Rechtsprechung
| BGH, 12.09.2000 - 4 StR 358/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 31 Abs. 2 JGG; § 354 Abs. 1 StPO
Bildung einer Einheitsjugendstrafe; Vollstreckung der früher verhängten Strafe; Einbeziehung; Eigene Sachentscheidung des BGH (Analogie) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1; ; JGG § 31 Abs. 2; ; StGB § 20; ; StGB § 21
- Wolters Kluwer
Freiheitsstrafe - Einbeziehung einer Jugendstrafe - Zurückweisung der Sache - Einheitsjugendstrafe - Alkoholisierung - Verminderte Schuldfähigkeit - Strafzumessung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 31 Abs. 2
Bildung einer Einheitsjugendstrafe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Minden, 27.08.1998 - 14 Ds 55 Js 994/98
- BGH, 12.09.2000 - 4 StR 358/00
Papierfundstellen
- StV 2001, 179
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.12.1999 - 1 StR 471/99
Verhängung von zwei unabhängig nebeneinander stehenden Jugendstrafen; Mord; …
Auszug aus BGH, 12.09.2000 - 4 StR 358/00
Daß die Jugendkammer ungeachtet der Anwendbarkeit des § 31 Abs. 2 JGG von einer Einbeziehung aus erzieherischen Gründen nach Abs. 3 Satz 1 der Vorschrift abgesehen hätte (vgl. dazu BGH NStZ 2000, 263 mit Anm. Eisenberg NStZ 2000, 484), kann mit Blick darauf ausgeschlossen werden, daß sich die Jugendkammer ersichtlich nur aus Rechtsgründen an einer Einbeziehung gehindert gesehen hat. - BGH, 09.07.1998 - 4 StR 521/97
Unzulässiger Beweisantrag über Tatsache, die bereits rechtskräftig entschieden …
Auszug aus BGH, 12.09.2000 - 4 StR 358/00
Der Angeklagte ist hierdurch jedoch nicht beschwert; denn im Hinblick auf den rechtskräftigen Schuldspruch war die Annahme der Voraussetzungen des § 20 StGB ausgeschlossen (vgl. BGHSt 44, 119). - BGH, 09.11.1999 - 4 StR 521/99
Alkoholbedingte erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit; …
Auszug aus BGH, 12.09.2000 - 4 StR 358/00
Auf die Revision des Angeklagten hob der Senat das Urteil durch Beschluß vom 9. November 1999 - 4 StR 521/99 - (BA 2000, 185) im Strafausspruch mit den Feststellungen auf und verwies die Sache insoweit an das Landgericht zurück. - BGH, 15.04.1997 - 5 StR 24/97
Rechtmäßigkeit der Bezugnahme auf die im Revisionsverfahren aufgehobenen …
Auszug aus BGH, 12.09.2000 - 4 StR 358/00
Dabei hat das Landgericht nicht beachtet, daß sich die auf den seinerzeit angenommenen Ausschluß einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten beziehenden Feststellungen die Straffrage betreffen und deshalb durch die Revisionsentscheidung des Senats vom 9. November 1999 mit aufgehoben sind (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 237;… Kuckein in KK 4. Aufl. § 353 Rdn. 30 m.w. N.). - BGH, 13.11.1991 - 2 StR 463/91
Voraussetzungen der Nachholung der nachträglichen Bildung einer …
Auszug aus BGH, 12.09.2000 - 4 StR 358/00
Lagen die Voraussetzungen für die Bildung einer Einheitsjugendstrafe im Zeitpunkt des auf die Revision des Angeklagten aufgehobenen Urteils vor, so ist § 31 Abs. 2 JGG auch dann anzuwenden, wenn die früher verhängte Strafe inzwischen vollstreckt ist (BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 6).
- BGH, 12.06.2014 - 3 StR 139/14
Innerprozessuale Bindungswirkung nicht aufgehobener Feststellungen bei Aufhebung …
Soweit der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass die sich auf den Ausschluss einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit beziehenden Feststellungen zur Alkoholisierung eines Angeklagten (ausschließlich) die Straffrage betreffen und nach Aufhebung (allein) des Strafausspruches und Zurückverweisung der Sache das Tatgericht zur Trinkmenge eigene (neue) Feststellungen treffen muss (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 4. November 2008 - 3 StR 336/08, NStZ-RR 2009, 148; vom 12. September 2000 - 4 StR 358/00, juris Rn. 5, sowie Urteil vom 15. April 1997 - 5 StR 24/97, NStZ-RR 1997, 237) steht dies der vorliegenden Entscheidung nicht entgegen. - BGH, 04.11.2008 - 3 StR 336/08
Strafschärfende Berücksichtigung zulässigen Verteidigungsverhaltens (Rechtskraft …
Dabei hat es rechtsfehlerhaft nicht beachtet, dass die sich auf den seinerzeit angenommenen Ausschluss einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten beziehenden Feststellungen die Straffrage betreffen und deshalb durch die Revisionsentscheidung des Senats mit aufgehoben sind (vgl. BGH StV 2001, 179 m. w. N.). - BGH, 31.03.2011 - 2 StR 8/11
Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Voraussetzungen für die Bildung einer …
Wie bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB (vgl. mwN Senatsbeschluss vom 14. April 2010 - 2 StR 92/10;… Fischer, StGB 58. Aufl. § 55 Rn. 6a) ist auch gemäß § 31 Abs. 2 JGG auf die Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten Tatsachenverhandlung abzustellen (…Senat, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 6; BGH, StV 2001, 179;… Eisenberg, JGG 14. Aufl. § 31 Rn. 27). - BGH, 10.10.2000 - 4 StR 369/00
Festsetzung der niedrigeren Strafe durch den BGH in entsprechender Anwendung des …
Vielmehr kann der Senat, auch um das im Jugendstrafverfahren in besonderem Maße zu beachtende Beschleunigungsgebot zu wahren (vgl. Senatsbeschluß vom 12. September 2000 - 4 StR 358/00), in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO mit Zustimmung des Generalbundesanwalts die niedrigere der beiden genannten Strafen als die dem Angeklagten günstigste Rechtsfolge (…vgl. Kuckein in KK 4. Aufl. § 354 Rdn. 10, 20 m.w.Nachw.) festsetzen.
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