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Rechtsprechung
   BGH, 17.08.2010 - 4 StR 347/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15323
BGH, 17.08.2010 - 4 StR 347/10 (https://dejure.org/2010,15323)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2010 - 4 StR 347/10 (https://dejure.org/2010,15323)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2010 - 4 StR 347/10 (https://dejure.org/2010,15323)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 4 StPO; § 6a StPO; § 107 JGG; § 108 Abs. 1 JGG; § 33 JGG
    Absoluter Revisionsgrund der Unzuständigkeit des Gerichts (Jugendgericht und Erwachsenengericht; Präklusion)

  • lexetius.com
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 166
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.05.2002 - 3 StR 58/02

    Strafkammer; Jugendkammer; Eröffnungsbeschluss; Zuständigkeitsrüge; Verweisung; …

    Auszug aus BGH, 17.08.2010 - 4 StR 347/10
    Eine dem § 6a StPO entsprechende Vorschrift sieht das Gesetz für das Verhältnis von Erwachsenen- und Jugendgericht nicht vor (BGH…, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 2 StR 344/02, BGHR StPO § 338 Nr. 4 Jugendgericht 3; BGH, Urteil vom 23. Mai 2002 - 3 StR 58/02, BGHSt 47, 311, 313 m.w.N.).
  • BGH, 09.10.2002 - 2 StR 344/02

    Heranwachsender (Zuständigkeit; Tateinheit; Teilidentität); unerlaubter Besitz …

    Auszug aus BGH, 17.08.2010 - 4 StR 347/10
    Eine dem § 6a StPO entsprechende Vorschrift sieht das Gesetz für das Verhältnis von Erwachsenen- und Jugendgericht nicht vor (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 2 StR 344/02, BGHR StPO § 338 Nr. 4 Jugendgericht 3; BGH, Urteil vom 23. Mai 2002 - 3 StR 58/02, BGHSt 47, 311, 313 m.w.N.).
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11

    Zuständigkeit (Staatsschutzkammer; Rüge; absoluter Revisionsgrund auch ohne …

    Auch in den Fällen, in denen es um die Zuständigkeit einer Jugend- oder Erwachsenenstrafkammer geht oder in denen das Oberlandesgericht in einer Staatsschutzstrafsache die Anklage des Generalbundesanwalts zur Hauptverhandlung zugelassen hat, prüft der Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren - in der zweiten Fallgruppe sogar von Amts wegen - ob das Tatgericht seine Zuständigkeit rechtsfehlerfrei angenommen hat (BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - 4 StR 347/10, StraFo 2010, 466; BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 247 ff.).
  • BGH, 20.08.2019 - 3 StR 317/19

    Gezielte Umgehung jugendgerichtlicher Zuständigkeit zur Vermeidung der Anwendung …

    Da ein Teil der dem Angeklagten L. zur Last gelegten Taten einen Zeitraum betraf, in dem er das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, war nach § 41 Abs. 1 Nr. 3, § 108 Abs. 1 JGG zur Entscheidung über die durch die Staatsanwaltschaft einheitlich erhobene Anklage eine Jugendkammer berufen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 17. August 2010 - 4 StR 347/10, StraFo 2010, 466;… vom 12. November 1993 - 2 StR 594/93, StV 1994, 173 Rn. 13 mwN).
  • OLG Jena, 02.06.2015 - 1 Ws 111/15

    Sachliche Zuständigkeit im Strafverfahren: Entscheidung des Beschwerdegerichts …

    Die Jugendgerichte sind bei Taten in verschiedenen Altersstufen auch dann zuständig, wenn einzelne von mehreren zur Last gelegten Taten oder auch nur ein Teil einer einheitlichen Tat vor Vollendung des 21. Lebensjahres begangen wurde(n) (vgl. BGH StraFo 2010, 466; 2003, 15).
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