Rechtsprechung
| BGH, 22.02.2007 - 4 StR 26/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 64 StGB
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Erörterungsmangel) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 64
- Wolters Kluwer
Begründung eines Hanges i.S.d. § 64 Strafgesetzbuch (StGB) im Fall einer suchtbedingten Abhängigkeit; Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64
Vorliegen eines Hangs trotz Fehlens einer seelischen Störung im Sinne der §§ 20 , 21 StGB - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 193
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 22.02.2007 - 4 StR 26/07
Den bisherigen Urteilsfeststellungen kann trotz der Rückfälligkeit nach Entwöhnungs- bzw. Substitutionsbehandlungen auch nicht entnommen werden, dass eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg beim Angeklagten nicht besteht (BVerfGE 91, 1 ff.). - BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter …
Auszug aus BGH, 22.02.2007 - 4 StR 26/07
Er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362 f.). - BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten
Auszug aus BGH, 22.02.2007 - 4 StR 26/07
Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Unterbringungsanordnung im weiteren Verfahren nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5).
- BGH, 21.10.2020 - 2 StR 362/20
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (nur ausnahmsweise Begründung durch …
Erwägungen zu einer Anordnung nach § 64 StGB waren nicht deshalb entbehrlich, weil die Strafkammer eine uneingeschränkte Schuldfähigkeit des Angeklagten angenommen hat; eine suchtbedingte Abhängigkeit kann auch dann die Annahme eines Hanges im Sinne des § 64 StGB begründen, wenn sie nicht den Schweregrad einer seelischen Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB erreicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 4 StR 26/07, NStZ-RR 2007, 193, 194 mwN). - BGH, 07.10.2008 - 4 StR 257/08
Erörterungsmangel bezüglich der Unterbringung des Angeklagten in einer …
Eine suchtbedingte Abhängigkeit kann auch dann die Annahme eines Hanges im Sinne des § 64 StGB begründen, wenn sie nicht den Schweregrad einer seelischen Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB erreicht (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 4 StR 26/07;… Fischer, StGB, 55. Auflage, § 64 Rdnr. 7 m.w.N.). - BGH, 20.05.2020 - 2 StR 62/20
Grundsätze der Strafzumessung (Bewertung mittäterschaftlichen Handelns); …
- BGH, 30.01.2019 - 2 StR 2/19
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (suchtbedingte Abhängigkeit)
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