Rechtsprechung
| BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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§ 66 Abs. 2, Abs. 3 StGB; § 46 StGB; § 112 Abs. 1 StPO
Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen des Tatrichters: zu erwartende Wirkung eines erstmals erlebten Strafvollzugs, Anforderungen an die Darstellung im Urteil); Strafzumessung (erlittene Untersuchungshaft als Strafmilderungsgrund) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverurteilung wegen schweren Kindesmissbrauchs: Absehen von der Anordnung einer Sicherungsverwahrung trotz festgestellten Gefährdungspotentials des Angeklagten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 66 Abs 2 StGB, § 176a StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
Strafverurteilung wegen schweren Kindesmissbrauchs: Absehen von der Anordnung einer Sicherungsverwahrung trotz festgestellten Gefährdungspotentials des Angeklagten - IWW
- Wolters Kluwer
Ablehnung der Anordnung der Sicherungsverwahrung trotz des festgestellten Gefährdungspotentials bei Kindesmissbrauch; x
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablehnung der Anordnung der Sicherungsverwahrung trotz des festgestellten Gefährdungspotentials bei Kindesmissbrauch
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Strafzumessung - und die Untersuchungshaft
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sicherungsverwahrung - und der erstmals erlebte längere Strafvollzug
Verfahrensgang
- LG Detmold, 26.02.2015 - 4 KLs 65/14
- BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15
Papierfundstellen
- NStZ 2016, 337
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (17)
- BGH, 15.10.2014 - 2 StR 240/14
Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Begehung von mindestens …
Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15
Wie der Generalbundesanwalt in seiner Terminszuschrift vom 3. Juli 2015 zutreffend ausführt, hat das Landgericht Strafhöhe und Maßregelanordnung in einen inneren Zusammenhang gesetzt, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließt (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14).Im Zeitpunkt des Urteilserlasses noch ungewisse positive Veränderungen und lediglich mögliche Wirkungen künftiger Maßnahmen im Strafvollzug können indes nicht genügen (vgl. BGH, Urteile vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14, NStZ 2015, 510, 511…, vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 6, und vom 22. Januar 1998 - 4 StR 527/97, NStZ-RR 1998, 206).
Der Umstand, dass der Angeklagte nach ihrer Auffassung "den ersten Schritt' gemacht habe, ist nicht geeignet, die in ständiger Rechtsprechung verlangte gesicherte Erwartung zu begründen, die unter Ermessensgesichtspunkten ein Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung rechtfertigen könnte (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14, NStZ 2015, 510, 511).
- BGH, 28.03.2012 - 2 StR 592/11
Übernahme von Urteilsbestandteilen zu den persönlichen Verhältnissen des …
Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15
Ein Absehen von der Anordnung trotz bestehender hangbedingter Gefährlichkeit kommt in Ausübung des in § 66 Abs. 2 (und Abs. 3) StGB eingeräumten Ermessens aber nur dann in Betracht, wenn bereits zum Zeitpunkt des Urteilserlasses die Erwartung begründet ist, der Täter werde hierdurch eine Haltungsänderung erfahren, so dass für das Ende des Strafvollzugs eine günstige Prognose gestellt werden kann (BGH, Urteil vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11, NStZ-RR 2012, 272 (Ls.); Beschlüsse vom 16. Dezember 2014 - 1 StR 515/14, NStZ-RR 2015, 73, und vom 11. August 2011 - 3 StR 221/11).Es hätte prüfen müssen, ob zumindest konkrete Anhaltspunkte für einen Behandlungserfolg vorliegen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172, und vom 19. Juli 2005 - 4 StR 184/05, NStZ-RR 2005, 337, 338; Beschlüsse vom 16. Dezember 2014 - 1 StR 515/14, NStZ-RR 2015, 73, und vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11, NStZ-RR 2012, 272 (Ls.)).
