Rechtsprechung
| BGH, 01.02.2017 - 4 StR 388/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 54 StGB; § 55 StGB; § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung); Verbot der reformatio in peius - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.06.2016 - 4 StR 73/16
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (keine Einbeziehung einer …
Auszug aus BGH, 01.02.2017 - 4 StR 388/16
Diese Grundsätze gelten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unabhängig davon, ob eine Gesamtstrafe nachträglich gebildet wurde oder im Verfahren nach § 460 StPO noch nachgeholt werden kann (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, NStZ-RR 2016, 275, 276 mwN).Dabei wird das mit Blick auf die alleinige Revision des Angeklagten geltende Verbot der reformatio in peius (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) zu beachten sein, das im Falle der fehlerhaften nachträglichen Gesamtstrafenbildung den Angeklagten davor bewahrt, dass ihm der durch die fehlerhafte Anwendung des § 55 StGB erlangte Vorteil wieder genommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1955 - 3 StR 369/55, BGHSt 8, 203, 205; Beschluss vom 8. Juni 2016 aaO; vgl. auch BayObLG, Urteil vom 7. Oktober 1970 - RReg, 5 St 95/70, NJW 1971, 1193).
- BGH, 18.12.2013 - 4 StR 356/13
Tateinheit (natürliche Handlungseinheit); nachträgliche Bildung einer …
Auszug aus BGH, 01.02.2017 - 4 StR 388/16
Aus der Gesamtstrafe für die neu abgeurteilten Taten und der Strafe aus der letzten Vorverurteilung, der in einem solchen Fall gesamtstrafenrechtlich keine eigenständige Bedeutung zukommt (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 356/13, NStZ-RR 2014, 74), hätte dann keine Gesamtstrafe gebildet werden dürfen. - BGH, 03.11.1955 - 3 StR 369/55
Auszug aus BGH, 01.02.2017 - 4 StR 388/16
Dabei wird das mit Blick auf die alleinige Revision des Angeklagten geltende Verbot der reformatio in peius (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) zu beachten sein, das im Falle der fehlerhaften nachträglichen Gesamtstrafenbildung den Angeklagten davor bewahrt, dass ihm der durch die fehlerhafte Anwendung des § 55 StGB erlangte Vorteil wieder genommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1955 - 3 StR 369/55, BGHSt 8, 203, 205;… Beschluss vom 8. Juni 2016 aaO; vgl. auch BayObLG, Urteil vom 7. Oktober 1970 - RReg, 5 St 95/70, NJW 1971, 1193).
- BGH, 11.05.2017 - 4 StR 68/17
Nachträgliche gerichtliche Entscheidung über die Gesamtstrafe; …
Dabei wird das mit Blick auf die alleinige Revision des Angeklagten geltende Verbot der reformatio in peius (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) zu beachten sein, das im Falle der fehlerhaften nachträglichen Gesamtstrafenbildung den Angeklagten davor bewahrt, dass ihm der durch die fehlerhafte Anwendung des § 55 StGB erlangte Vorteil wieder genommen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2017 - 4 StR 388/16, Rn. 5; Beschluss vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, StraFo 2016, 348, 349; Urteil vom 3. November 1955 - 3 StR 369/55, BGHSt 8, 203, 205; vgl. auch BayObLG, Urteil vom 7. Oktober 1970 - RReg. 5 St 95/70, NJW 1971, 1193). - BGH, 23.03.2017 - 2 StR 484/16
Gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige; Änderung der …
Bei der neu vorzunehmenden Gesamtstrafenbildung wird das Landgericht das Verschlechterungsverbot gemäß § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO zu beachten haben (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2017 - 4 StR 388/16).
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