Rechtsprechung
| BGH, 25.09.2019 - 4 StR 448/19 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 15 StGB; § 212 StGB
Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab, Berücksichtigung hochgradiger Alkoholisierung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Bedingter Tötungsvorsatz bei hochgradiger Alkoholisierung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 212 StGB
Bedingter Tötungsvorsatz bei hochgradiger Alkoholisierung - IWW
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 4
Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 09.05.2019 - 2 Ks 9/19
- BGH, 25.09.2019 - 4 StR 448/19
Papierfundstellen
- NStZ 2020, 218
- NStZ-RR 2020, 19
- StV 2020, 105
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11
Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die …
Auszug aus BGH, 25.09.2019 - 4 StR 448/19
Das Wissens - oder das Wollenselement können aber auch hier im Einzelfall fehlen, etwa wenn dem Täter das Risiko der Tötung infolge einer psychischen Beeinträchtigung wie etwa einem Affekt oder alkoholischer Beeinflussung zur Tatzeit nicht bewusst ist oder wenn er deshalb trotz Kenntnis aller gefahrbegründenden Umstände ernsthaft und nicht nur vage auf ein Ausbleiben des Erfolgs vertraut (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, Rn. 26 mwN). - BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17
Frankfurter Todesraser droht härtere Strafe - Abgrenzung bewusste …
Auszug aus BGH, 25.09.2019 - 4 StR 448/19
Beide Elemente sind im Rahmen der Beweiswürdigung umfassend zu prüfen und durch tatsächliche Feststellungen zu belegen (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 158/17, NStZ 2018, 460, 461 f. mwN). - BGH, 05.06.2003 - 3 StR 60/03
Vergewaltigung (Ausschluss der Wirkung eines Regelbeispiels; ganz außergewöhnlich …
Auszug aus BGH, 25.09.2019 - 4 StR 448/19
Soweit die Strafkammer annimmt, dass der Angeklagte im Zeitpunkt der Tat eine Blutalkoholkonzentration von nicht ausschließbar bis zu 2, 39 Promille aufgewiesen habe und sich dies aus einer Rückrechnung von zwei Stunden seit der Blutentnahme unter Berücksichtigung eines Sicherheitszuschlages ergebe (UA 17), kann diese Berechnung revisionsrechtlich nicht nachvollzogen werden, weil die Feststellungen zur Sache und die sie tragende Beweiswürdigung keine konkrete Tatzeitangabe enthalten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 5. Juni 2003 - 3 StR 60/03;… Fischer, StGB, 66. Aufl., § 20 Rn. 16 mwN).
- BGH, 25.10.2005 - 4 StR 185/05
Das Leben gefährdende Behandlung (Würgen; Angriff auf den Hals des Opfers); …
Auszug aus BGH, 25.09.2019 - 4 StR 448/19
Hochgradige Alkoholisierung und affektive Erregung gehören daher zu den Umständen, die der Annahme eines bedingten Vorsatzes entgegenstehen können und deshalb ausdrücklicher Erörterung in den Urteilsgründen bedürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2018 - 4 StR 251/18, NStZ 2018, 332; Urteil vom 25. Oktober 2005 - 4 StR 185/05; NStZ-RR 2006, 11, 12 mwN). - BGH, 14.08.2018 - 4 StR 251/18
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (ausdrückliche Erörterung von …
Auszug aus BGH, 25.09.2019 - 4 StR 448/19
Hochgradige Alkoholisierung und affektive Erregung gehören daher zu den Umständen, die der Annahme eines bedingten Vorsatzes entgegenstehen können und deshalb ausdrücklicher Erörterung in den Urteilsgründen bedürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2018 - 4 StR 251/18, NStZ 2018, 332; Urteil vom 25. Oktober 2005 - 4 StR 185/05; NStZ-RR 2006, 11, 12 mwN). - BGH, 20.06.2013 - 4 StR 159/13
Beweiswürdigung aller belastenden und entlastenden Indizien durch den Tatrichter …
Auszug aus BGH, 25.09.2019 - 4 StR 448/19
Denn sie schöpfen die insoweit relevanten Feststellungen nicht aus und sind deshalb lückenhaft (zum Prüfungsmaßstab vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - 4 StR 159/13 Rn. 19 mwN).
