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Rechtsprechung
   BGH, 23.09.2003 - 4 StR 308/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10157
BGH, 23.09.2003 - 4 StR 308/03 (https://dejure.org/2003,10157)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2003 - 4 StR 308/03 (https://dejure.org/2003,10157)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2003 - 4 StR 308/03 (https://dejure.org/2003,10157)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 23 StGB; § 24 Abs. 1 StGB; § 46 StGB
    Strafzumessung (Versuch, Rücktritt, Doppelverwertungsverbot)

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.02.1997 - 2 StR 659/96

    Strafschärfende Berücksichtigung des Nichtrücktritts des Täters

    Auszug aus BGH, 23.09.2003 - 4 StR 308/03
    Diese Formulierung läßt besorgen, daß die Strafkammer zu Lasten des Angeklagten verwertet hat, er sei vom Versuch nicht mit strafbefreiender Wirkung zurückgetreten; dies würde gegen § 46 Abs. 3 StGB verstoßen (st. Rspr., vgl. nur BGH StV 1997, 129; BGH, Beschluß vom 26. Februar 1997 - 2 StR 659/96, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.04.2004 - 4 StR 48/04

    Minder schwerer Fall des Totschlags (Provokation); Strafzumessung …

    Diese Formulierung läßt besorgen, daß das Schwurgericht zu Lasten des Angeklagten verwertet hat, daß er die Straftat überhaupt begangen hat, anstatt von deren Begehung Abstand zu nehmen; dies würde gegen § 46 Abs. 3 StGB verstoßen (st. Rspr., vgl. nur BGH NStZ-RR 2002, 106; Senatsbeschluß vom 23. September 2003 - 4 StR 308/03).
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