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   BGH, 05.09.2006 - 4 StR 313/06   

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https://dejure.org/2006,6197
BGH, 05.09.2006 - 4 StR 313/06 (https://dejure.org/2006,6197)
BGH, Entscheidung vom 05.09.2006 - 4 StR 313/06 (https://dejure.org/2006,6197)
BGH, Entscheidung vom 05. September 2006 - 4 StR 313/06 (https://dejure.org/2006,6197)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ledergürtel als gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 95
  • StV 2006, 693
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07

    Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer;

    Zu § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist allgemein anerkannt, dass ein Werkzeug dann als gefährlich anzusehen ist, wenn es aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Verwendung im konkreten Einzelfall geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 2007, 95).
  • BGH, 24.09.2009 - 4 StR 347/09

    Gefährliche Körperverletzung im Amt; Notwehr (Nothilfe; Fußtritte eines

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Werkzeug "gefährlich" im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, wenn es nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (vgl. nur BGH NStZ 2007, 95).
  • BGH, 17.04.2008 - 4 StR 634/07

    In der Regel keine Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs beim Abschneiden von

    Ein Gegenstand ist nur dann ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, wenn er nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (st. Rspr., vgl. nur BGH NStZ 2007, 95 m.w.N.).
  • BGH, 12.01.2010 - 4 StR 589/09

    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs: Einsatz eines

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein gefährliches Werkzeug jeder bewegliche Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet ist, erhebliche 4 Körperverletzungen herbeizuführen (vgl. nur Senat, Beschl. vom 5. September 2006 - 4 StR 313/06, NStZ 2007, 95).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10

    Schwere Vergewaltigung; gefährliche Körperverletzung; Anforderungen an die

    Auch für die Beurteilung der Frage, ob eine Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB mittels eines gefährlichen Werkzeugs begangen worden ist, kommt es maßgeblich darauf an, ob der gebrauchte Gegenstand nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2006 - 4 StR 313/06, NStZ 2007, 95; Fischer, aaO, § 224 Rn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 22.03.2017 - 3 StR 475/16

    Bei Faustschlägen in der Hand gehaltenes Feuerzeug als gefährliches Werkzeug

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein gefährliches Werkzeug jeder bewegliche Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2006 - 4 StR 313/06, NStZ 2007, 95).
  • LG Nürnberg-Fürth, 11.12.2017 - 16 KLs 412 Js 64048/17

    Seitenschneider als ein gefährliches Werkzeug

    Zu § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist allgemein anerkannt, dass ein Werkzeug dann als gefährlich anzusehen ist, wenn es auf Grund seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Verwendung im konkreten Einzelfall geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen (st. Rspr.; vgl. BGH, NStZ 2007, 95).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 10.08.2020 - JK1 KLs 14 Js 8654/19

    Beweiswürdigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen - Anwendung des

    Ein gefährliches Werkzeug liegt vor, wenn ein beweglicher Gegenstand nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen, vgl. BGH, Beschluss vom 05.09.2006, Az. 4 StR 313/06.
  • OLG Stuttgart, 22.06.2015 - 2 Ss 209/15

    Diebstahl mit Waffen: Begriff des anderen gefährlichen Werkzeugs; Geißfuß als

    Dabei wurde indes für den Anwendungsbereich des § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB nicht bedacht, dass sich im Fall des § 223a a.F. StGB die Gefährlichkeit eines Werkzeugs in erster Linie aus der Art seiner Verwendung bei einer konkreten Körperverletzungshandlung ergibt (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 2007, 95).
  • BGH, 03.12.2019 - 2 StR 490/19

    Gefährliche Körperverletzung (Begriff des gefährlichen Werkzeugs)

    Ein Gegenstand ist nur dann ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, wenn er sowohl nach seiner Beschaffenheit als auch nach der Art seiner Benutzung geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2006 - 4 StR 313/06, NStZ 2007, 95).
  • BGH, 20.03.2012 - 4 StR 20/12

    Gefährliche Körperverletzung: Pumpsprühflasche mit Haushaltsreiniger als

  • LG Bochum, 03.12.2020 - 1 KLs 22/20
  • OLG Brandenburg, 15.08.2022 - 1 OLG 53 Ss 59/22

    Mobiltelefon als gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB

  • KG, 05.11.2021 - 2 Ss 24/21

    Beweiswürdigungsregeln in Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei Vorliegen

  • KG, 05.11.2021 - 121 Ss 100/21

    Beweiswürdigungsregeln in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei Vorliegen

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