- BSG, 24.09.2020 - B 9 V 3/18 R
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Kind mit Fetalem …
Rn. 37 Was das Willenselement des bedingten Vorsatzes angeht, steht vor dem Tötungsvorsatz eine viel höhere Hemmschwelle als vor dem Gefährdungs- oder Verletzungsvorsatz (…Neumann/Saliger in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 5. Aufl 2017, § 212 RdNr 10 mwN zur ständigen Rechtsprechung des BGH; zum Alkoholeinfluss vgl BGH Beschluss vom 25.9.2019 - 4 StR 448/19 - RdNr 5 mwN). Die Tötung des eigenen Kindes zu billigen oder zumindest billigend in Kauf zu nehmen, erfordert naturgemäß sogar die Überschreitung höchster Hemmschwellen (vgl BGH Urteil vom 17.6.2015 - 5 StR 75/15 - juris RdNr 8; BGH Beschluss vom 13.3.2007 - 5 StR 320/06 - juris RdNr 9;… Neumann/Saliger aaO). - BGH, 29.05.2026 - 6 StR 527/25
Aufhebung des Urteils des LG wgen Verurteilung des Angeklagten u.a. zu versuchtem …
Das Wissens- und das Wollenselement können etwa fehlen, wenn dem Täter das Risiko der Tötung infolge einer psychischen Beeinträchtigung, wie etwa einem Affekt oder alkoholischer Beeinflussung zur Tatzeit nicht bewusst ist; hochgradige Alkoholisierung und affektive Erregung gehören daher zu den Umständen, die der Annahme eines bedingten Vorsatzes entgegenstehen können (…vgl. BGH, Urteile vom 25. September 2024 - 2 StR 222/24, Rn. 15) und deshalb ausdrücklicher Erörterung in den Urteilsgründen bedürfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. September 2019 - 4 StR 448/19, Rn. 5; vom 14. August 2018 - 4 StR 251/18, NStZ-RR 2018, 332).Eine solche kann den Schluss darauf zulassen, dass der Angeklagte das Risiko seiner Tathandlung falsch eingeschätzt hat (vgl. BGH…, Urteil vom 25. September 2024 - 2 StR 222/24, Rn. 15; Beschluss vom 25. September 2019 - 4 StR 448/19).
- BGH, 25.09.2024 - 2 StR 222/24
Mord (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab, Beweiswürdigung, Gesamtschau, …
Das Wissens- oder das Wollenselement eines bedingten Tötungsvorsatzes können fehlen, wenn dem Täter das Risiko der Tötung infolge einer psychischen Beeinträchtigung wie etwa einem Affekt oder alkoholischer Beeinflussung zur Tatzeit nicht bewusst ist; hochgradige Alkoholisierung und affektive Erregung gehören daher zu den Umständen, die der Annahme eines bedingten Vorsatzes entgegenstehen können (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2019 ? 4 StR 448/19, NStZ 2020, 218 Rn. 5 mwN).Eine erhebliche Alkoholisierung lässt den Schluss zu, der Angeklagte habe das Risiko seines Handelns falsch eingeschätzt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2019 ? 4 StR 448/19, NStZ 2020, 218 Rn. 7).
- OLG Hamm, 10.12.2019 - 4 RVs 128/19
Kein minderschwerer Fall bei einem besonders schweren Fall möglich
Rn. 3 a) Eine nähere Bestimmung der Blutalkoholkonzentration und deren revisionsgerichtliche Überprüfung ist anhand der im angefochtenen Urteil mitgeteilten Daten nicht möglich (vgl. dazu: BGH, Beschl. v. 25.09.2019 - 4 StR 448/19 = BeckRS 2019, 29556). - BGH, 18.03.2020 - 4 StR 487/19
Mord (Habgier: Maßstab; Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen)
Auch in einem solchen Fall ist das Tatgericht jedoch nicht von einer umfassenden Prüfung beider Elemente des bedingten Tötungsvorsatzes und ihrer Darlegung in den Urteilsgründen entbunden (vgl. zu den Anforderungen BGH, Beschluss vom 25. September 2019 - 4 StR 448/19, NStZ-RR 2020, 19, 20). - BGH, 15.12.2020 - 2 StR 140/20
Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: Feststellung im Einzelfall auch bei …
Insbesondere bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements ist es regelmäßig erforderlich, dass sich das Tatgericht auch mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung sowie seine Motivation in Betracht zieht (BGH, Beschluss vom 25. September 2019 - 4 StR 448/19, NStZ 2020, 218, 219 mwN). - LG Düsseldorf, 19.03.2021 - 1 Ks 28/20 Daraus, dass der Angeklagte von der Lebensgefährlichkeit der Angriffshandlung ausging und diese gleich mehrfach - mit mindestens acht Stichbewegungen gegen die Brust - ausführte, schlussfolgert die Kammer, dass er die Nebenklägerin auch töten wollte (vgl. BGH Beschluss vom 25. September 2019 - 4 StR 448/19 - NStZ 2020, 218).
- LG Hamburg, 08.04.2024 - 604 Ks 7/23
Bedingter Tötungsvorsatz bei Stich in Brustkorb
Eine hohe und zudem anschauliche konkrete Lebensgefährlichkeit der Tatausführung stellt mithin auf beiden Vorsatzebenen das wesentliche auf bedingten Tötungsvorsatz hinweisende Beweisanzeichen dar (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 04.03.2021 - 5 StR 509/20, BeckRS 2021, 5149; Urteil vom 28.04.2021 - 5 StR 500/20, NStZ 2022, 40; Urteil vom 24.06.2021 - 5 StR 477/20, NStZ-RR 2021, 340; Beschluss vom 25.09.2019 - 4 StR 448/19, NStZ 2020, 218 (219)).
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