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Rechtsprechung
   BGH, 30.07.2026 - 4 StR 391/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,26956
BGH, 30.07.2026 - 4 StR 391/25 (https://dejure.org/2026,26956)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2026 - 4 StR 391/25 (https://dejure.org/2026,26956)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2026 - 4 StR 391/25 (https://dejure.org/2026,26956)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 263 Abs. 1, 5, § ... 25 Abs. 2, § 53 StGB, 3 Satz 2 Nr. 1, §§ 27, 53 StGB, § 263 Abs. 1 StGB, § 73c StGB, § 73 Abs. 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 73d Abs. 2 StGB, §§ 73 bis 73d StGB, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfehlerhafte Einziehungsentscheidungen bei Verurteilung zum bandenmäßigen Betrug zugunsten der Angeklagten wegen Zurückbleibens hinter den maßgeblichen Beträgen; Erfolgte Berücksichtigung lediglich der den Angeklagten mindestens jeweils persönlich zugeflossenen ...

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (17)

  • BGH, 26.03.2025 - 5 StR 436/24

    Einziehung (durch die Tat erlangter Vermögenswert; Betrug; Buchgeld; Faktische …

    Auszug aus BGH, 30.07.2026 - 4 StR 391/25
    Ob die tatsächlichen Verhältnisse eine faktische Verfügungsgewalt des Täters belegen, obliegt in erster Linie der Wertung des Tatgerichts (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 2025 - 5 StR 436/24 Rn. 15 f.).

    Da es sich beim Erlangen um einen tatsächlichen Vorgang handelt, sind die zivilrechtlichen Rechtsverhältnisse hierfür unerheblich (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 2025 - 5 StR 436/24 Rn. 17).

    Faktische Verfügungsgewalt über ein Kontoguthaben hat ein Täter daher namentlich bereits dann, wenn er - befugt oder unbefugt - sämtliche erforderlichen Zugangs- und Identifizierungsdaten besitzt, um durch Online-Überweisungen oder Barabhebungen an Geldautomaten eigenständig auf das Bankguthaben zuzugreifen (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 2025 - 5 StR 436/24 Rn. 20).

    Hingegen scheidet faktische Verfügungsgewalt mittels eines anderen aus, solange die Durchsetzung einer entsprechenden Zusage von dessen Willen abhängig bleibt, etwa, weil er zur Auskehr der Gelder gegenüber dem Täter vereinbarungsgemäß nur gegen eine Belohnung bereit ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 2025 - 5 StR 436/24 Rn. 22 f.) oder weil er den Geldfluss und die Beuteteilung so eigenständig steuert, dass der Täter tatplangemäß einzelne Gelder erst durch Eingang auf seinen eigenen Konten oder deren Aushändigung in bar erlangt (vgl. BGH…, Urteil vom 25. April 2024 - 4 StR 456/22 Rn. 52;… Urteil vom 1. Juni 2022 - 1 StR 421/21 Rn. 31;… Urteil vom 6. März 2019 - 5 StR 543/18 Rn. 12).

    Unterliegen die erlangten Gelder der faktischen Verfügungsgewalt mehrerer Tatbeteiligter, haften diese innerhalb der durch jene gezogenen Grenzen jeweils als Gesamtschuldner (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2025 - 5 StR 436/24 Rn. 2; Beschluss vom 26. März 2025 - 5 StR 436/24 Rn. 26; Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 5 StR 185/18, NZWiSt 2019, 195, 197).

  • BGH, 01.06.2022 - 1 StR 421/21

    Geldwäsche (Strafausschließungsgrund der Beteiligung an der Vortat: Begriff des …

    Auszug aus BGH, 30.07.2026 - 4 StR 391/25
    Hingegen scheidet faktische Verfügungsgewalt mittels eines anderen aus, solange die Durchsetzung einer entsprechenden Zusage von dessen Willen abhängig bleibt, etwa, weil er zur Auskehr der Gelder gegenüber dem Täter vereinbarungsgemäß nur gegen eine Belohnung bereit ist (vgl. BGH…, Urteil vom 26. März 2025 - 5 StR 436/24 Rn. 22 f.) oder weil er den Geldfluss und die Beuteteilung so eigenständig steuert, dass der Täter tatplangemäß einzelne Gelder erst durch Eingang auf seinen eigenen Konten oder deren Aushändigung in bar erlangt (vgl. BGH…, Urteil vom 25. April 2024 - 4 StR 456/22 Rn. 52; Urteil vom 1. Juni 2022 - 1 StR 421/21 Rn. 31;… Urteil vom 6. März 2019 - 5 StR 543/18 Rn. 12).
  • BGH, 23.10.2018 - 5 StR 185/18

