Rechtsprechung
| BGH, 18.01.1990 - 4 StR 292/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrslexikon.de
Zum Alkoholgrenzwert beim Abgeschlepptwerden
- Wolters Kluwer
Absolute Fahruntüchtigkeit während des Abschleppvorgangs - Trunkenheit des Lenkers eines betriebsunfähigen abgeschleppten Pkw - Identische Beweisgrenzwerte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Für den Führer eines abgeschleppten betriebsunfähigen Personenkraftwagens gilt der gleiche Beweisgrenzwert der alkoholbedingten absoluten Fahruntüchtigkeit wie für einen Kraftfahrzeugführer
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
Der Fahrschullehrer (und nicht der Fahrschüler) ist Fahrzeugführer im Sinne des StVG
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
StGB § 315 c, § 316 Abs. 1
Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des Führers eines abgeschleppten Fahrzeugs
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
§ 316 StGB: Absolute Kfz-Fahruntüchtigkeit (Anflutungsphase)
Verfahrensgang
- OLG Celle, 19.04.1989 - 3 Ss 97/89
- BGH, 18.01.1990 - 4 StR 292/89
Papierfundstellen
- BGHSt 36, 341
- NJW 1990, 1245
- MDR 1990, 454
- NStZ 1990, 232
- NZV 1990, 157
- JR 1991, 112
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (17)
- BGH, 09.12.1966 - 4 StR 119/66
Fahruntüchtigkeit auf Grund Alkoholgenusses - Fahrlässige Gefährdung des …
Auszug aus BGH, 18.01.1990 - 4 StR 292/89
Soweit hierzu in den maßgeblichen Fachkreisen allgemein und zweifelsfrei als richtig und zuverlässig anerkannte wissenschaftliche Forschungsergebnisse vorliegen, hat der Richter diese stets zu berücksichtigen (BGHSt 21, 157, 159; 30, 251, 252 f; 34, 133, 134) [BGH 17.07.1986 - 4 StR 543/85].Von entscheidender Bedeutung sind dabei die Resultate der medizinischen und statistischen Alkoholforschung sowie die aus Fahrversuchen gewonnenen Erkenntnisse (BGHSt 21, 157, 160).
- BGH, 17.07.1986 - 4 StR 543/85
Absolute Fahruntüchtigkeit eines Radfahrers
Auszug aus BGH, 18.01.1990 - 4 StR 292/89
Der Senat hat bereits früher ausgeführt (BGHSt 25, 360, 361; 34, 133, 135), [BGH 17.07.1986 - 4 StR 543/85]daß die Beantwortung der Frage, ob und wann Fahruntüchtigkeit im Sinne des § 316 StGB gegeben ist, einerseits vom Ausmaß der alkoholbedingten Änderungen der Leistungsfähigkeit und der Beeinträchtigung der Gesamtpersönlichkeit des Fahrzeugführers selbst, andererseits aber auch vom Ausmaß der von ihm ausgehenden Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer abhängt.Soweit hierzu in den maßgeblichen Fachkreisen allgemein und zweifelsfrei als richtig und zuverlässig anerkannte wissenschaftliche Forschungsergebnisse vorliegen, hat der Richter diese stets zu berücksichtigen (BGHSt 21, 157, 159; 30, 251, 252 f; 34, 133, 134) [BGH 17.07.1986 - 4 StR 543/85].
- BGH, 21.04.1983 - 4 StR 90/83
Vorliegen oder Nichtvorliegen einer fahrlässigen Tötung im Falle der Verursachung …
Auszug aus BGH, 18.01.1990 - 4 StR 292/89
Das Oberlandesgericht Celle ist zunächst im Ergebnis zutreffend davon ausgegangen, daß seine Rechtsansicht, der Lenker eines abgeschleppten Pkw führe diesen im Sinne des § 316 StGB, trotz der beiläufig geäußerten gegenteiligen Bemerkung des Senats in seinem Urteil vom 21. April 1983 (BGH VRS 65, 140, 142) und des Kammergerichts im Beschluß vom 31. Januar 1984 (VRS 67, 154) die Vorlegungspflicht nach § 121 Abs. 2 GVG nicht ausgelöst hat, da die Rechtsauffassung des Senats für seine Entscheidung, die er auf § 1 Abs. 2 StVO gestützt hat, nicht tragend war und sich das Kammergericht allein mit dem Tatbestandsmerkmal des "Gebrauchs eines Fahrzeuges" im Sinne des § 6 PflVersG zu befassen hatte.Das gilt auch für die Entscheidung des Senats (VRS 65, 140), die die Haftung des Lenkers eines abgeschleppten Fahrzeuges nach § 1 Abs. 2 StVO betrifft und ihn jedenfalls als Verkehrsteilnehmer im Sinne dieser Vorschrift ansieht, ohne daß es einer Entscheidung bedurfte, ob er Führer eines Fahrzeugs im Sinne der §§ 315 c Abs. 1 Nr. 1a, 316 StGB ist.
