Rechtsprechung
| BGH, 18.11.2015 - 4 StR 442/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Anordnung der Sperre zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55 Abs. 2 S. 1
Anordnung der Sperre zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.10.2009 - 2 StR 351/09
Fahrerlaubnissperre (Aufrechterhaltung der Sperre; Ende der Sperrfrist; …
Auszug aus BGH, 18.11.2015 - 4 StR 442/15
Eines Ausspruchs über die Aufrechterhaltung der Entziehung der Fahrerlaubnis und die Einziehung des Führerscheins aus dem Urteil des Landgerichts Paderborn vom 4. September 2013 bedurfte es aber nicht mehr, weil beide Maßnahmen unmittelbar mit der Rechtskraft dieses Urteils wirksam wurden und damit "erledigt' waren (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 2 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 58; Urteil vom 11. Dezember 2003 - 4 StR 398/03, DAR 2004, 229). - BGH, 11.12.2003 - 4 StR 398/03
Aufrechterhaltung der fünfjährigen Sperrfrist nach § 69 a StGB bei der …
Auszug aus BGH, 18.11.2015 - 4 StR 442/15
Eines Ausspruchs über die Aufrechterhaltung der Entziehung der Fahrerlaubnis und die Einziehung des Führerscheins aus dem Urteil des Landgerichts Paderborn vom 4. September 2013 bedurfte es aber nicht mehr, weil beide Maßnahmen unmittelbar mit der Rechtskraft dieses Urteils wirksam wurden und damit "erledigt' waren (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 2 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 58; Urteil vom 11. Dezember 2003 - 4 StR 398/03, DAR 2004, 229).
- BGH, 10.04.2018 - 5 StR 611/17
Fortbestehende Möglichkeit zum Verzicht auf eine Einziehungsanordnung bei …
Dies wird beispielsweise für die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB; siehe nur BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2009 - 2 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 58, und vom 18. November 2015 - 4 StR 442/15) und für Einziehungsanordnungen angenommen (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 3 StR 123/05; Urteil vom 20. Juli 2016 - 2 StR 18/16, NStZ-RR 2016, 368, 369; jeweils zu den §§ 74 ff. StGB aF). - BGH, 19.04.2023 - 3 StR 68/23
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (keine Aufrechterhaltung von in früheren …
Ist aber eine im früheren Urteil angeordnete Maßnahme - aus welchen Gründen auch immer - erledigt, so fehlt es an der Notwendigkeit, gleichwohl über ihre Aufrechterhaltung zu befinden (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2003 - 4 StR 398/03, NStZ-RR 2004, 247, 248; Beschlüsse vom 24. Oktober 2017 - 4 StR 184/17, juris; vom 18. November 2015 - 4 StR 442/15, juris Rn. 3). - BGH, 29.11.2023 - 1 StR 392/23
Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen
Zum Zeitpunkt des angefochtenen Urteils (16. August 2023) war die durch das Urteil des Amtsgerichts T. vom 27. April 2023 verhängte Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis (§§ 69, 69a StGB) noch nicht abgelaufen, deren Aufrechterhaltung mithin rechtsfehlerfrei (§ 55 Abs. 2 Satz 1 StGB;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 2022 - 1 StR 110/22 Rn. 4; vom 7. Dezember 2021 - 4 StR 387/21; vom 11. September 2019 - 2 StR 325/19;… vom 4. April 2018 - 3 StR 81/18 Rn. 3; vom 18. November 2015 - 4 StR 442/15 Rn. 3 …und vom 28. Oktober 2009 - 2 StR 351/09 Rn. 4; je mwN; vgl. zur Prüfung einer erstmaligen Einbeziehung einer anderweitigen Strafe nebst Annexentscheidungen durch das Revisionsgericht: BGH…, Beschluss vom 27. September 2022 - 4 StR 269/22 Rn. 2).
- BGH, 07.12.2021 - 4 StR 387/21
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung im Berufungsurteil: Behandlung einer …
Die Maßnahme wurde unmittelbar mit der Rechtskraft dieses Strafbefehls wirksam und war damit "erledigt" (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 2020 - 6 StR 102/20; vom 11. September 2019 - 2 StR 325/19 und vom 18. November 2015 - 4 StR 442/15 Rn. 3 mwN; jew. zugleich auch zur Einziehung des Führerscheins). - BGH, 18.07.2019 - 5 StR 151/19
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Ausspruch über …
- LG Bochum, 05.02.2016 - 9 KLs 53/15
Ausschluss einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit bei Begehung von …
Für den Körperverletzungsvorsatz im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB ist es neben dem zumindest bedingten Verletzungsvorsatz erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Täter die Umstände erkennt, aus denen sich die allgemeine Gefährlichkeit des Tuns in der konkreten Situation für das Leben des Opfers ergibt, wenn er sie auch nicht als solche bewertet (vgl. BGH, Urteil v. 26.03.2015 - 4 StR 442/15). - BGH, 02.12.2025 - 4 StR 349/25
Verwerfung der Revision als unbegründet
Rn. 1 Eines Ausspruchs über die Aufrechterhaltung der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Einziehung des Führerscheins aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek vom 21. Mai 2024 bedurfte es nicht, weil beide Maßnahmen unmittelbar mit der Rechtskraft dieses Strafbefehls wirksam wurden und damit "erledigt" waren (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2021 - 4 StR 387/21, juris; Beschluss vom 18. November 2015 - 4 StR 442/15, juris Rn. 3; Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 2 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 58). - BGH, 04.11.2020 - 6 StR 102/20
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Entfallen der Entziehung der …
Im Gegensatz zur Aufrechterhaltung der bei Urteilserlass noch nicht abgelaufenen Sperrfrist bedurfte es eines Ausspruchs über die Aufrechterhaltung der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Einziehung des Führerscheins aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Celle vom 8. März 2019 nicht mehr, weil diese Maßnahmen unmittelbar mit der Rechtskraft dieses Strafbefehls wirksam wurden und damit erledigt waren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. August 2009 - 3 StR 296/09; vom 28. Oktober 2009 - 2 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 58; vom 18. November 2015 - 4 StR 442/15).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".