- BGH, 16.12.2014 - 1 StR 515/14
Begründung des Hangs bei der Sicherungsverwahrung (zulässiges …
Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15
Ein Absehen von der Anordnung trotz bestehender hangbedingter Gefährlichkeit kommt in Ausübung des in § 66 Abs. 2 (und Abs. 3) StGB eingeräumten Ermessens aber nur dann in Betracht, wenn bereits zum Zeitpunkt des Urteilserlasses die Erwartung begründet ist, der Täter werde hierdurch eine Haltungsänderung erfahren, so dass für das Ende des Strafvollzugs eine günstige Prognose gestellt werden kann (BGH, Urteil vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11, NStZ-RR 2012, 272 (Ls.); Beschlüsse vom 16. Dezember 2014 - 1 StR 515/14, NStZ-RR 2015, 73, und vom 11. August 2011 - 3 StR 221/11).Es hätte prüfen müssen, ob zumindest konkrete Anhaltspunkte für einen Behandlungserfolg vorliegen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172, und vom 19. Juli 2005 - 4 StR 184/05, NStZ-RR 2005, 337, 338; Beschlüsse vom 16. Dezember 2014 - 1 StR 515/14, NStZ-RR 2015, 73, und vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11, NStZ-RR 2012, 272 (Ls.)).
- BGH, 10.10.2013 - 4 StR 258/13
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (gemeinschaftliche täterschaftliche …
Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15
Untersuchungshaft ist indes, jedenfalls bei der Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe, kein Strafmilderungsgrund, es sei denn, mit ihrem Vollzug wären ungewöhnliche, über die üblichen deutlich hinausgehende Beschwernisse verbunden (…BGH, Urteile vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 302/13, Rn. 9, vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 258/13, Rn. 18, …und vom 28. März 2013 - 4 StR 467/12, Rn. 25, jeweils mwN). - BGH, 14.06.2006 - 2 StR 34/06
Vollzug von Untersuchungshaft als Strafmilderungsgrund (Anrechnung auf die …
Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15
Will der Tatrichter wegen besonderer Nachteile für den Angeklagten den Vollzug der Untersuchungshaft bei der Strafzumessung mildernd berücksichtigen, müssen diese Nachteile in den Urteilsgründen dargelegt werden (BGH, Urteil vom 14. Juni 2006 - 2 StR 34/06, NJW 2006, 2645). - BGH, 19.12.2013 - 4 StR 302/13
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15
Untersuchungshaft ist indes, jedenfalls bei der Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe, kein Strafmilderungsgrund, es sei denn, mit ihrem Vollzug wären ungewöhnliche, über die üblichen deutlich hinausgehende Beschwernisse verbunden (BGH, Urteile vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 302/13, Rn. 9…, vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 258/13, Rn. 18, …und vom 28. März 2013 - 4 StR 467/12, Rn. 25, jeweils mwN). - BGH, 03.02.2011 - 3 StR 466/10
Sicherungsverwahrung (Ermessensentscheidung des Tatrichters; maßgeblicher …
Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15
Es hätte prüfen müssen, ob zumindest konkrete Anhaltspunkte für einen Behandlungserfolg vorliegen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172, und vom 19. Juli 2005 - 4 StR 184/05, NStZ-RR 2005, 337, 338; Beschlüsse vom 16. Dezember 2014 - 1 StR 515/14, NStZ-RR 2015, 73, und vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11, NStZ-RR 2012, 272 (Ls.)). - BGH, 11.08.2011 - 3 StR 221/11
Sicherungsverwahrung; strenge Verhältnismäßigkeit (schwere Straftat; sexueller …
Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15
Ein Absehen von der Anordnung trotz bestehender hangbedingter Gefährlichkeit kommt in Ausübung des in § 66 Abs. 2 (und Abs. 3) StGB eingeräumten Ermessens aber nur dann in Betracht, wenn bereits zum Zeitpunkt des Urteilserlasses die Erwartung begründet ist, der Täter werde hierdurch eine Haltungsänderung erfahren, so dass für das Ende des Strafvollzugs eine günstige Prognose gestellt werden kann (BGH, Urteil vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11, NStZ-RR 2012, 272 (Ls.); Beschlüsse vom 16. Dezember 2014 - 1 StR 515/14, NStZ-RR 2015, 73, und vom 11. August 2011 - 3 StR 221/11). - BGH, 11.07.2013 - 3 StR 148/13
Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung …
Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15