- BGH, 29.10.1981 - 4 StR 262/81
Auch der Fahrer eines führerscheinfreien Fahrrades mit Hilfsmotor (sog Mofa 25) …
Auszug aus BGH, 18.01.1990 - 4 StR 292/89
Soweit hierzu in den maßgeblichen Fachkreisen allgemein und zweifelsfrei als richtig und zuverlässig anerkannte wissenschaftliche Forschungsergebnisse vorliegen, hat der Richter diese stets zu berücksichtigen (BGHSt 21, 157, 159; 30, 251, 252 f; 34, 133, 134) [BGH 17.07.1986 - 4 StR 543/85]. - BGH, 29.08.1974 - 4 StR 134/74
Trunkenheit im Verkehr - Bestimmung eines allgemeinen Grenzwerts der …
Auszug aus BGH, 18.01.1990 - 4 StR 292/89
Der Senat hat bereits früher ausgeführt (BGHSt 25, 360, 361; 34, 133, 135), [BGH 17.07.1986 - 4 StR 543/85]daß die Beantwortung der Frage, ob und wann Fahruntüchtigkeit im Sinne des § 316 StGB gegeben ist, einerseits vom Ausmaß der alkoholbedingten Änderungen der Leistungsfähigkeit und der Beeinträchtigung der Gesamtpersönlichkeit des Fahrzeugführers selbst, andererseits aber auch vom Ausmaß der von ihm ausgehenden Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer abhängt. - BGH, 27.10.1988 - 4 StR 239/88
Begriff des Führens eines Fahrzeugs
Auszug aus BGH, 18.01.1990 - 4 StR 292/89
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BGHSt 18, 6, 8 f; 35, 390, 393) ist Führer eines Fahrzeugs derjenige, der sich selbst aller oder wenigstens eines Teiles der wesentlichen technischen Einrichtungen des Fahrzeuges bedient, die für seine Fortbewegung bestimmt sind, also das Fahrzeug unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter eigener Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzt oder das Fahrzeug unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung durch den öffentlichen Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil lenkt. - BGH, 27.07.1962 - 4 StR 215/62
Tätereigenschaft im Sinne des § 315a Strafgesetzbuch (StGB) - Begriff der …
Auszug aus BGH, 18.01.1990 - 4 StR 292/89
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BGHSt 18, 6, 8 f; 35, 390, 393) ist Führer eines Fahrzeugs derjenige, der sich selbst aller oder wenigstens eines Teiles der wesentlichen technischen Einrichtungen des Fahrzeuges bedient, die für seine Fortbewegung bestimmt sind, also das Fahrzeug unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter eigener Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzt oder das Fahrzeug unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung durch den öffentlichen Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil lenkt. - BGH, 29.03.1960 - 4 StR 55/60
Lenken eines allein durch seine Schwerkraft auf abschüssiger Bahn rollenden …
Auszug aus BGH, 18.01.1990 - 4 StR 292/89
Auch in diesem Fall kommt - wie allgemein - dem Umstand, daß die Bewegung des gezogenen Pkws nicht auf seiner eigenen Motorkraft beruht, für die Frage des "Führens" keine Bedeutung zu (vgl. BGHSt 14, 185, 187, 189). - BGH, 09.07.1959 - 2 StR 240/59
Kinder am Steuer
