiheit des Angeklagten)

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - 4 StR 229/22
    Das Landgericht hat bei der Bemessung der Einzelstrafen nicht erkennbar berücksichtigt, dass der im Tatzeitraum 61-jährige Angeklagte nicht vorbestraft ist, obwohl es sich hierbei um einen bestimmenden Strafmilderungsgrund handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2022 - 1 StR 185/22 Rn. 3;… Beschluss vom 23. März 2022 - 6 StR 61/22 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 07.05.2026 - 4 StR 636/25

    Aufhebung des Schuldspruchs mangels Feststellung eines vom Angeklagten bewirkten …

    Ein für das Eingangsmerkmal genügender Ausprägungsgrad kann anzunehmen sein, wenn die Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone geworden sind, die sich durch abnehmende Befriedigung, zunehmende Frequenz der devianten Handlungen, Ausbau des Raffinements und gedankliche Einengung des Täters auf diese Praktiken auszeichnen (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 17. Januar 2023 - 4 StR 229/22 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 06.11.2024 - 5 StR 276/24

    Anforderungen an die tatrichterliche Prüfung der Schuldfähigkeit

    Auf dieser Basis konnte sie zugleich das Filmen und Filmenlassen der Taten durch die Kinder sowie deren Anleitung zu unterschiedlichen sexuellen Handlungen untereinander als Anhaltspunkte für einen Ausbau des Raffinements deuten (vgl. zu den Kriterien für die Entscheidung darüber, ob eine pädophile Störung eine für das Eingangsmerkmal der schweren anderen seelischen Störung genügende Ausprägung besitzt z.B. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2023 - 4 StR 229/22, NStZ 2023, 408).
  • BGH, 09.04.2026 - 4 StR 158/25

    Fehlerhafter Maßregelausspruch bgzl. der Unterbringung des u.a. wegen sexuellen …

    Ein für das Eingangsmerkmal genügender Ausprägungsgrad kann anzunehmen sein, wenn die Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone geworden sind, die sich durch abnehmende Befriedigung, zunehmende Frequenz der devianten Handlungen, Ausbau des Raffinements und gedankliche Einengung des Täters auf diese Praktiken auszeichnen (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 17. Januar 2023 - 4 StR 229/22 Rn. 13;… Beschluss vom 20. Dezember 2022 - 4 StR 387/22 Rn. 10;… Urteil vom 12. Mai 2022 - 4 StR 197/21 Rn. 11;… Urteil vom 2. Juni 2021 - 6 StR 341/20 Rn. 14;… Urteil vom 6. Mai 2021 - 3 StR 350/20 Rn. 17;… Beschluss vom 23. November 2022 - 4 StR 426/22 Rn. 11; Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 StR 414/17;… Beschluss vom 10. November 2015 - 3 StR 407/15 Rn. 9).
  • BayObLG, 06.11.2023 - 202 ObOWi 1122/23

    Bemessung der Geldbuße: Zur Unzulässigkeit mathematischer Berechnung und zur …

    Rn. 7 3. Schließlich hat das Amtsgericht bestimmende Zumessungsgesichtspunkte, die zugunsten der Betroffenen zu berücksichtigen sind, nämlich die geständige Einlassung (vgl. zuletzt hierzu nur BGH, Beschluss vom 11.01.2023 - 1 StR 398/22 bei juris; 24.05.2022 - 4 StR 72/22 = NStZ 2023, 95; 01.09.2020 - 1 StR 205/20 bei juris) und den Umstand, dass sie nicht vorgeahndet ist (…vgl. hierzu BGH, Urt. v. 28.07.2022 - 1 StR 470/21 bei juris; Beschluss vom 27.09.2023 - 4 StR 211/23; 24.08.2023 - 2 StR 271/23; 06.06.2023 - 4 StR 133/23 - jew. bei juris; 17.01.2023 - 4 StR 229/22 = StV 2023, 384 = NStZ 2023, 408 = RuP 2023, 180), gänzlich außer Acht gelassen.
  • BayObLG, 05.07.2023 - 202 StRR 49/23

    Prüfungsanforderungen für das Vorliegen besonderer Umstände bei Aussetzung einer …

    Rn. 6 bb) Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass das straffreie Vorleben (vgl. nur BGH, Beschluss vom 06.06.2023 - 4 StR 133/23 bei juris; 17.01.2023 - 4 StR 229/22 = StV 2023, 384; 21.09.2022 - 1 StR 479/21 bei juris), der Zeitabstand zwischen Tatbegehung und Aburteilung (vgl. nur BGH, Beschluss vom 05.07.2022 - 2 StR 158/22 bei juris; 01.06.2022 - 6 StR 191/22 bei juris; 02.03.2022 - 2 StR 541/21 = StV 2022, 572), die lange Verfahrensdauer (vgl. nur BGH, Beschluss vom 28.03.2023 - 2 StR 61/23 bei juris; 17.08.2022 - 4 StR 472/21 bei juris;… vom 05.07.2022 - 2 StR 158/22 a.a.O.) und ein Geständnis (…vgl. nur BGH, Urt. v. 20.07.2022 - 5 StR 29/22 bei juris; Beschluss vom 27.10.2022 - 2 StR 438/21 = NStZ 2023, 22624.05.2022 - 4 StR 72/22 = NStZ 2023, 95) sehr wohl gewichtige Milderungsgründe darstellen, denen damit auch im Rahmen des § 56 Abs. 2 StGB Bedeutung zukommt.
  • BGH, 18.03.2026 - 6 StR 20/26

    Aufhebun des Urteils im Maßregelausspruch auf Revision des Angeklagten; …

    Rn. 15 aa) Steht, wie hier, für die Beurteilung der Schuldfähigkeit eine von der Norm abweichende sexuelle Präferenz im Vordergrund, muss diese den Täter im Wesen seiner Persönlichkeit so verändert haben, dass er zur Bekämpfung seiner Triebe nicht die erforderlichen Hemmungen aufbringt, sondern bei Tatbegehung aus einem starken, mehr oder weniger unwiderstehlichen Zwang heraus handelt (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 2021 - 6 StR 341/20, NStZ-RR 2021, 240, 241; Beschlüsse vom 17. Januar 2023 - 4 StR 229/22, Rn. 13; vom 17. Juli 2007 - 4 StR 242/07, NStZ-RR 2007, 337).
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