Rechtsprechung
| BGH, 11.07.2000 - 4 StR 238/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB; § 52 StGB
Natürliche Handlungseinheit bei gefährlicher Körperverletzung bei Verwirklichung zweier Qualifikationsmerkmale; das Leben gefährdenden Behandlung; Tatmehrheit - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 265; ; StPO § 473 Abs. 4; ; StGB § 224
- Wolters Kluwer
Gefährliche Körperverletzung - Gefährliches Werkzeug - Lebensgefährliche Behandlung - Tateinheit - Tatmehrheit - Natürliche Handlungseinheit - Konkurrenzen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 52 Abs. 1, § 224
Natürliche Handlungseinheit bei der gefährlichen Körperverletzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.07.1991 - 1 StR 301/91
Gefährliche Körperverletzung, Diebstahl und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte …
- BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00
Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen …
Rn. 19 a) Im Fall II. 2. c) wird der neue Tatrichter auch § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, der anders als § 223 StGB und § 229 StGB (zur Möglichkeit von Tateinheit s. BGH NStZ 1997, 493) kein relatives Antragsdelikt ist (§ 230 StGB; s. o. Ziff. 2), zu prüfen haben (…vgl. zum Würgen bis zur Bewußtlosigkeit BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz 1 (a.E.); BGH, Urteil vom 10. März 1998 - 1 StR 731/97 und Beschluß vom 11. Juli 2000 - 4 StR 238/00); das Verschlechterungsverbot gemäß § 358 Abs. 2 Satz 1 StGB stünde einem entsprechenden Schuldspruch nicht entgegen (…vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 331 Rdn. 8). - BGH, 19.06.2024 - 2 StR 479/23
Schadenswidergutmachung (Ratenzahlung: Einkommensverhältnisse, vage Versprechung …
Auch läge - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat - bei einer Verwirklichung weiterer Tatmodalitäten des § 224 StGB durch den Angeklagten nur eine Gesetzesverletzung und nicht etwa (gleichartige) Tateinheit vor (BGH, Beschluss vom 11. Juli 2000 - 4 StR 238/00, Rn. 3).
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