Rechtsprechung
| BGH, 01.02.2017 - 4 StR 401/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 43 Abs. 1 StGB; § 142 StGB
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Konkurrenzen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Konkurrenzverhältnis bei mehreren Verkehrsverstößen im Rahmen der Fluchtfahrt und Entfernen zu Fuß nach Beendigung der Fluchtfahrt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52 StGB, § 53 StGB, § 142 StGB
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Konkurrenzverhältnis bei mehreren Verkehrsverstößen im Rahmen der Fluchtfahrt und Entfernen zu Fuß nach Beendigung der Fluchtfahrt - IWW
- Wolters Kluwer
Einstellung des Verfahrens betreffend das unerlaubte Entfernen vom Unfallort; Konkurrenzrechtliche Beurteilung des unerlaubten Entfernens vom Unfallort; Tatmehrheitliches Entfernen vom Unfallort; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstellung des Verfahrens betreffend das unerlaubte Entfernen vom Unfallort; Konkurrenzrechtliche Beurteilung des unerlaubten Entfernens vom Unfallort; Tatmehrheitliches Entfernen vom Unfallort; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verkehrsverstöße - auf der Flucht
Verfahrensgang
- LG Coburg, 09.05.2016 - 1 KLs 108 Js 4951/15
- BGH, 01.02.2017 - 4 StR 401/16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.02.2001 - 4 StR 556/00
Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs; Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen …
Auszug aus BGH, 01.02.2017 - 4 StR 401/16
Zwar werden Verkehrsverstöße, die der Täter im Verlaufe einer einzigen, ununterbrochenen Fluchtfahrt begeht, nach ständiger Rechtsprechung tateinheitlich verübt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2001 - 4 StR 556/00, NZV 2001, 265, 266 mwN). - BGH, 28.06.1973 - 4 StR 288/73
Maßregel - Urteilsgründe - Formelhafte Begründung des Richters - …
Auszug aus BGH, 01.02.2017 - 4 StR 401/16
Hier allerdings könnte entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts ein (weiteres) tatmehrheitliches Entfernen vom Unfallort gegeben sein, weil sich der Angeklagte nach Beendigung der Fluchtfahrt zu Fuß vom Unfallort entfernt hat (vgl. OLG Hamm, VRS 18, 113, 114; vgl. auch BGH, Urteil vom 5. Juni 1973 - 4 StR 234/73, VRS 45, 177). - BGH, 05.06.1973 - 4 StR 234/73
Tateinheit bei Verletzung mehrerer Straftatbestände zur gleichen Zeit - …
Auszug aus BGH, 01.02.2017 - 4 StR 401/16
Hier allerdings könnte entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts ein (weiteres) tatmehrheitliches Entfernen vom Unfallort gegeben sein, weil sich der Angeklagte nach Beendigung der Fluchtfahrt zu Fuß vom Unfallort entfernt hat (vgl. OLG Hamm, VRS 18, 113, 114; vgl. auch BGH, Urteil vom 5. Juni 1973 - 4 StR 234/73, VRS 45, 177).
- OLG Hamm, 22.08.2017 - 5 RVs 41/17
Keine Möglichkeit der Schuldspruchänderung bei wirksamer Berufungsbeschränkung
Im Fall einer - wie hier - erfolgten Flucht zu Fuß dürfte demgegenüber von einer tatmehrheitlichen Begehung auszugehen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 01. Februar 2017, -Az. 4 StR 401/16 - Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 09. November 1959, - Az. 2 Ss 1069/59-; VRS 18, 113; BGH, Beschluss vom 05. Juni 1973, - Az. 4 StR 234/74 -, VRS 45, 177).
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