    Anwendbarkeit der neuen Vorschriften über die Einziehung von Taterträgen auf …

    Auszug aus BGH, 30.07.2026 - 4 StR 391/25
    Unterliegen die erlangten Gelder der faktischen Verfügungsgewalt mehrerer Tatbeteiligter, haften diese innerhalb der durch jene gezogenen Grenzen jeweils als Gesamtschuldner (vgl. BGH…, Beschluss vom 26. März 2025 - 5 StR 436/24 Rn. 2;… Beschluss vom 26. März 2025 - 5 StR 436/24 Rn. 26; Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 5 StR 185/18, NZWiSt 2019, 195, 197).
  • BGH, 21.11.2018 - 2 StR 262/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Rechtsfehler aufgrund …

    Auszug aus BGH, 30.07.2026 - 4 StR 391/25
    Ein innerer Widerspruch der nach den Teilrechtsmitteln stufenweise entstehenden Gesamtentscheidung (vgl. BGH…, Urteil vom 12. Oktober 2023 - 4 StR 136/23 Rn. 8;… Urteil vom 26. Januar 2023 - 3 StR 154/22 Rn. 9;… Urteil vom 13. April 2022 - 2 StR 1/21 Rn. 10; Urteil vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18 Rn. 5) droht daher nicht.
  • BGH, 12.10.2023 - 4 StR 136/23

    Revisionsbeschränkung (Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch: innerer …

    Auszug aus BGH, 30.07.2026 - 4 StR 391/25
    Ein innerer Widerspruch der nach den Teilrechtsmitteln stufenweise entstehenden Gesamtentscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 2023 - 4 StR 136/23 Rn. 8;… Urteil vom 26. Januar 2023 - 3 StR 154/22 Rn. 9;… Urteil vom 13. April 2022 - 2 StR 1/21 Rn. 10;… Urteil vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18 Rn. 5) droht daher nicht.
  • BGH, 13.04.2022 - 2 StR 1/21

    Beschränkung der Revision (Einziehungsentscheidung: losgelöst und selbständig …

    Auszug aus BGH, 30.07.2026 - 4 StR 391/25
    Ein innerer Widerspruch der nach den Teilrechtsmitteln stufenweise entstehenden Gesamtentscheidung (vgl. BGH…, Urteil vom 12. Oktober 2023 - 4 StR 136/23 Rn. 8;… Urteil vom 26. Januar 2023 - 3 StR 154/22 Rn. 9; Urteil vom 13. April 2022 - 2 StR 1/21 Rn. 10;… Urteil vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18 Rn. 5) droht daher nicht.
  • BGH, 23.11.2022 - 2 StR 175/22

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Erlangen: tatsächliche Verfügungsgewalt, …

    Auszug aus BGH, 30.07.2026 - 4 StR 391/25
    Diese Beschränkungen sind wirksam, weil die Einziehung jeweils weder mit dem Schuld- noch mit dem Strafausspruch in untrennbarem Zusammenhang steht und damit einer isolierten Rechtsfehlerprüfung zugänglich ist (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 15. Oktober 2025 - 6 StR 622/24 Rn. 10; Urteil vom 23. November 2022 - 2 StR 175/22 Rn. 12;… Urteil vom 13. Oktober 2022 - 4 StR 102/22 Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 06.03.2019 - 5 StR 543/18

