Rechtsprechung
| BGH, 17.01.2024 - 4 StR 378/23 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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§ 264 StGB; § 46 Abs. 3 StGB; § 55 StGB
Subventionsbetrug (Strafzumessung: Sonderstrafrahmen, Umstände zur Begründung der Rahmenwahl, Berücksichtigung bei der Strafzumessung im engeren Sinne); nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 264 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 46 Abs. 3 StGB, § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 358 Abs. 2 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 264 Abs. 2 S. 1
Schuldspruch wegen Subventionsbetrug; Aufhebung der Gesamtstrafenbildung - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Essen, 24.10.2022 - 21 KLs 10/22
- LG Essen, 24.10.2022 - 301 Js 227/20
- BGH, 17.01.2024 - 4 StR 378/23
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 18.04.1978 - 5 StR 692/77
Steuerhinterziehung, Betrug, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das …
Auszug aus BGH, 17.01.2024 - 4 StR 378/23
Unter den hier gegebenen Umständen liegt hierin ein Verstoß gegen den Rechtsgedanken des § 46 Abs. 3 StGB, wonach Strafzumessungstatsachen nicht ohne Abstriche bei der Rahmenwahl und der Strafzumessung im engeren Sinne herangezogen werden dürfen (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. April 2004 ? 3 StR 113/04 Rn. 2;… Beschluss vom 18. Oktober 1982 ? 3 StR 353/82 Rn. 2; siehe aber auch BGH, Urteil vom 18. April 1978 - 5 StR 692/77 Rn. 8; Urteil vom 5. Juli 1984 ? 4 StR 255/84;… Wiedner in BeckOK-StPO, 50. Ed., § 337 Rn. 164;… Maier in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 46 Rn. 533;… Schneider in LK-StGB, 13. Aufl., § 46 Rn. 265). - BGH, 25.10.2017 - 1 StR 136/17
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Verbot der Verschlechterung bzw. …
Auszug aus BGH, 17.01.2024 - 4 StR 378/23
Die neu zu bildenden Gesamtstrafen dürfen die Summe der aufgehobenen beiden Gesamtstrafen und der rechtsfehlerhaft nicht einbezogenen Gesamtstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Dorsten vom 9. Januar 2019 nicht überschreiten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 136/17 Rn. 7). - BGH, 23.01.2019 - 5 StR 553/18
Maßgeblichkeit des Zeitpunktes der ersten Hauptverhandlung für die Beurteilung …
Auszug aus BGH, 17.01.2024 - 4 StR 378/23
Bei der neuerlichen Gesamtstrafenbildung wird zu beachten sein, dass hinsichtlich der Vorverurteilungen der Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils (24. Oktober 2022) maßgeblich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 5 StR 553/18 Rn. 5;… Beschluss vom 6. März 2018 ? 3 StR 530/17 Rn. 8).
- BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84
Hinweispflicht bei Wechsel von Mißbrauch- zum Treubruchstatbestand
Auszug aus BGH, 17.01.2024 - 4 StR 378/23
Unter den hier gegebenen Umständen liegt hierin ein Verstoß gegen den Rechtsgedanken des § 46 Abs. 3 StGB, wonach Strafzumessungstatsachen nicht ohne Abstriche bei der Rahmenwahl und der Strafzumessung im engeren Sinne herangezogen werden dürfen (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. April 2004 ? 3 StR 113/04 Rn. 2;… Beschluss vom 18. Oktober 1982 ? 3 StR 353/82 Rn. 2; siehe aber auch BGH…, Urteil vom 18. April 1978 - 5 StR 692/77 Rn. 8; Urteil vom 5. Juli 1984 ? 4 StR 255/84;… Wiedner in BeckOK-StPO, 50. Ed., § 337 Rn. 164;… Maier in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 46 Rn. 533;… Schneider in LK-StGB, 13. Aufl., § 46 Rn. 265). - BGH, 22.04.2004 - 3 StR 113/04
Strafzumessung (Anwendung des Doppelverwertungsverbotes auf Regelbeispiele)
Auszug aus BGH, 17.01.2024 - 4 StR 378/23
