Rechtsprechung
| BGH, 10.03.2005 - 4 StR 3/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK; § 189 GVG; § 185 GVG; § 273 Abs. 1 StPO; 274 StPO
Dolmetscherbestellung (fehlende Vereidigung; Belehrung); Beweiskraft des Sitzungsprotokolls (wesentliche Förmlichkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Fehlende Vereidigung und Belehrung eines notwendig zugezogenen Dolmetschers als Revisionsgrund; Unwiderlegbare Vermutung hinsichtlich der Nichtvornahme der Vereidigung bei fehlendem Hinweis im Sitzungsprotokoll; Aufhebung des Urteils auf Grund möglicher ...
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 189; StPO § 273 Abs. 1
Protokollierung der Vereidigung des Dolmetschers - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.11.1997 - 2 StR 257/97
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - …
Auszug aus BGH, 10.03.2005 - 4 StR 3/05
Rn. 7 Bei dem danach bewiesenen Verstoß gegen § 189 GVG handelt es sich zwar nur um einen relativen Revisionsgrund (vgl. BGHR GVG § 189 Beeidigung 3).
- BGH, 08.10.2013 - 4 StR 273/13
Fehlende Beeidigung eines Dolmetschers
Hierbei handelt es sich um eine für die Hauptverhandlung vorgeschriebene Förmlichkeit, deren Beachtung nach § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2005 - 4 StR 3/05, BGHR GVG § 189 Beeidigung 4). - BGH, 09.09.2024 - 2 StR 431/23
Dolmetschereid (zwingend: Verzicht, Förmlichkeit, Protokoll; relativer …
Die Beachtung dieser Förmlichkeit kann nach § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2005 - 4 StR 3/05, BGHR GVG § 189 Beeidigung 4). - BGH, 19.12.2024 - 2 StR 389/24
Dolmetscher (Beeidigung: fehlende allgemeine Beeidigung, Beweis, Beruhen)
Die Beachtung dieser Förmlichkeit kann nach § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. März 2005 - 4 StR 3/05, BGHR GVG § 189 Beeidigung 4, und vom 9. September 2024 - 2 StR 431/23, Rn 13).
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