Auszug aus BGH, 18.01.1990 - 4 StR 292/89
In diesem Sinne hat der Senat bereits entschieden, daß bei Aufgabenteilung zwischen zwei Fahrzeuginsassen in der Weise, daß der eine steuert, während der andere Kupplung, Gas und Bremse bedient, beide als Führer des Kraftfahrzeuges anzusehen sind (BGHSt 13, 226, 227). - BGH, 22.03.1977 - VI ZR 80/75
Begriff des Führers des Kraftfahrzeugs; Schieben eines nicht betriebsbereiten Kfz
Auszug aus BGH, 18.01.1990 - 4 StR 292/89
Werden die notwendigen Betriebsfunktionen aufgeteilt, so ist allein entscheidend, daß die übernommenen Funktionen eigenverantwortlich, nämlich innerhalb eines vorhandenen Entscheidungsspielraums, und nicht in Form eines bloßen Hilfsdienstes ausgeführt werden (vgl. BGH VRS 52, 408, 409). - BGH, 19.06.1986 - 4 StR 622/85
Inlandsbezug eines Verstoßes gegen Lenk- und Ruhezeiten
- BayObLG, 16.09.1983 - RReg. 1 St 181/83
Trunkenheit; Verkehr; Abschleppen; Abgeschleppt; Führen; Fahrzeug; Bremsen; …
- OLG Celle, 19.04.1989 - 3 Ss 97/89
- BGH, 07.08.1963 - 4 StR 270/63
(Absolute) Fahruntüchtigkeit eines Radfahrers - Bestimmung eines …
- KG, 31.01.1984 - 5 Ss 315/83
- OLG Frankfurt, 26.11.1984 - 2 Ss 412/84
Führer eines geschleppten Pkw; Alkoholgrenzwert; Beurteilung der …
- OLG Bremen, 12.04.1967 - Ss 27/67
- BGH, 23.09.2014 - 4 StR 92/14
Benutzung eines Mobiltelefons beim Führen eines Kraftfahrzeugs (Begriff des …
a) Führer eines Kraftfahrzeugs ist, wer es unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter eigener Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzt oder unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrtbewegung durch den öffentlichen Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil lenkt (BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 1988 - 4 StR 239/88, BGHSt 35, 390, 393; vom 18. Januar 1990 - 4 StR 292/89, BGHSt 36, 341, 343). - BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90
Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit
Soweit diese in den maßgebenden Fachkreisen allgemein und zweifelsfrei als richtig anerkannt werden, sind sie für den Richter bindend (BGHSt 21, 157, 159; 24, 200, 203; 25, 246, 248; 30, 251, 252 f; 34, 133, 134 [BGH 17.07.1986 - 4 StR 543/85] ; BGH NZV 1990, 157, 158). - BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20
Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr
Rn. 12 Auch wenn der Entscheidung des Bundesgerichtshofs eine Trunkenheitsfahrt eines Autofahrers zugrunde lag, hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich klargestellt, dass dieser Grenzwert generell für (alle) Führer von Kraftfahrzeugen gilt, und dies zusätzlich durch Bezugnahme auf vorausgegangene Entscheidungen zu Kraftradfahrern (BGHSt 22, 352) sowie Fahrrädern mit Hilfsmotor, sog. Mofa 25 (BGHSt 30, 251) und auch Führen eines abgeschleppten betriebsunfähigen PKW (BGHR StGB § 316 Fahruntüchtigkeit alkoholbedingte 2, = BGHSt 36, 341) zum Ausdruck gebracht.
