Rechtsprechung
| BGH, 15.09.2016 - 4 StR 400/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 63 StGB; § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen; Darstellung im Urteil: Anschluss an ein Sachverständigengutachten) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 63 StGB, § 21 StGB, §§ 21, 49 Abs. 1 StGB, § 250 Abs. 3 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 63 des Strafgesetzbuches
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen der psychischen Erkrankung des Angeklagten und der begangenen Straftat im Rahmen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erforderlichkeit eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen der psychischen Erkrankung des Angeklagten und der begangenen Straftat im Rahmen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- rechtsportal.de
StGB § 63
Erforderlichkeit eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen der psychischen Erkrankung des Angeklagten und der begangenen Straftat im Rahmen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - und das Sachverständigengutachten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - und die angedrohten weiteren Taten
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BGH, 17.06.2014 - 4 StR 171/14
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen …
Auszug aus BGH, 15.09.2016 - 4 StR 400/16
Allein die Diagnose einer solchen Erkrankung führt für sich genommen noch nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306 mwN).Erforderlich ist vielmehr die Feststellung eines akuten Schubs der Erkrankung sowie die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306; vom 29. April 2014 - 3 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 243, 244 mwN).
- BGH, 29.04.2014 - 3 StR 171/14
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …
Auszug aus BGH, 15.09.2016 - 4 StR 400/16
Wenn sich der Tatrichter, wie hier, darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss er dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2016 - 4 StR 210/16 Rn. 5; vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395; vom 29. April 2014 - 3 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 243, 244 mwN).Erforderlich ist vielmehr die Feststellung eines akuten Schubs der Erkrankung sowie die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306; vom 29. April 2014 - 3 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 243, 244 mwN).
- BGH, 15.01.2015 - 4 StR 419/14
Bedrohung (ernstliches Inaussichtstellen eines Verbrechens; Inaussichtstellen …
Auszug aus BGH, 15.09.2016 - 4 StR 400/16
Wenn sich der Tatrichter, wie hier, darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss er dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2016 - 4 StR 210/16 Rn. 5; vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395; vom 29. April 2014 - 3 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 243, 244 mwN).
- BGH, 30.07.2013 - 4 StR 275/13
Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik (Beruhen der Tat auf …
Auszug aus BGH, 15.09.2016 - 4 StR 400/16
Sollte die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf der Grundlage des § 63 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften vom 8. Juli 2016 erneut in Betracht gezogen werden, wird hinsichtlich der Gefährlichkeitsprognose zu berücksichtigen sein, dass die Begehung erheblicher rechtswidriger Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, in der Zukunft zu "erwarten' sein muss, womit eine "Wahrscheinlichkeit höheren Grades' (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, JR 2015, 481, 483; Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 275/13, NStZ 2014, 36 ff.) angesprochen ist, die sich nicht ohne weiteres daraus ableiten lässt, dass - wie hier - der Angeklagte die Begehung entsprechender Taten angedroht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08, StraFo 2008, 300 f.; vom 26. Juli 2006 - 2 StR 285/06, NStZ-RR 2006, 338 f.;… Fischer, StGB, 63. Aufl., § 63 Rn. 15). - BGH, 03.04.2008 - 1 StR 153/08
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose; …
Auszug aus BGH, 15.09.2016 - 4 StR 400/16
Sollte die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf der Grundlage des § 63 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften vom 8. Juli 2016 erneut in Betracht gezogen werden, wird hinsichtlich der Gefährlichkeitsprognose zu berücksichtigen sein, dass die Begehung erheblicher rechtswidriger Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, in der Zukunft zu "erwarten' sein muss, womit eine "Wahrscheinlichkeit höheren Grades' (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, JR 2015, 481, 483; Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 275/13, NStZ 2014, 36 ff.) angesprochen ist, die sich nicht ohne weiteres daraus ableiten lässt, dass - wie hier - der Angeklagte die Begehung entsprechender Taten angedroht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08, StraFo 2008, 300 f.; vom 26. Juli 2006 - 2 StR 285/06, NStZ-RR 2006, 338 f.;… Fischer, StGB, 63. Aufl., § 63 Rn. 15). - BGH, 22.04.2015 - 2 StR 393/14