Im Hinblick auf die Erwägungen des angefochtenen Urteils zu den möglichen Wirkungen des langjährigen Strafvollzugs vermag der Senat nicht auszuschließen, dass die verhängten Einzelstrafen sowie die Gesamtstrafe niedriger ausgefallen wären, wenn das Landgericht die nunmehr erneut im Raum stehende Sicherungsverwahrung verhängt hätte (vgl. auch BGH, Urteil vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13 mwN, insoweit in NStZ 2013, 707 nicht abgedruckt). - BGH, 28.03.2013 - 4 StR 467/12
Strafzumessung (Überprüfung durch das Revisionsgericht; Bildung einer …
Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15
Untersuchungshaft ist indes, jedenfalls bei der Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe, kein Strafmilderungsgrund, es sei denn, mit ihrem Vollzug wären ungewöhnliche, über die üblichen deutlich hinausgehende Beschwernisse verbunden (…BGH, Urteile vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 302/13, Rn. 9…, vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 258/13, Rn. 18, und vom 28. März 2013 - 4 StR 467/12, Rn. 25, jeweils mwN). - BGH, 04.08.2009 - 1 StR 300/09
Sicherungsverwahrung (Begründung des Hangs anhand zulässigen …
- BGH, 15.01.2015 - 5 StR 473/14
Sicherungsverwahrung (strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung nach Inkrafttreten der …
- BGH, 07.01.2015 - 2 StR 292/14
Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Voraussetzungen: Hang …
- BGH, 19.07.2005 - 4 StR 184/05
Erörterungsmängel bei der Ablehnung einer Sicherungsverwahrung (Zeitpunkt und …
- BGH, 09.12.2010 - 5 StR 421/10
Sicherungsverwahrung; Gefahrenprognose (zwingend zu erörternde Umstände; …
- BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98
Nichtverhängung der Anordnung der Sicherungsverwahrung
- BGH, 22.01.1998 - 4 StR 527/97
Sicherheitsverwahrung bei allgemeiner Gefährlichkeit des Verdächtigen - …
- LG Münster, 06.07.2021 - 1 KLs 14/20
Missbrauchskomplex Münster: 14 Jahre Haft für Hauptangeklagten
Insofern ist jedoch erforderlich, dass bereits zum Zeitpunkt des Urteilserlasses die Erwartung begründet ist, dass der Angeklagte durch die Haft eine Haltungsänderung erfahren wird, sodass für das Ende des Strafvollzugs eine günstige Prognose zu erwarten ist (vgl. hierzu BGH Urteil vom 22.10.2015 - 4 StR 275/15).Insofern ist jedoch erforderlich, dass bereits zum Zeitpunkt des Urteilserlasses die Erwartung begründet ist, dass der Angeklagte durch die Haft eine Haltungsänderung erfahren wird, sodass für das Ende des Strafvollzugs eine günstige Prognose zu erwarten ist (vgl. hierzu BGH Urteil vom 22.10.2015 - 4 StR 275/15).
Insofern ist jedoch erforderlich, dass bereits zum Zeitpunkt des Urteilserlasses die Erwartung begründet ist, dass der Angeklagte durch die Haft eine Haltungsänderung erfahren wird, sodass für das Ende des Strafvollzugs eine günstige Prognose zu erwarten ist (vgl. hierzu BGH Urteil vom 22.10.2015 - 4 StR 275/15).
- BGH, 09.06.2026 - 1 StR 621/25
Zulässigkeit der fakultativen Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der …
Rn. 11 Die Revision der Staatsanwaltschaft ist wirksam auf den Strafausspruch und die Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung beschränkt (vgl. nur BGH, Urteile vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15 Rn. 5;… vom 7. Dezember 2023 - 5 StR 168/23 Rn. 17 …und vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17 Rn. 12, jeweils mwN).Rn. 20 (1) Ein für diese Prognose bedeutsamer Gesichtspunkt, der im Einzelfall gegen die Anordnung der Maßregel sprechen kann, ist die Wirkung eines erstmals erlebten längeren Strafvollzugs mitsamt den in diesem Rahmen (möglicherweise) wahrgenommenen Therapieangeboten (…vgl. BGH, Urteile vom 8. Dezember 2022 - 4 StR 75/22 Rn. 25; vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15 Rn. 7;… Beschlüsse vom 9. Dezember 2010 - 5 StR 421/10 Rn. 5 …und vom 25. September 2025 - 4 StR 267/25 Rn. 8; jeweils mwN).
Noch ungewisse positive Veränderungen und lediglich mögliche Wirkungen künftiger Maßnahmen im Strafvollzug tragen das Absehen von der Maßregelanordnung demgegenüber nicht (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile 8. August 2017 - 5 StR 99/17 Rn. 16; vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15 Rn. 7;… vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14 Rn. 27;… vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13 Rn. 6 …und vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11 Rn. 12; Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 1 StR 515/14; jeweils mwN).
