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Rechtsprechung
   BGH, 22.07.2003 - 4 StR 265/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3745
BGH, 22.07.2003 - 4 StR 265/03 (https://dejure.org/2003,3745)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2003 - 4 StR 265/03 (https://dejure.org/2003,3745)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2003 - 4 StR 265/03 (https://dejure.org/2003,3745)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 250 Abs. 2 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 66 StGB; § 246a StPO
    Schwerer Raub (Verwendung einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges; sukzessive Mittäterschaft durch Fortsetzung der Tat unter veränderten Bedingungen; Vollendung; Beendigung); Sicherungsverwahrung; Vernehmung eines Sachverständigen nach § 246a StPO (Weigerung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § ... 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 246 a; ; StPO § 246 a Satz 1; ; StPO § 246 a Satz 2; ; StPO § 81; ; StPO § 81 a

  • Wolters Kluwer

    Bedrohung mit einer ungeladenen Schreckschusspistole; Mitführen als Tatbestandsmerkmal des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB; Verhängung einer Maßregel ohne Anhörung eines Sachverständigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 Abs. 2 § 250 Abs. 2 Nr. 1; StPO § 246 a
    Zurechnung der Verwendung eines gefährlichen Gegenstandes; Erholung eines Sachverständigengutachtens trotz verweigerter Untersuchung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 263
  • NStZ-RR 2010, 166
  • NStZ-RR 2010, 167
  • NStZ-RR 2010, 168
  • StV 2004, 207
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 2/02

    BGH stuft geladene Schreckschußwaffe als Waffe im strafrechtlichen Sinne ein

    Auszug aus BGH, 22.07.2003 - 4 StR 265/03
    Rn. 4 Sofern sich in der neuen Hauptverhandlung feststellen läßt, daß die Schreckschußpistole des Angeklagten bei der Tat geladen war, hätte er nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 4. Februar 2003 - GSSt 2/02 - (StV 2003, 336) den qualifizierten Tatbestand des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB auch in eigener Person durch die bloße Bedrohung des Tatopfers mit dieser Waffe erfüllt.
  • BGH, 29.09.1993 - 2 StR 355/93

    Untersuchung des Angeklagten - Mangelnde Mitwirkungsbereitschaft - Notwendigkeit …

    Auszug aus BGH, 22.07.2003 - 4 StR 265/03
    Aus der Entscheidung BGHR StPO § 246 a Satz 1 Sachverständiger 1, auf die sich der Generalbundesanwalt für seine Auffassung stützt, zumindest beruhe das Urteil im Maßregelausspruch nicht auf dem Verfahrensmangel, ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 27.01.2022 - 3 StR 245/21

    Jugendstrafrecht: Anordnung eines Zuchtmittels neben einer zur Bewährung …

    Dies gilt nicht nur, wenn zum Zeitpunkt des Eingreifens der Erschwernisgrund noch vorliegt (hierzu BGH…, Urteil vom 10. September 2020 - 4 StR 14/20, aaO), sondern auch, wenn dieser bereits abgeschlossen ist, solange das auf die Verwirklichung des Tatbestands gerichtete Täterverhalten nicht insgesamt beendet ist (s. BGH, Urteile vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344; vom 19. September 2001 - 2 StR 224/01, NStZ-RR 2002, 9; Beschluss vom 22. Juli 2003 - 4 StR 265/03, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 4; Urteil vom 19. März 2013 - 5 StR 575/12, NStZ 2013, 400, 401; Beschlüsse vom 22. Mai 2013 - 2 StR 14/13, NStZ-RR 2014, 73; vom 7. März 2016 - 2 StR 123/15, NStZ 2016, 524, 525; Urteil vom 25. April 2017 - 5 StR 433/16, NStZ-RR 2017, 221, 222;… BeckOK StGB/Kudlich, 51. Ed., § 25 Rn. 58;… MüKoStGB/Sander, 4. Aufl., § 250 Rn. 71).

    Der Nachweis, dass ein sukzessiver Mittäter mit einem zuvor eingetretenen Erschwernisgrund einverstanden gewesen ist oder ihm zumindest gleichgültig gegenübergestanden hat, ist dabei vor allem aufgrund von Rückschlüssen aus dem äußeren Tatgeschehen möglich (s. BGH, Urteil vom 25. April 2017 - 5 StR 433/16, NStZ-RR 2017, 221, 222; ferner BGH, Urteil vom 19. September 2001 - 2 StR 224/01, NStZ-RR 2002, 9; Beschluss vom 22. Juli 2003 - 4 StR 265/03, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 4; Urteile vom 19. März 2013 - 5 StR 575/12, NStZ 2013, 400, 401;… vom 4. November 2021 - 3 StR 490/20, juris Rn. 14).

  • BGH, 08.02.2006 - 2 StR 575/05

    Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges: Einsatz nach der …

    Rn. 9 Ob auch ein möglicherweise der Sicherung dienender Einsatz des Werkzeugs nach Vollendung der Tat, aber vor deren Beendigung, entsprechend der Auslegung des Begriffs des Verwendens etwa in § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB (vgl. hierzu NStZ 2004, 263), dem Qualifikationstatbestand unterfallen kann (…so Tröndle/Fischer aaO § 177 Rdn. 85;… aA Renzikowski aaO § 177 Rdn. 81;… ablehnend auch Lackner/Kühl StGB 25. Aufl. § 244 Rdn. 2 m.w.N.), ist vom Bundesgerichtshof, soweit ersichtlich, bislang nicht entschieden.
  • BGH, 04.08.2016 - 4 StR 195/16