    Einziehung von Taterträgen (Erlangen eines Vermögenswertes; Ausübung …

    Auszug aus BGH, 30.07.2026 - 4 StR 391/25
    Hingegen scheidet faktische Verfügungsgewalt mittels eines anderen aus, solange die Durchsetzung einer entsprechenden Zusage von dessen Willen abhängig bleibt, etwa, weil er zur Auskehr der Gelder gegenüber dem Täter vereinbarungsgemäß nur gegen eine Belohnung bereit ist (vgl. BGH…, Urteil vom 26. März 2025 - 5 StR 436/24 Rn. 22 f.) oder weil er den Geldfluss und die Beuteteilung so eigenständig steuert, dass der Täter tatplangemäß einzelne Gelder erst durch Eingang auf seinen eigenen Konten oder deren Aushändigung in bar erlangt (vgl. BGH…, Urteil vom 25. April 2024 - 4 StR 456/22 Rn. 52;… Urteil vom 1. Juni 2022 - 1 StR 421/21 Rn. 31; Urteil vom 6. März 2019 - 5 StR 543/18 Rn. 12).
  • BGH, 23.01.2019 - 3 StR 501/18

    Schätzung des Wertes von Taterträgen bei der Einziehungsentscheidung (Vorrang der …

    Auszug aus BGH, 30.07.2026 - 4 StR 391/25
    Rn. 25 d) Das neue Tatgericht wird dabei zugleich sorgsamer als bislang geschehen zu beachten haben, dass Umfang und Wert des Erlangten gemäß § 73d Abs. 2 StGB geschätzt werden können, wenn die Werte, die für §§ 73 bis 73d StGB maßgebend sind, nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden können oder ihre Ermittlung einen unverhältnismäßigen Aufwand an Zeit oder Kosten erfordert (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 3 StR 501/18 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 08.08.2024 - 3 StR 20/24

    Betäubungsmittelstrafrecht; Handeltreiben mit neuen psychoaktiven Stoffen …

    Auszug aus BGH, 30.07.2026 - 4 StR 391/25
    Einer Aufhebung der zugehörigen Feststellungen bedurfte es auf die Rechtsmittel der Angeklagten nicht, was angesichts deren Aufhebung auf die Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft indes für die neue Hauptverhandlung ohne Bedeutung bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 8. August 2024 - 3 StR 20/24 Rn. 31).
  • BGH, 25.04.2024 - 4 StR 456/22

    Betrug (Vermögensverfügung: Unmittelbarkeit, Blankovollmacht, Hingabe …

  • BGH, 26.01.2023 - 3 StR 154/22

    Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Wirksamkeitsvoraussetzungen, …

  • BGH, 18.06.2025 - 4 StR 545/24

    Jugendstrafe (schädliche Neigungen; Trennbarkeit von Jugendstrafausspruch und …

  • BGH, 13.10.2022 - 4 StR 102/22

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Darstellung in den Urteilsgründen: …

  • BGH, 15.10.2025 - 6 StR 622/24

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Betäubungsmittelhandel (Teilanfechtung …

  • BGH, 08.01.2026 - 3 StR 203/25

    Einziehung des Wertes von Taterträgen; Ausnahmefall des lediglich …

  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 73/89

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Schätzung …

  • BGH, 10.09.2026 - 2 StR 771/25
    Geht es um den Zufluss aus Betrugstaten erlangter Gelder auf ein Konto, kommt es darauf an, ob der Täter faktisch über die aus den Überweisungen resultierenden Guthaben verfügen kann (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 2026 - 4 StR 391/25, Rn. 18); da es sich bei dem Erlangen um einen tatsächlichen Vorgang handelt, sind die zivilrechtlichen Rechtsverhältnisse hierfür unerheblich (…vgl. BGH, Urteile vom 25. April 2024 - 4 StR 456/22, Rn. 51, …und vom 26. März 2025 - 5 StR 436/24, NZWiSt 2025, 394, 396 Rn. 17).

    Gleiches gilt, wenn zwar nicht der Täter selbst die erforderlichen Daten besitzt, wohl aber ein anderer, der sich dem Willen des Täters unterwirft und auf dessen Anforderung auf das Bankguthaben zuzugreifen vermag (…vgl. BGH, Urteile vom 26. März 2025 - 5 StR 436/24, NZWiSt 2025, 394, 396 Rn. 20 ff., und vom 30. Juli 2026 - 4 StR 391/25, Rn. 18).

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