Rechtsprechung
| BGH, 20.06.2017 - 4 StR 234/17 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 StGB
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Therapiebereitschaft) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung einer mangelnden Therapiebereitschaft
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 StGB
Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung einer mangelnden Therapiebereitschaft - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 46 StGB, § 21 StGB, § 64 StGB, § 354 Abs. 3 StPO
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Schuldangemessenheit der verhängten Freiheitsstrafe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46
Anforderungen an die Schuldangemessenheit der verhängten Freiheitsstrafe - datenbank.nwb.de
Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung einer mangelnden Therapiebereitschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 13.01.2017 - 1 KLs 25/16
- BGH, 20.06.2017 - 4 StR 234/17
Papierfundstellen
- NStZ 2017, 694
- NStZ-RR 2017, 305
- StV 2019, 323
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70
Maßregel und Strafe
Auszug aus BGH, 20.06.2017 - 4 StR 234/17
Unter Berücksichtigung und gegenseitiger Abwägung dieser Gesichtspunkte hat der Tatrichter innerhalb des ihm eingeräumten Spielraums die schuldangemessene Strafe zu finden, wobei er auch anderen Strafzwecken, etwa der Generalprävention und der Sicherung, Raum geben kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 4. August 1965 - 2 StR 282/65, BGHSt 20, 264, 266 f., und vom 27. Oktober 1970 - 1 StR 423/70, BGHSt 24, 132, 133 f.).Umgekehrt darf bei fehlender Therapiebereitschaft oder Therapierbarkeit dem Sicherungsgedanken aber nicht eine derartige Bedeutung beigemessen werden, dass die notwendige Schuldangemessenheit der Strafe aus dem Blick gerät (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1970 aaO).
- BGH, 04.08.1965 - 2 StR 282/65
Verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten - Möglichkeit einer Nachreife - …
Auszug aus BGH, 20.06.2017 - 4 StR 234/17
Unter Berücksichtigung und gegenseitiger Abwägung dieser Gesichtspunkte hat der Tatrichter innerhalb des ihm eingeräumten Spielraums die schuldangemessene Strafe zu finden, wobei er auch anderen Strafzwecken, etwa der Generalprävention und der Sicherung, Raum geben kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 4. August 1965 - 2 StR 282/65, BGHSt 20, 264, 266 f., und vom 27. Oktober 1970 - 1 StR 423/70, BGHSt 24, 132, 133 f.). - BGH, 19.01.2017 - 4 StR 443/16
Umfang der Urteilsaufhebung durch das Revisionsgericht (horizontale Rechtskraft …
Auszug aus BGH, 20.06.2017 - 4 StR 234/17
Sie bleibt daher von der Aufhebung ausgenommen; eine erneute Entscheidung nach Zurückverweisung ist insoweit nicht mehr zu treffen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - 4 StR 443/16, NStZ-RR 2017, 187 mwN). - BGH, 03.04.2003 - 4 StR 84/03
Strafzumessung (Grundsatz gerechten Schuldausgleichs; Geständnis)
Auszug aus BGH, 20.06.2017 - 4 StR 234/17
Eine etwa vorhandene Therapiebereitschaft kann strafmildernde Wirkung haben (BGH, Beschluss vom 3. April 2003 - 4 StR 84/03, StraFo 2003, 246). - BGH, 23.03.1981 - 3 StR 89/81
Ablehnung der Annahme eines minder schweren Falles trotz erheblich verminderter …
Auszug aus BGH, 20.06.2017 - 4 StR 234/17
Dies wäre rechtsfehlerhaft (BGH, Beschluss vom 23. März 1981 - 3 StR 89/81, StV 1981, 401, Fischer, StGB, 64. Aufl., § 46 Rn. 42).
- BGH, 22.07.2020 - 1 StR 220/20
Strafzumessung
Zwar kann eine etwa vorhandene Therapiebereitschaft eine strafmildernde Wirkung entfalten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 4 StR 234/17 Rn. 5 mwN).
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