Rechtsprechung
| BGH, 18.01.2024 - 4 StR 411/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 253 StGB; § 261 StPO; § 267 StPO
Erpressung (Beweiswürdigung: Darlegung in den Urteilsgründen, Wiedergabe einer Zeugenaussage, Würdigung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 253 StGB, § 261, § 267 StPO, § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO, §§ 73, 73c StGB
- Wolters Kluwer
Revision gegen die Einziehung des Wertes von Taterträgen in einem Verfahre wegen bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 16.06.2023 - 1 KLs 27/22
- BGH, 18.01.2024 - 4 StR 411/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20
Urteilsgründe (Darlegung der wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen: …
Auszug aus BGH, 18.01.2024 - 4 StR 411/23
Die Wiedergabe einer Zeugenaussage und deren Würdigung sind danach geboten, wenn sich deren Erörterung als wesentlicher Gesichtspunkt aufdrängte (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 2020 - 2 StR 152/20 Rn. 6;… Urteil vom 27. April 2017 - 4 StR 434/16 Rn. 8, jeweils mwN). - BGH, 27.04.2017 - 4 StR 434/16
Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit: …
Auszug aus BGH, 18.01.2024 - 4 StR 411/23
Die Wiedergabe einer Zeugenaussage und deren Würdigung sind danach geboten, wenn sich deren Erörterung als wesentlicher Gesichtspunkt aufdrängte (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. November 2020 - 2 StR 152/20 Rn. 6; Urteil vom 27. April 2017 - 4 StR 434/16 Rn. 8, jeweils mwN).
- BGH, 22.01.2025 - 6 StR 171/24
Schuldspruch wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher …
Dabei verpflichten § 261 und § 267 StPO das Tatgericht, in den Urteilsgründen darzulegen, dass seine Überzeugung von den die Anwendung des materiellen Rechts tragenden Tatsachen auf einer umfassenden, von rational nachvollziehbaren Überlegungen bestimmten Beweiswürdigung beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 2024 - 4 StR 411/23; vom 11. März 2020 - 2 StR 380/19, NStZ-RR 2020, 258 mwN).
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