Rechtsprechung
| BGH, 01.12.2015 - 4 StR 270/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 141 StPO; § 142 StPO; § 223 Abs. 1 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB
Fehlerhafte Bestellung zum Pflichtverteidiger (Interessenkonflikt); gefährliche Körperverletzung (Begehung mittels eines gefährlichen Werkzeugs: Körperverletzung gerade durch das Werkzeug) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Pflichtverteidigerbestellung: Wichtiger Grund gegen die Beiordnung des ausgewählten Anwalts wegen Interessenkollision
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 137 StPO, § 140 StPO, § 140 ff StPO
Pflichtverteidigerbestellung: Wichtiger Grund gegen die Beiordnung des ausgewählten Anwalts wegen Interessenkollision - IWW
§ 154 Abs. 2 StPO, § 31 BGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB
- Wolters Kluwer
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Herbeiführung eines Unglücksfalls zur Ermöglichung einer Straftat
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Herbeiführung eines Unglücksfalls zur Ermöglichung einer Straftat
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Interessenkonflikt und fehlerhafte Pflichtverteidigerbestellung; aber: Beruht das Urteil darauf?
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 12.09.2014 - 603 KLs 15/10
- BGH, 01.12.2015 - 4 StR 270/15
Papierfundstellen
- NStZ 2016, 115
- NStZ-RR 2016, 53
- NZV 2016, 139
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.12.2012 - 4 StR 292/12
Gefährliche Körperverletzung (anderes gefährliches Werkzeug: Kfz, unmittelbarer …
Auszug aus BGH, 01.12.2015 - 4 StR 270/15
Vorliegend wurden die Schmerzen des Geschädigten aber erst durch den infolge des Anstoßes ausgelösten Schleudervorgang und den anschließenden frontalen Aufprall auf einen Mast verursacht (UA S. 58), sind demnach nicht auf den unmittelbaren Kontakt zwischen Kraftfahrzeug und Körper zurückzuführen und können daher die Beurteilung als gefährliche Körperverletzung nicht tragen (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 292/12 - mwN).' Der Senat hat den Schuldspruch entsprechend geändert. - BGH, 30.07.2013 - 4 StR 275/13
Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik (Beruhen der Tat auf …
Auszug aus BGH, 01.12.2015 - 4 StR 270/15
"Eine Körperverletzung mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB begeht, wer sein Opfer durch ein von außen unmittelbar auf den Körper wirkendes gefährliches Tatmittel körperlich misshandelt oder an der Gesundheit beschädigt (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 275/13). - BGH, 15.01.2003 - 5 StR 251/02
Ablehnung der Bestellung eines vom Beschuldigten bezeichneten Rechtsanwalts zum …
Auszug aus BGH, 01.12.2015 - 4 StR 270/15
c) Es trifft zwar zu, dass ein konkret manifestierter Interessenkonflikt ein Grund ist, von der Verteidigerbestellung abzusehen oder eine bereits bestehende Bestellung aufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2003 - 5 StR 251/02, BGHSt 48, 170, 173;… Urteil vom 11. Juni 2014 - 2 StR 489/13, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Verteidigerbestellung 1), zumindest ist der Angeklagte zu einem möglichen Interessenkonflikt anzuhören (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. November 2005 - 3 StR 327/05, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 10). - BGH, 11.06.2014 - 2 StR 489/13
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung mit der …
Auszug aus BGH, 01.12.2015 - 4 StR 270/15
c) Es trifft zwar zu, dass ein konkret manifestierter Interessenkonflikt ein Grund ist, von der Verteidigerbestellung abzusehen oder eine bereits bestehende Bestellung aufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2003 - 5 StR 251/02, BGHSt 48, 170, 173; Urteil vom 11. Juni 2014 - 2 StR 489/13, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Verteidigerbestellung 1), zumindest ist der Angeklagte zu einem möglichen Interessenkonflikt anzuhören (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. November 2005 - 3 StR 327/05, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 10). - BGH, 15.11.2005 - 3 StR 327/05
Bestellung als Pflichtverteidiger (Recht auf effektive Verteidigung; wichtiger …
Auszug aus BGH, 01.12.2015 - 4 StR 270/15
c) Es trifft zwar zu, dass ein konkret manifestierter Interessenkonflikt ein Grund ist, von der Verteidigerbestellung abzusehen oder eine bereits bestehende Bestellung aufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2003 - 5 StR 251/02, BGHSt 48, 170, 173;… Urteil vom 11. Juni 2014 - 2 StR 489/13, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Verteidigerbestellung 1), zumindest ist der Angeklagte zu einem möglichen Interessenkonflikt anzuhören (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2005 - 3 StR 327/05, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 10).
- BGH, 24.02.2016 - 2 StR 319/15
Recht auf einen konkreten und wirksamen Verteidigerbeistand (Recht auf ein faires …
Ein absehbarer Interessenkonflikt in der Person eines als Verteidiger in Betracht kommenden Rechtsanwalts kann dessen Bestellung im Einzelfall entgegenstehen, wenn deshalb geringere Effektivität seines Einsatzes als Strafverteidiger zu befürchten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2003 - 5 StR 251/02, BGHSt 48, 170, 173; Urteil vom 11. Juni 2014- 2 StR 489/13, NStZ 2014, 660, 662; Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 4 StR 270/15;… krit. Müller/Leitner in Widmaier/Müller/Schlothauer, Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung, 2. Aufl., § 39 Rn. 119;… von Stetten ebenda § 16 Rn. 46).In einem Fall, in dem der Angeklagte erst im Verlauf der Hauptverhandlung zusätzlich durch einen weiteren von ihm gewählten Rechtsanwalt maßgeblich verteidigt worden ist, hat der Bundesgerichtshof jedenfalls ausgeschlossen, dass das Urteil auf dem Unterlassen einer Entpflichtung des bestellten Verteidigers trotz Vorliegens eines Interessenkonflikts beruhe (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 4 StR 270/15, NStZ 2016, 115 f.).
- OLG Naumburg, 29.09.2016 - 1 Ws (s) 318/16
Strafverfahren: Pflichtverteidigerwechsel während des laufenden Verfahrens …
Rn. 18 "Ein konkret manifestierter Interessenkonflikt ist ein Grund, von der Verteidigerbestellung abzusehen oder eine bereits bestehende Bestellung aufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 01.12.2015 - 4 StR 270/15; BGH, Beschluss vom 15.01.2003 - 5 StR 251/02, BGHSt 48, 170, 173;… Urteil vom 11.06.2014 - 2 StR 489/13, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Verteidigerbestellung 1).
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