Rechtsprechung
| BGH, 30.10.2008 - 4 StR 235/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 227 StGB; § 63 StGB
Körperverletzung mit Todesfolge (spezifischer Gefahrverwirklichungszusammenhang bei Todeseintritt durch Rettungsversuche); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 63; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StGB § 227
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den spezifischen Gefahrzusammenhang zwischen Verletzungsgeschehen und Todesfolge i.R.d. Körperverletzung mit Todesfolge; Voraussetzungen der Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 78
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82
Hochsitz - § 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), Gefahrzusammenhang, Eingreifen eines …
Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 4 StR 235/08
Rn. 12 Selbst wenn aber die tödlichen Verletzungen allein auf das zweite Überrollen zurückzuführen wären, würde dies an dem für § 227 StGB erforderlichen spezifischen Gefahrzusammenhang zwischen Verletzungsgeschehen und Todesfolge (vgl. BGHSt 31, 96, 98; 48, 34, 37 m.w.N.) nichts ändern.Liegt der tatsächliche Geschehensablauf, der Körperverletzung und Todesfolge miteinander verknüpft, nicht außerhalb jeder Lebenswahrscheinlichkeit, dann kann sich im Tod des Opfers jene Gefahr verwirklichen, die bereits der Körperverletzungshandlung anhaftete (vgl. BGHSt 31, 96, 100).
- BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02
Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig
Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 4 StR 235/08
Rn. 12 Selbst wenn aber die tödlichen Verletzungen allein auf das zweite Überrollen zurückzuführen wären, würde dies an dem für § 227 StGB erforderlichen spezifischen Gefahrzusammenhang zwischen Verletzungsgeschehen und Todesfolge (vgl. BGHSt 31, 96, 98; 48, 34, 37 m.w.N.) nichts ändern.
- BGH, 13.08.2025 - 5 StR 55/25
Urteil des Landgerichts Hamburg im Strafverfahren gegen einen Anästhesisten und …
Insbesondere ist der erforderliche spezifische Gefahrzusammenhang zwischen dem Grundtatbestand der Körperverletzung und dem Todeserfolg (vgl. nur BGH, Urteile vom 30. Juni 1982 - 2 StR 226/82, BGHSt 31, 96; vom 30. Oktober 2008 - 4 StR 235/08; NStZ-RR 2009, 78;… TK-StGB/Sternberg-Lieben, 31. Aufl., StGB § 227 Rn. 3) gegeben, da sich mit einem Lungenödem gerade eine typische Folge einer Vollnarkose - mithin der Erfüllung des Tatbestands der Körperverletzung - als todesursächlich erwiesen hat.
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