Rechtsprechung
| BGH, 30.07.2014 - 4 StR 267/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 52 StGB
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Tateinheit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Konkurrenzrechtliche Einstufung der Verkäufe von zwei Kilogramm Marihuana an einen Abnehmer und einem Kilogramm Marihuana an einen anderen Abnehmer als ein Fall des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.06.2011 - 3 StR 485/10
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anbau; Tateinheit; Tatmehrheit; …
Auszug aus BGH, 30.07.2014 - 4 StR 267/14
Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Verkäufe von zwei Kilogramm Marihuana an den Abnehmer M. (Tat 35) und einem Kilogramm Marihuana an den Abnehmer R. (Tat 34) konkurrenzrechtlich nur als ein Fall des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) zu werten sind, weil die umgesetzten Betäubungsmittel aus einer Gesamtmenge stammten (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121, 122; Beschluss vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 11). - BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit; …
Auszug aus BGH, 30.07.2014 - 4 StR 267/14
Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Verkäufe von zwei Kilogramm Marihuana an den Abnehmer M. (Tat 35) und einem Kilogramm Marihuana an den Abnehmer R. (Tat 34) konkurrenzrechtlich nur als ein Fall des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) zu werten sind, weil die umgesetzten Betäubungsmittel aus einer Gesamtmenge stammten (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121, 122;… Beschluss vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 11). - BGH, 16.12.2009 - 2 StR 532/09
Unzureichende Darlegung der konkreten Erfolgsaussicht bei der Unterbringung in …
Auszug aus BGH, 30.07.2014 - 4 StR 267/14
Der Ausspruch über den vorweg zu vollziehenden Teil der erkannten Gesamtfreiheitsstrafe war aus den zutreffenden Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 16. Juni 2014 gemäß den Vorgaben des § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB abzuändern; das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) steht dem nicht entgegen (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. Juni 2011 - 4 StR 168/11, Rn. 2; Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 2 StR 532/09, StraFo 2010, 117 mwN). - BGH, 07.06.2011 - 4 StR 168/11
Bemessung des Vorwegvollzugs nach § 67 Abs. 2 StGB (bereits eingeleiteter …
Auszug aus BGH, 30.07.2014 - 4 StR 267/14
Der Ausspruch über den vorweg zu vollziehenden Teil der erkannten Gesamtfreiheitsstrafe war aus den zutreffenden Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 16. Juni 2014 gemäß den Vorgaben des § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB abzuändern; das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) steht dem nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 2011 - 4 StR 168/11, Rn. 2; Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 2 StR 532/09, StraFo 2010, 117 mwN).
- BGH, 16.08.2016 - 4 StR 156/16
Berichtigung eines Strafurteils im Hinblick auf den Maßregelvollzug
Die Revision des Angeklagten B. S. gegen das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 3. Dezember 2015 wird aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 9. Mai 2016 mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Urteilstenor dahin berichtigt wird, dass vor der Maßregel statt einem Jahr und acht Monaten der Freiheitsstrafe ein Jahr und neun Monate der Freiheitsstrafe zu vollziehen sind (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2011 - 4 StR 168/11 Rn. 1 und vom 30. Juli 2014 - 4 StR 267/14 Rn. 3 jeweils mwN). - BGH, 08.12.2021 - 4 StR 446/21
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe
Der Angeklagte ist hierdurch nicht beschwert (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2014 ? 4 StR 267/14).
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