Verminderte Schuldfähigkeit (Begründung im Urteil); Anordnung der Unterbringung …
Auszug aus BGH, 15.09.2016 - 4 StR 400/16
Sollte die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf der Grundlage des § 63 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften vom 8. Juli 2016 erneut in Betracht gezogen werden, wird hinsichtlich der Gefährlichkeitsprognose zu berücksichtigen sein, dass die Begehung erheblicher rechtswidriger Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, in der Zukunft zu "erwarten' sein muss, womit eine "Wahrscheinlichkeit höheren Grades' (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, JR 2015, 481, 483; Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 275/13, NStZ 2014, 36 ff.) angesprochen ist, die sich nicht ohne weiteres daraus ableiten lässt, dass - wie hier - der Angeklagte die Begehung entsprechender Taten angedroht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08, StraFo 2008, 300 f.; vom 26. Juli 2006 - 2 StR 285/06, NStZ-RR 2006, 338 f.;… Fischer, StGB, 63. Aufl., § 63 Rn. 15). - BGH, 10.11.2015 - 1 StR 265/15
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus BGH, 15.09.2016 - 4 StR 400/16
Sie darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung auf diesem Zustand beruht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. April 2016 - 2 StR 80/16, juris Rn. 5; vom 10. November 2015 - 1 StR 265/15, NStZ-RR 2016, 76 f. mwN). - BGH, 26.07.2006 - 2 StR 285/06
Beleidigung (sexuelle Ansinnen); Unterbringung in einem psychiatrischen …
Auszug aus BGH, 15.09.2016 - 4 StR 400/16
Sollte die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf der Grundlage des § 63 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften vom 8. Juli 2016 erneut in Betracht gezogen werden, wird hinsichtlich der Gefährlichkeitsprognose zu berücksichtigen sein, dass die Begehung erheblicher rechtswidriger Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, in der Zukunft zu "erwarten' sein muss, womit eine "Wahrscheinlichkeit höheren Grades' (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, JR 2015, 481, 483; Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 275/13, NStZ 2014, 36 ff.) angesprochen ist, die sich nicht ohne weiteres daraus ableiten lässt, dass - wie hier - der Angeklagte die Begehung entsprechender Taten angedroht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08, StraFo 2008, 300 f.; vom 26. Juli 2006 - 2 StR 285/06, NStZ-RR 2006, 338 f.;… Fischer, StGB, 63. Aufl., § 63 Rn. 15). - BGH, 27.04.2016 - 2 StR 80/16
Schuldunfähigkeit (tatrichterlicher Beweiswürdigung: Auseinandersetzung mit einem …
Auszug aus BGH, 15.09.2016 - 4 StR 400/16
Sie darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung auf diesem Zustand beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. April 2016 - 2 StR 80/16, juris Rn. 5; vom 10. November 2015 - 1 StR 265/15, NStZ-RR 2016, 76 f. mwN). - BGH, 06.07.2016 - 4 StR 210/16
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus BGH, 15.09.2016 - 4 StR 400/16
Wenn sich der Tatrichter, wie hier, darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss er dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2016 - 4 StR 210/16 Rn. 5; vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395; vom 29. April 2014 - 3 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 243, 244 mwN).
- BGH, 08.10.2020 - 4 StR 256/20
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: …
In jedem Fall bedarf es der gebotenen Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters und seines Vorlebens zur Begründung, dass auch künftig erhebliche Taten von ihm mit einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades zu erwarten sind (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2019 - 1 StR 463/18; Beschluss vom 15. September 2016 - 4 StR 400/16). - BGH, 18.10.2022 - 6 StR 355/22
Mord; gefährliche Körperverletzung; Anordnung der Unterbringung in einem …
Erforderlich ist vielmehr stets die Feststellung eines akuten Schubs der Erkrankung und eine konkretisierende Darlegung des Einflusses des diagnostizierten Störungsbildes auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 21. Oktober 2020 - 2 StR 83/20, NStZ-RR 2021, 69, 70; vom 10. November 2021 - 2 StR 173/21; Beschluss vom 15. September 2016 - 4 StR 400/16). - BGH, 10.11.2021 - 2 StR 173/21
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Darlegung: …
Erforderlich ist vielmehr stets die Feststellung eines akuten Schubs der Erkrankung und eine konkretisierende Darlegung des Einflusses des diagnostizierten Störungsbildes auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 21. Oktober 2020 - 2 StR 83/20, NStZ-RR 2021, 69, 70; BGH, Beschluss vom 15. September 2016 - 4 StR 400/16 Rn. 5, BeckRS 2016, 19582).
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