- BGH, 09.05.2019 - 4 StR 511/18
Staufener Missbrauchsfall
Etwas anderes gilt jedoch, wenn das Tatgericht Strafe und Maßregel in einen inneren, eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließenden Zusammenhang gebracht hat (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15, NStZ 2016, 337, 338; und vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13 mwN, insoweit in NStZ 2013, 707 nicht abgedruckt).
- BGH, 09.05.2019 - 4 StR 578/18
Staufener Missbrauchsfall
Weder aus den Strafzumessungserwägungen noch aus den Erwägungen zur unterbliebenen Maßregelanordnung ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass das Landgericht zwischen beiden Entscheidungen einen Zusammenhang hergestellt hat, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen - ausnahmsweise - ausschlösse (vgl. etwa BGH, Urteile vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18; vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 202/18; vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17, NStZ-RR 2018, 305, 306 mwN; vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15, NStZ 2016, 337, 338). - LG Köln, 04.01.2024 - 321 Ks 10/21
Weitere Anklageerhebung gegen Thomas Drach
Solche möglichen Veränderungen sind, sofern sie eingetreten sind, erst im Rahmen der obligatorischen Entscheidung gemäß § 67 c Abs. 1 StGB vor dem Ende des Vollzugs der Freiheitsstrafe zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 22.10.2015 - 4 StR 275/15, NStZ 2016, 337). - BGH, 25.04.2019 - 4 StR 478/18
Zuständigkeit für die Entscheidung über den erneut gestellten Antrag auf …
Weder aus den Strafzumessungserwägungen noch aus den Erwägungen zur unterbliebenen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass das Landgericht zwischen beiden Rechtsfolgenentscheidungen einen Zusammenhang hergestellt hat, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließt (vgl. BGH, Urteile vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18; vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 202/18; vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17, NStZ-RR 2018, 305; vom 6. April 2016 - 2 StR 478/15, NStZ 2017, 650; vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15). - LG Magdeburg, 18.11.2020 - 21 KLs 11/20
Strafverfahren wegen besonders schwerer Vergewaltigungen teils in Tateinheit mit …
Zwar können die Wirkungen eines erstmals erlebten längeren Strafvollzugs und von in diesem Rahmen (möglicherweise) wahrgenommenen Therapieangeboten im Einzelfall gegen die Anordnung der Sicherungsverwahrung sprechen, eine - wie vorliegend - im Zeitpunkt der Verurteilung noch ungewisse positive Veränderung und lediglich mögliche Wirkungen künftiger Maßnahmen im Strafvollzug können indes nicht genügen, von der Unterbringung in Ausübung des in § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB eingeräumten Ermessens trotz bestehender hangbedingter Gefährlichkeit abzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15 -, juris Rn. 7). - BGH, 06.04.2016 - 2 StR 478/15
Anordnung der Sicherungsverwahrung (einheitliche Jugendstrafe als …
Weder aus den Strafzumessungserwägungen noch aus den Erwägungen zur unterbliebenen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass das Landgericht zwischen beiden Rechtsfolgenentscheidungen einen Zusammenhang hergestellt hat, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15; Senat, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14, insoweit in NStZ 2015, 510 ff. nicht abgedruckt). - BGH, 28.05.2018 - 1 StR 51/18
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (erforderliche Prognose …
Leitsatz) und vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15, NStZ 2016, 337 mwN). - LG Stade, 09.01.2023 - 105 KLs 6/22
Anordnung der Sicherungsverwahrung nach Verurteilung wegen schweren sexuellen …
Nur denkbare günstige Veränderungen oder gar bloße Hoffnungen reichen eben nicht aus (vgl. Urteil des BGH vom 22.10.2015, 4 StR 275/15; Urteil des BGH vom 11.07.2013, 3 StR 148/13). - BGH, 08.08.2017 - 5 StR 99/17
Unerlässlichkeit der Sicherungsverwahrung (Verminderung des vom Verurteilten …
- BGH, 22.06.2022 - 2 StR 511/21
Verminderte Schuldfähigkeit (schwere andere seelische Störung); Unterbringung in …
- LG Köln, 08.09.2022 - 324 KLs 13/22
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