- OLG Dresden, 19.12.2005 - 3 Ss 588/05
Trunkenheit; Fahruntüchtigkeit
Es muss also jemand, um Führer eines Fahrzeuges sein zu können, das Fahrzeug unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzen oder das Fahrzeug unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung durch den öffentlichen Verkehrraum ganz oder wenigstens zum Teil lenken (BGHSt 18, 6 [8 f.]; 35, 390 [393]; 36, 341 [343 f.]). - BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90
Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo
Für den Richter, der gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse stets zu berücksichtigen hat (BGHSt 21, 157, 159; 30, 251, 252 f.; 34, 133, 134 [BGH 17.07.1986 - 4 StR 543/85]; BGH NStZ 1990, 232, 233 und 491, 492), bedeutet dies, daß eine Blutalkoholkonzentration von 2 Promille und mehr einen Umstand darstellt, der aufgrund eines gesicherten - statistischen - Erfahrungssatzes (…Herdegen in KK-StPO 2. Aufl. § 244 Rdn. 5) den Schluß auf eine erhebliche Verminderung des Steuerungsvermögens ermöglicht (so auch BGHSt 35, 308 312; dazu Blau BA 1989, 1; BGH JR 1989, 336 m. Anm. Blau; BGHSt 36, 286, 288 [BGH 31.10.1989 - 1 StR 419/89]; dazu Blau JR 1990, 294;… aus psychiatrischer Sicht ebenso Witter, Der psychiatrische Sachverständige im Strafrecht, 1987, S. 1, 21; ders. MSchKrim 1988, 410, 411). - OLG Karlsruhe, 14.07.2020 - 2 Rv 35 Ss 175/20
Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr: Strafrechtliche Einstufung von Pedelecs als …
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Bundesgerichtshof in allen Entscheidungen, in denen es um die Bestimmung eines Grenzwertes für alkoholbedingte absolute Fahruntüchtigkeit ging, betont hat, dass es sich dabei nicht um ein normatives Merkmal, sondern um die rechtliche Anerkennung gesicherten naturwissenschaftlich-medizinischen Erfahrungswissens im Sinn eines Erfahrungssatzes handelt (u.a. BGHSt 19, 82; 21, 157; 22, 352; 25, 246; 25, 360; 30, 251; 34, 133; 36, 341; 37, 89). - LG Oldenburg, 07.11.2022 - 4 Qs 368/22
E-Scooter, Sozius, absolut fahruntüchtig, Hände am Lenker, Trunkenheitsfahr
Diese Bewertung durch die Kammer hält auch dem Vergleich mit einem Sozius auf einem Kraftrad stand, welcher aus überzeugenden Gründen mangels eigenverantwortlicher Übernahme einer für die Fahrbewegung notwendigen technischen Teilfunktion nicht als "Führer" eines Kraftrades angesehen wird (BGH, NZV 1990, 157 [157]). - OLG Hamm, 08.01.2025 - 1 ORs 70/24
Trunkenheitsfahrt mit Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter); absolute …
Soweit diese in den maßgebenden Fachkreisen allgemein und zweifelsfrei als richtig anerkannt werden, sind sie für den Richter bindend (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 18.01.1990 - 4 StR 292/89 - juris). - LG Potsdam, 18.09.2025 - 25 Qs 7/25
E-Scooter, Entziehung der Fahrerlaubnis, Blutalkoholgrenze, Anwendbarbeit des § …
Im Wege vergleichender Betrachtung übertrug der Bundesgerichtshof den Grenzwert auch auf das Führen eines betriebsunfähigen Kraftwagens, der (mittels eines Abschleppseiles) abgeschleppt wurde (BGH, Beschluss vom 18. Januar 1990 - 4 StR 292/89, juris).(bbb) Zwar ist im Allgemeinen zudem auch die Übertragung eines anerkannten BAK-Grenzwerts der absoluten Fahruntüchtigkeit eines anderen Fahrzeugtyps möglich (vgl. OLG Braunschweig…, Urteil vom 30. November 2023 - 1 ORs 33/23, Rn. 14, juris; hinsichtlich des Führers eines betriebsunfähigen abgeschleppten Fahrzeugs: BGH, Beschluss vom 18. Januar 1990 - 4 StR 292/89, Rn. 20, juris).
- OLG Braunschweig, 30.11.2023 - 1 ORs 33/23
Heranziehung des für Fahrradfahrer geltenden BAK-Grenzwerts zur Bestimmung der …
Es ist anerkannt, dass auf die absolute Fahruntüchtigkeit auch mithilfe eines sicheren Vergleichs geschlossen werden kann (vgl. für Führer eines betriebsunfähigen abgeschleppten Fahrzeugs: BGH, Beschluss vom 18. Januar 1990 - 4 StR 292/89 -, BGHSt 36, 341-348, Rn. 20, juris;… für den Luftverkehr: Pegel in: Münchener Kommentar zum StGB, 4. Aufl., 2022, § 316, Rn. 51). - KG, 10.05.2022 - 121 Ss 67/21
1. Auch bei einem Fahrzeugführer eines Elektrokleinstfahrzeugs (hier sog.