    Schwerer Raub (Beisichführen eines Mittels, um den Widerstand einer anderen …

    Mit Rücksicht auf das an einem Rest des Klebebandes aufgefundene Zellmaterial und den Umstand, dass sich der Angeklagte nach dessen Einsatz an der Ausführung der Tat weiter beteiligt hat (zur mittäterschaftlichen Zurechnung in solchen Fällen vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 4 StR 265/03, NStZ 2004, 263; Urteil vom 19. September 2001 - 2 StR 224/01, NStZ-RR 2002, 9), hätte sich das Landgericht aber zu einer Prüfung der Voraussetzungen des § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB gedrängt sehen müssen.
  • LG Schwerin, 11.07.2023 - 33 KLs 18/22

    Besonders schwerer Raub in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer …

    Der Einsatz eines Nötigungsmittels ist den Mittätern dann zuzurechnen, wenn bei einem gemeinschaftlichen Raub der qualifizierende Einsatz eines gefährlichen Werkzeuges nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB durch einen Mittäter über den ursprünglichen Tatplan hinaus erfolgt und wenn der den Messereinsatz beobachtende Mittäter an der Vollendung der Tat weiter mitwirkt (NstZ-RR 2002, 9; NStZ 2004, 263).

    Rn. 469 Zwar ist der Einsatz eines Nötigungsmittels den Mittätern zuzurechnen, wenn bei einem gemeinschaftlichen Raub der qualifizierende Einsatz eines gefährlichen Werkzeuges nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB durch einen Mittäter über den ursprünglichen Tatplan hinaus eingesetzt wird, wenn er in Kenntnis dieses Einsatzes an der Vollendung der Tat weiter mitwirkt (NStZ-RR 2002, 9; NStZ 2004, 263).

    Allerdings konnte die Kammer keine Feststellungen dazu treffen, dass die Angeklagten Z. und Y. den Einsatz des Messers durch N. in dem dynamischen Geschehen überhaupt wahrgenommen haben und dennoch an der weiteren Tatausführung festgehalten haben (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 4 StR 265/03 -, Rn. 3, juris).

  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 583/12

    Schwerer und besonders schwerer Raub (Fesselung; Verwendung eines gefährlichen …

    Auch lassen die Feststellungen nicht erkennen, ob der Angeklagte sich zum Zeitpunkt der Fesselung überhaupt noch im Haus befand, ob er gegebenenfalls daran unmittelbar beteiligt war, ob es während der Tatausführung zu einer sei es auch nur stillschweigenden - Absprache mit dem Mitangeklagten über die Fesselung kam oder der Angeklagte sich wenigstens in Kenntnis der Fesselungsabsicht des Mitangeklagten weiter an der Tat beteiligt hat (zum letztgenannten Fall mittäterschaftlicher Zurechnung vgl. BGH NStZ-RR 2002, 9 (Senat); NStZ 2004, 263;… Fischer StGB § 25 Rn. 20).
  • LG Kempten, 23.10.2025 - 6 NBs 120 Js 13067/24

    Sexueller Missbrauch, Aussagepsychologie, Beweiswürdigung, Schweigen des …

    Die fehlende Exploration macht eine sachverständige Bewertung auch nicht unmöglich (BGH, Beschluss v. 22.07.2003 - 4 StR 265/03, NStZ 2004, 263 (264), Rz. 5).
  • BGH, 30.01.2025 - 2 StR 450/23

    Untersuchung des Angeklagten durch einen Sachverständigen (Unterbringung in der …

    4 St 76/71">NJW 1972, 348, und vom 22. Juli 2003 - 4 StR 265/03, NStZ 2004, 263, 264) - schon deshalb unbeachtlich, weil der Angeklagte in der Hauptverhandlung seine ablehnende Haltung aufgegeben und sich ausdrücklich mit einer Untersuchung durch den Sachverständigen einverstanden erklärt hat.
  • BGH, 31.05.2005 - 1 StR 154/05

    Abfassung der Urteilsformel (entbehrliche Aufnahme der Tatbegehungsform; Ermessen …

    Rn. 7 Danach kann auch die Frage, ob die Berufung auf die fehlende Hinzuziehung eines Sachverständigen gemäß § 246a StPO hier einer Verfahrensrüge bedurft hätte, offen bleiben (vgl. hierzu BGH NStZ 2004, 263; BGH StV 2001, 665;… Herdegen in Karlsruher Kommentar StPO § 246a Rdn. 4).
  • LG Mönchengladbach, 10.12.2024 - 32 KLs 7/24
    Auch derjenige, der sich nach der ungeplanten Gewalt eines Mittäters weiter an der Vollendung oder Beendigung der Tat beteiligt, muss sich die Gewaltanwendung im Sinne der §§ 249, 250, 25 Abs. 2 StGB nach den Grundsätzen der sukzessiven Mittäterschaft aber zurechnen lassen (BGH, NStZ 2004, 263, 264; NStZ-RR 2006, 12; 2017, 221, 222;… von Heintschel-Heinegg/Kudlich, in: BeckOK/StGB, Stand: 01.11.2024, § 250 Rn. 12.4, jeweils m.w.N.).
  • LG Köln, 28.07.2020 - 117 KLs 4/20
    Der qualifizierende Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB durch einen Mittäter, der über den ursprünglichen Tatplan hinausgeht, ist dem anderen nämlich auch dann zuzurechnen, wenn dieser in Kenntnis dessen an der Vollendung der Tat weiter mitwirkt (vgl. BGH, NStZ-RR 2002, 9; BGH NStZ 2004, 263).
  • BGH, 22.05.2012 - 4 StR 138/12

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

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