Rechtsprechung
| BGH, 24.02.2015 - 4 StR 37/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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§ 17 Abs. 2 JGG
Verhängung von Jugendstrafe (Vorliegen von schädlichen Neigungen beim Jugendlichen: Voraussetzungen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verhängung von Jugendstrafe: Vorliegen schädlicher Neigungen bei Straffreiheit seit Tatbegehung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 2 JGG
Verhängung von Jugendstrafe: Vorliegen schädlicher Neigungen bei Straffreiheit seit Tatbegehung - IWW
- Wolters Kluwer
Vorauusetzungen des Vorliegens schädlicher Neigungen im Sinne von § 17 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 17 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 2
Vorauusetzungen des Vorliegens schädlicher Neigungen im Sinne von § 17 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz ( JGG ) - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schädliche Neigungen
Verfahrensgang
- LG Detmold, 30.10.2014 - 4 KLs 4/14
- BGH, 24.02.2015 - 4 StR 37/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 155
- StV 2016, 699
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.11.2013 - 2 StR 455/13
Anstiftung zur versuchten gefährlichen Körperverletzung (Bedeutung der …
Auszug aus BGH, 24.02.2015 - 4 StR 37/15
Voraussetzung ist ferner, dass die schädlichen Neigungen auch noch zum Urteilszeitpunkt bestehen und weitere Straftaten befürchten lassen (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Beschluss vom 10. März 1992 - 1 StR 105/92, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 5; Beschluss vom 13. November 2013 - 2 StR 455/13, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 11, jeweils mwN).Dieser Umstand kann darauf hindeuten, dass eine Gefahr künftiger Straftaten nicht mehr besteht (BGH, Beschluss vom 13. November 2013 aaO).
- BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92
Vorliegen schädlicher Neigungen
Auszug aus BGH, 24.02.2015 - 4 StR 37/15
Voraussetzung ist ferner, dass die schädlichen Neigungen auch noch zum Urteilszeitpunkt bestehen und weitere Straftaten befürchten lassen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. März 1992 - 1 StR 105/92, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 5;… Beschluss vom 13. November 2013 - 2 StR 455/13, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 11, jeweils mwN).
- BGH, 09.07.2015 - 2 StR 170/15
Verhängung von Jugendstrafe (Vorliegen von schädlichen Neigungen)
Diese Tatsache kann darauf hindeuten, dass eine Gefahr künftiger Straftaten nicht mehr besteht (vgl. Senat…, Beschluss vom 13. November 2013 - 2 StR 455/13, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 11; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 4 StR 37/15, NStZ-RR 2015, 155). - BGH, 04.11.2020 - 6 StR 321/20
Fehlende Berücksichtigung möglicher Aufklärungshilfe bei der Verurteilung zur …
Deren Höhe hängt aber unter anderem davon ab, ob vertypte Milderungsgründe wie der des § 46b Abs. 1 StGB vorliegen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2016 - 3 StR 125/16, Rn. 6; vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 155, 156).b) Die Jugendkammer hat zwar sowohl im Rahmen ihrer Erörterungen zu § 17 Abs. 2 JGG als auch - durch Verweisung - im Rahmen der im Jugendstrafrecht ebenfalls bedeutsamen Prüfung eines minder schweren Falls gemäß § 250 Abs. 3 StGB (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 1987 - 3 StR 482/87, BGHR JGG § 18 Abs. 1 Satz 3 minder schwerer Fall 3; vom 21. August 2012 - 4 StR 157/12, NStZ-RR 2013, 50; vom 5. Juni 2013 - 2 StR 189/13, NStZ-RR 2013, 291; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 318/13, NStZ 2014, 409; vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 155) dem Angeklagten zugutegehalten, dass er "bereits im Ermittlungsverfahren Aufklärungshilfe bezüglich der Tatbeteiligung des Angeklagten R. geleistet' habe.
- LG Münster, 12.07.2018 - 10 Ns 14/18
Einziehung von Taterträgen, Einziehung des Wertes von Taterträgen, Jugendliche, …
Da - insbesondere aufgrund der Vielzahl von Taten - Erziehungsmaßregeln im Sinne des § 9 JGG nicht ausreichen, andererseits die Verhängung von Jugendstrafe mangels schädlicher Neigungen (§ 17 Abs. 2 1.Fall JGG) - die, was vorliegend nicht der Fall ist, sowohl bei Begehung der Tat als auch zum Urteilszeitpunkt vorliegen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 24.02.2015, Az. 4 StR 37/15 - zitiert nach juris) - bzw. besonderer Schuldschwere (§ 17 Abs. 2 2.Fall JGG) nicht geboten ist, waren gegen den Angeklagten Zuchtmittel im Sinne des § 13 JGG zu verhängen.
- BGH, 20.02.2024 - 1 StR 30/24
Verhängung von Jugendstrafe (schädliche Neigungen des Angeklagten: erforderliche …
Vielmehr hätte das Landgericht erörtern müssen, dass die letzte Tat zum Schluss der Verhandlung rund zwei Jahre zurücklag und die Angeklagte seitdem nicht erneut straffällig geworden ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 2 StR 170/15 Rn. 8; vom 24. Februar 2015 - 4 StR 37/15 Rn. 7 …und vom 13. November 2013 - 2 StR 455/13, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 11 Rn. 9). - LG Bielefeld, 03.09.2019 - 3 KLs 14/19 Rn. 181 Schädliche Neigungen im Sinne von § 17 Abs. 2, 1. Alt. JGG sind erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel, die ohne längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr weiterer Straftaten begründen (vgl. BGH NStZ-RR 2015, 155 m. w. N.).
- LG Bielefeld, 02.02.2018 - 4 KLs 38/16 Rn. 479 Schädliche Neigungen im Sinne von § 17 Abs. 2, 1. Alt. JGG sind erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel, die ohne längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr weiterer Straftaten begründen (vgl. BGH NStZ-RR 2015, 155 m. w. N.).
- AG Borken, 06.02.2020 - 24a Ls 220 Js 159/19
Einziehung von Wertersatz bei Anwendung vom Jugendstrafrecht
Da - insbesondere aufgrund der Vielzahl von Taten - Erziehungsmaßregeln im Sinne des § 9 JGG nicht ausreichen, andererseits die Verhängung von Jugendstrafe mangels schädlicher Neigungen (§ 17 Abs. 2 1.Fall JGG) - die, was vorliegend nicht der Fall ist, sowohl bei Begehung der Tat als auch zum Urteilszeitpunkt vorliegen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 24.02.2015, Az. 4 StR 37/15 - zitiert nach juris) - bzw. besonderer Schuldschwere (§ 17 Abs. 2 2. Fall JGG) nicht geboten ist, waren gegen den Angeklagten Zuchtmittel im Sinne des § 13 JGG zu verhängen.
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