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Rechtsprechung
   BGH, 06.08.1953 - 4 StR 274/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,2502
BGH, 06.08.1953 - 4 StR 274/53 (https://dejure.org/1953,2502)
BGH, Entscheidung vom 06.08.1953 - 4 StR 274/53 (https://dejure.org/1953,2502)
BGH, Entscheidung vom 06. August 1953 - 4 StR 274/53 (https://dejure.org/1953,2502)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.03.1953 - 1 StR 40/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.08.1953 - 4 StR 274/53
    Die Vernehmung einer Beweisperson kann nämlich so lange nicht als abgeschlossen bezeichnet werden, als der die Verhandlung leitende Richter noch nicht zu erkennen gegeben hat, dass er keine weiteren Auskünfte über den Gegenstand der Vernehmung mehr erwarte (BGH NJW 1953, 1191 Nr. 17).
  • RG, 04.07.1893 - 2004/93

    Erfordert der Widerruf einer falschen Aussage im Sinne des § 163 Abs. 2 St.G.B.'s …

    Auszug aus BGH, 06.08.1953 - 4 StR 274/53
    Der Anwendung dieser Vorschrift steht entgegen, dass es zu einer Berichtigung - im Gegensatz zum Widerruf, dessen es nach der früheren Fassung des § 158 StGB nur bedurfte, - der Darstellung des wahren Geschehens bedarf, während die Aussageverweigerung dieses gerade offenlässt (…vgl GA 58, 174; RGSt 7, 154; 24, 259; 58, 184, 380; 59, 87; 61, 194; 64, 216; DR 1944, 440 Nr. 3).
  • RG, 07.11.1882 - 2433/82

    1. Was ist unter "Widerruf" im Sinne des §. 163 Abs. 2 St.G.B.'s zu verstehen? 2. …

    Auszug aus BGH, 06.08.1953 - 4 StR 274/53
    Der Anwendung dieser Vorschrift steht entgegen, dass es zu einer Berichtigung - im Gegensatz zum Widerruf, dessen es nach der früheren Fassung des § 158 StGB nur bedurfte, - der Darstellung des wahren Geschehens bedarf, während die Aussageverweigerung dieses gerade offenlässt (…vgl GA 58, 174; RGSt 7, 154; 24, 259; 58, 184, 380; 59, 87; 61, 194; 64, 216; DR 1944, 440 Nr. 3).
  • RG, 17.02.1925 - I 1/25

    1. Liegt ein "Widerruf" im Sinne des § 158 StGB. vor, wenn der Täter die unter …

    Auszug aus BGH, 06.08.1953 - 4 StR 274/53
    Der Anwendung dieser Vorschrift steht entgegen, dass es zu einer Berichtigung - im Gegensatz zum Widerruf, dessen es nach der früheren Fassung des § 158 StGB nur bedurfte, - der Darstellung des wahren Geschehens bedarf, während die Aussageverweigerung dieses gerade offenlässt (…vgl GA 58, 174; RGSt 7, 154; 24, 259; 58, 184, 380; 59, 87; 61, 194; 64, 216; DR 1944, 440 Nr. 3).
  • RG, 16.05.1924 - I 440/24

    Wann liegt ein Widerruf und eine eingeleitete Untersuchung im Sinne der §§ 158, …

    Auszug aus BGH, 06.08.1953 - 4 StR 274/53
    Der Anwendung dieser Vorschrift steht entgegen, dass es zu einer Berichtigung - im Gegensatz zum Widerruf, dessen es nach der früheren Fassung des § 158 StGB nur bedurfte, - der Darstellung des wahren Geschehens bedarf, während die Aussageverweigerung dieses gerade offenlässt (…vgl GA 58, 174; RGSt 7, 154; 24, 259; 58, 184, 380; 59, 87; 61, 194; 64, 216; DR 1944, 440 Nr. 3).
  • RG, 10.02.1927 - II 3/27

    § 158 StGB. Genügt als Widerruf eine Erklärung, die das falsche Zeugnis nur zum …

    Auszug aus BGH, 06.08.1953 - 4 StR 274/53
    Der Anwendung dieser Vorschrift steht entgegen, dass es zu einer Berichtigung - im Gegensatz zum Widerruf, dessen es nach der früheren Fassung des § 158 StGB nur bedurfte, - der Darstellung des wahren Geschehens bedarf, während die Aussageverweigerung dieses gerade offenlässt (…vgl GA 58, 174; RGSt 7, 154; 24, 259; 58, 184, 380; 59, 87; 61, 194; 64, 216; DR 1944, 440 Nr. 3).
  • BGH, 14.05.1963 - 1 StR 148/63

    Auskunftsverweigerung als "Berichtigung" einer falschen früheren Aussage - …

    Die Strafkammer hat deshalb die Voraussetzung des § 158 StGB mit Recht verneint (vgl. BGH Urt. v. 6. August 1953 - 4 StR 274/53; S. 6 - ferner RG in DR 1944, 440 Nr. 3).
  • BGH, 18.11.1954 - 3 StR 361/54

    Rechtsmittel

    Wäre dem so, dann hätten sie den Tatplan "aus freien Stücken" aufgegeben und müßten sie demzufolge straflos bleiben (vgl BGH 3 StR 716/51 vom 15. November 1951, ferner BGH MDR 1951 S 369 und 4 StR 274/53 vom 6. August 1953 zu § 46 StGB).
  • BGH, 18.03.1954 - 4 StR 515/53

    Rechtsmittel

    Abgeschlossen ist eine Vernehmung erst dann, wenn der Richter zu erkennen gibt, daß er von dem Zeugen keine weitere Auskunft über den Vernehmungsgegenstand mehr erwartet (OGHSt 2, 162 f; BGHSt 4, 177; 4 StR 274/53 vom 6. August 1953).
  • BGH, 25.09.1958 - 4 StR 277/58

    Rechtsmittel

    Dies könnte ein Milderungsgrund hinsichtlich des Meineids sein (BGH 4 StR 274/53 vom 6. August 1953).
  • BGH, 06.10.1955 - 4 StR 300/55

    Rechtsmittel

    Dies kann allerdings in der Weise geschehen, dass das Gericht die Vernehmung über die Beweisfrage - mindestens für diesen Verhandlungstermin - abbricht, um sich einem anderen Beweisgegenstand oder einer anderen Beweisperson zuzuwenden (vgl RGSt 23, 865 BGHSt 4, 172; 4 StR 274/53 vom 6. August 1953).
  • BGH, 01.03.1955 - 1 StR 526/54

    Rechtsmittel

    In der neuen Verhandlung wird die Strafkammer zu prüfen haben, ob es den Unrechtsgehalt der Tat der Angeklagten mindert, daß sie über ihr Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 384 Nr. 2 ZPO nicht belehrt worden ist, mag auch hierzu für den Vorsitzenden des Landesarbeitsgerichtes keine Rechtspflicht bestanden haben (BGH 4 StR 274/53 vom 6. August 1953).
  • BGH, 18.11.1954 - 3 StR 135/54

    Rechtsmittel

    die von seinem Willen unabhängig sind, z.B. aus Angst vor späterer Bestrafung (§ 46 Nr. 1 StGB; vgl RGSt 57, 313 [316]; BGH 3 StR 1/51vom 12. März 1951, 4 StR 274/53 vom 6. August 1953).
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