Unter den hier gegebenen Umständen liegt hierin ein Verstoß gegen den Rechtsgedanken des § 46 Abs. 3 StGB, wonach Strafzumessungstatsachen nicht ohne Abstriche bei der Rahmenwahl und der Strafzumessung im engeren Sinne herangezogen werden dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 2004 ? 3 StR 113/04 Rn. 2;… Beschluss vom 18. Oktober 1982 ? 3 StR 353/82 Rn. 2; siehe aber auch BGH…, Urteil vom 18. April 1978 - 5 StR 692/77 Rn. 8; Urteil vom 5. Juli 1984 ? 4 StR 255/84;… Wiedner in BeckOK-StPO, 50. Ed., § 337 Rn. 164;… Maier in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 46 Rn. 533;… Schneider in LK-StGB, 13. Aufl., § 46 Rn. 265). - BGH, 06.03.2018 - 3 StR 530/17
Darstellungsmangel bei der Gesamtstrafenbildung wegen fehlender Mitteilung des …
Auszug aus BGH, 17.01.2024 - 4 StR 378/23
Bei der neuerlichen Gesamtstrafenbildung wird zu beachten sein, dass hinsichtlich der Vorverurteilungen der Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils (24. Oktober 2022) maßgeblich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 5 StR 553/18 Rn. 5; Beschluss vom 6. März 2018 ? 3 StR 530/17 Rn. 8). - BGH, 18.10.1982 - 3 StR 353/82
Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot - Heranziehung des Strafrahmens eines …
Auszug aus BGH, 17.01.2024 - 4 StR 378/23
Unter den hier gegebenen Umständen liegt hierin ein Verstoß gegen den Rechtsgedanken des § 46 Abs. 3 StGB, wonach Strafzumessungstatsachen nicht ohne Abstriche bei der Rahmenwahl und der Strafzumessung im engeren Sinne herangezogen werden dürfen (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. April 2004 ? 3 StR 113/04 Rn. 2; Beschluss vom 18. Oktober 1982 ? 3 StR 353/82 Rn. 2; siehe aber auch BGH…, Urteil vom 18. April 1978 - 5 StR 692/77 Rn. 8; Urteil vom 5. Juli 1984 ? 4 StR 255/84;… Wiedner in BeckOK-StPO, 50. Ed., § 337 Rn. 164;… Maier in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 46 Rn. 533;… Schneider in LK-StGB, 13. Aufl., § 46 Rn. 265).
- BGH, 30.04.2024 - 6 StR 606/23
Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; …
Da diese Verurteilungen in den Zeitraum der nunmehr verfahrensgegenständlichen Taten fallen, würde ihnen Zäsurwirkung zukommen, wenn sie im maßgeblichen Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2024 - 4 StR 378/23, Rn. 9) noch nicht erledigt gewesen sein sollten (…vgl. Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 55 Rn. 14 mwN).b) Um dem neuen Tatgericht bei der in diesem Fall erforderlichen Bildung mehrerer Gesamtstrafen die Beachtung des Verschlechterungsverbotes (§ 358 Abs. 2 StPO) zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2024 - 4 StR 378/23), hebt der Senat sämtliche Strafen auf.
- BGH, 08.07.2024 - 1 StR 66/24
Insolvenzverschleppung (Zeitpunkt der Beendigung)
Das Verbot der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) wird bei Bildung der beiden (Gesamt-)Strafen aus den nunmehr insgesamt rechtskräftigen Einzelstrafen zu beachten sein: Die neue Summe darf die bisherige von drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe nicht überschreiten (vgl. insbesondere BGH, Beschluss vom 17. Januar 2024 - 4 StR 378/23 Rn. 9 aE). - BGH, 26.06.2024 - 6 StR 260/24
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (unvollständige Feststellungen)
Aufgrund des Verböserungsverbots (§ 358 Abs. 2 StPO) dürfen etwa neu zu bildende Gesamtstrafen die Summe der aufgehobenen Gesamtstrafe und der möglicherweise rechtsfehlerhaft nicht einbezogenen Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Hersbruck vom 30. März 2021 nicht überschreiten (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2024 - 4 StR 378/23).
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