Rechtsprechung
| BGH, 01.10.2009 - 4 StR 384/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 180 Abs. 2 StGB; § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 52 StGB; § 55 StGB
Konkurrenz zwischen Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger und Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung; Gesamtstrafenbildung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 180 Abs. 2; ; StGB § 232 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Entfallen einer Verurteilung wegen tateinheitlich begangener Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger i.R.e. Revision
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entfallen einer Verurteilung wegen tateinheitlich begangener Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger i.R.e. Revision
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 366
- NStZ-RR 2010, 367
- NStZ-RR 2010, 78 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.10.2004 - 5 StR 430/04
Entbehrliche Zurückverweisung bei Urteilsaufhebung nach § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO …
Auszug aus BGH, 01.10.2009 - 4 StR 384/09
Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung obliegt somit dem nach § 462 a Abs. 3 StPO zuständigen Gericht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 430/04, NJW 2004, 3788).Rn. 7 Angesichts des nur geringfügigen Teilerfolgs der Revision hat der Senat die Entscheidung über die Kosten des Rechtsmittels nach § 473 Abs. 1 und 4 StPO selbst getroffen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 430/04, BGHR StPO § 354 Abs. 1 b Satz 1 Entscheidung 2).
- BGH, 10.03.1998 - 1 StR 745/97
Definition des schweren Menschenhandels
Auszug aus BGH, 01.10.2009 - 4 StR 384/09
Die vom Angeklagten in den genannten Fällen jeweils verwirklichte Tatbestandsvariante des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung nach § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB geht der Tatbestandsvariante des § 180 Abs. 2 StGB vor (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 299;… Fischer StGB 56. Aufl. § 232 Rdn. 35).
- LG Bochum, 04.12.2020 - 5 KLs 17/20 Rn. 415 Soweit neben § 232 Abs. 1 StGB a.F. durch die genannte Tat auch der Tatbestand des § 180 Abs. 2 StGB erfüllt ist, tritt dieses Delikt in Bezug auf das genannte Tatgeschehen hinter § 232 StGB a.F. zurück (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 78); gleichsam § 180 Abs. 1 StGB, der seinerseits bereits von § 180 Abs. 2 StGB verdrängt wird.
- BGH, 12.01.2022 - 2 StR 472/21
Zwangsprostitution (Konkurrenzen: Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger)
a) Die vom Angeklagten in diesem Fall verwirklichte Veranlassung der minderjährigen Zeuginnen zur Prostitution in der Tatbestandsvariante des Menschenhandels zum Zwecke der Ausbeutung (§ 323a Abs. 4, § 323 Abs. 1 Satz 2 StGB) geht dem Tatbestand des § 180 Abs. 2 StGB vor (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2009 - 4 StR 384/09, Rn. 2 mwN).
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