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Rechtsprechung
   BGH, 23.09.2020 - 4 StR 270/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,30421
BGH, 23.09.2020 - 4 StR 270/20 (https://dejure.org/2020,30421)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2020 - 4 StR 270/20 (https://dejure.org/2020,30421)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2020 - 4 StR 270/20 (https://dejure.org/2020,30421)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.04.2015 - 4 StR 603/14

    Beschluss der Übernahme eines Strafverfahrens durch das höhere Gericht …

    Auszug aus BGH, 23.09.2020 - 4 StR 270/20
    Insbesondere fehlt es insoweit nicht an einem wirksamen Übernahmebeschluss nach § 225a Abs. 1 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 ? 2 StR 514/15, NStZ 2017, 55; Urteil vom 23. April 2015 ? 4 StR 603/14, NStZ-RR 2015, 250, 251; Beschluss vom 28. Juni 2011 ? 3 StR 164/11, NStZ 2012, 46).
  • BGH, 28.06.2011 - 3 StR 164/11

    Zuständigkeit des Landgerichts; Verweisung durch das Schöffengericht; …

    Auszug aus BGH, 23.09.2020 - 4 StR 270/20
    Insbesondere fehlt es insoweit nicht an einem wirksamen Übernahmebeschluss nach § 225a Abs. 1 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 ? 2 StR 514/15, NStZ 2017, 55; Urteil vom 23. April 2015 ? 4 StR 603/14, NStZ-RR 2015, 250, 251; Beschluss vom 28. Juni 2011 ? 3 StR 164/11, NStZ 2012, 46).
  • BGH, 14.07.2016 - 2 StR 514/15

    Übernahmebeschluss (Form)

    Auszug aus BGH, 23.09.2020 - 4 StR 270/20
    Insbesondere fehlt es insoweit nicht an einem wirksamen Übernahmebeschluss nach § 225a Abs. 1 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 ? 2 StR 514/15, NStZ 2017, 55; Urteil vom 23. April 2015 ? 4 StR 603/14, NStZ-RR 2015, 250, 251; Beschluss vom 28. Juni 2011 ? 3 StR 164/11, NStZ 2012, 46).
  • BGH, 05.12.1996 - 4 StR 567/96

    Zuständigkeit des Revisionsgerichts für Entscheidungen über die sofortige …

    Auszug aus BGH, 23.09.2020 - 4 StR 270/20
    Da die sich mit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung wendende Nebenklägerin nicht auch als Rechtsmittelführerin am Revisionsverfahren beteiligt ist, ergibt sich aus der Regelung des § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO keine Beschwerdezuständigkeit des Senats (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 1996 ? 4 StR 567/96, NStZ-RR 1997, 238;… vom 9. März 1990 ? 5 StR 73/90, BGHR StPO § 464 Abs. 3 Zuständigkeit 3).
  • BGH, 09.03.1990 - 5 StR 73/90

    Zuständiges Gericht für die Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen eine …

    Auszug aus BGH, 23.09.2020 - 4 StR 270/20
    Da die sich mit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung wendende Nebenklägerin nicht auch als Rechtsmittelführerin am Revisionsverfahren beteiligt ist, ergibt sich aus der Regelung des § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO keine Beschwerdezuständigkeit des Senats (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 1996 ? 4 StR 567/96, NStZ-RR 1997, 238; vom 9. März 1990 ? 5 StR 73/90, BGHR StPO § 464 Abs. 3 Zuständigkeit 3).
  • BGH, 21.10.2020 - 4 StR 290/20

    Inhalt des Eröffnungsbeschlusses (formelle Voraussetzungen für die Übernahme des …

    Eine Übernahmeentscheidung kann in einem Verbindungsbeschluss nur dann gesehen werden, wenn das Gericht seinen Willen zur Übernahme zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2020 ? 4 StR 270/20; vgl. zur Frage eines konkludenten Übernahmebeschlusses BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 ? 3 StR 164/11 mwN).
  • BGH, 26.10.2023 - 2 StR 225/23

    Hehlerei (Sichverschaffen: Einvernehmen mit dem Vortäter; Absetzen: Inbesitznahme …

    (bb) Da der wiederholte Gebrauch der durch Anbringung der entwendeten Kennzeichen an den Mietwagen hergestellten unechten Urkunde im öffentlichen Straßenverkehr zu Täuschungszwecken wie auch bei dem anschließenden Verkaufsgespräch mit dem Zeugen G. von vornherein vom Gesamtvorsatz des Angeklagten umfasst war, liegt eine einheitliche Tat gemäß § 267 Abs. 1 und 4 StGB vor (vgl. zur tatbestandlichen Handlungseinheit beim mehrfachen Gebrauch derselben Urkunde Senat…, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 2 StR 611/19, juris Rn. 16; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 4 StR 270/20, juris Rn. 8).
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