Rechtsprechung
| BGH, 19.06.1997 - 4 StR 232/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nichtvornahme eines Härteausgleichs im Hinblick auf die Verurteilung des Angeklagten - Erledigung der Vollstreckung einer früheren Strafe "durch Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft" - Vornahme des unterbliebenen Härteausgleichs durch den Senat selbst
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StGB § 46
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.09.1996 - 4 StR 411/96
Einstellung des Verfahrens wegen Nebenstraftaten - Härteausgleich bei einer …
Auszug aus BGH, 19.06.1997 - 4 StR 232/97
Dies rechtfertigt es, die Strafdauer der früheren Verurteilung von der erkannten Gesamtfreiheitsstrafe in Abzug zu bringen (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 9).
- OLG Saarbrücken, 13.12.2007 - Ss 67/07 Rn. 18 d) Einer Zurückverweisung bedurfte es nicht; vielmehr konnte der Senat in der Sache in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst entscheiden (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 50. A., § 354 Rn. 27; BGH NStZ 2003, 293; NJW 2005, 912; BGH 4 StR 232/97).
Rn. 21 Der Senat kann hier den unterbliebenen Härteausgleich ausnahmsweise selbst vornehmen (…vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 9; BGH Beschluss vom 19. Juni 1997 - 4 StR 232/97 -).
- BGH, 01.07.2020 - 2 StR 514/19
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Härteausgleich); eigene Entscheidung in …
- BGH, 01.06.2021 - 6 StR 195/21
Vornahme eines Härteausgleichs durch den Senat; Herabsenkung des Vorwegvollzugs
Um jegliche Benachteiligung des Angeklagten auszuschließen, nimmt der Senat in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO einen Abzug in Höhe der vollstreckten Strafe selbst vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 2020 - 2 StR 514/19, NStZ-RR 2020, 306; vom 19. Juni 1997 - 4 StR 232/97;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 354 Rn. 27) und setzt die Freiheitsstrafe auf die nächst zulässige Strafeinheit von fünf Jahren, einem Monat und zwei Wochen herab (zu der in Abweichung von § 39 StGB ausnahmsweise zulässigen Bemessung einer Freiheitsstrafe nach Jahren, Monaten und Wochen vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2005 - 3 StR 145/05;… vom 8. Oktober 2003 - 2 StR 328/03, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 13 mwN).
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