Rechtsprechung
| BGH, 11.01.2011 - 4 StR 450/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 55 StGB; § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO
Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug und "Kopfnuss"); Bildung der nachträglichen Gesamtstrafe (Darstellungsmangel; Beachtung des Verschlechterungsverbotes) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung: Einsatz von Körperteilen durch den Täter zur Verletzung des Tatopfers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 223 Abs 1 StGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB
Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung: Einsatz von Körperteilen durch den Täter zur Verletzung des Tatopfers - rechtsprechung-im-internet.de
§ 223 Abs 1 StGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB
Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung: Einsatz von Körperteilen durch den Täter zur Verletzung des Tatopfers - Wolters Kluwer
Aufhebung eines Urteils im Ausspruch über die verhängte Einzelfreiheitsstrafe und die Gesamtstrafen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufhebung eines Urteils im Ausspruch über die verhängte Einzelfreiheitsstrafe und die Gesamtstrafen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Aufhebung eines Urteils im Ausspruch über die verhängte Einzelfreiheitsstrafe und die Gesamtstrafen
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Körperteile des Täters sind kein gefährliches Werkzeug
- anwalt.de (Kurzinformation)
Körperverletzung durch Kopfnuss
Verfahrensgang
- LG Essen, 22.02.2010 - 27 KLs 49/09
- BGH, 11.01.2011 - 4 StR 450/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 167
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BGH, 11.01.2000 - 5 StR 651/99
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Verschlechterungsverbot; Zäsur
Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 4 StR 450/10
In den Urteilsgründen sind, wenn eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung in Betracht kommt, die hierfür maßgeblichen Umstände darzulegen, insbesondere also die Daten von Vorverurteilungen oder Gesamtstrafenbeschlüssen, deren Rechtskraft, Tatzeiten der abgeurteilten Fälle, Erledigungsstand der in Betracht kommenden Strafen sowie Höhe und wesentliche Zumessungsgründe von Einzelstrafen (BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 1988 - 3 StR 236/88 und vom 11. Januar 2000 - 5 StR 651/99, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 7;… Fischer, aaO, § 55 Rn. 34).Der Senat kann schon nicht beurteilen, ob die mit Beschluss vom 4. Oktober 2006 gemäß § 460 StPO nachträglich festgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe (in nicht mitgeteilter Höhe) rechtsfehlerfrei gebildet worden ist (…vgl. zur Maßgeblichkeit der materiellen Rechtslage BGH, Beschlüsse vom 24. März 1988 - 1 StR 83/88, BGHSt 35, 243, vom 5. Dezember 1990 - 3 StR 407/90, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 4 und vom 11. Januar 2000 - 5 StR 651/99, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 7).
- BGH, 24.03.1988 - 1 StR 83/88
Hinderung der Auflösung einer fehlerhaft gebildeten Gesamtstrafe durch die …
Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 4 StR 450/10
Der Senat kann schon nicht beurteilen, ob die mit Beschluss vom 4. Oktober 2006 gemäß § 460 StPO nachträglich festgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe (in nicht mitgeteilter Höhe) rechtsfehlerfrei gebildet worden ist (vgl. zur Maßgeblichkeit der materiellen Rechtslage BGH, Beschlüsse vom 24. März 1988 - 1 StR 83/88, BGHSt 35, 243, vom 5. Dezember 1990 - 3 StR 407/90, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 4 …und vom 11. Januar 2000 - 5 StR 651/99, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 7). - BGH, 07.12.1990 - 2 StR 513/90
Gesamtstrafenbildung bei Straftat zwischen rechtskräftigen Vorverurteilungen
Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 4 StR 450/10
In dem oben unter Buchstabe b) bezeichneten Fall darf etwa die Summe aus der nunmehr zu bildenden nachträglichen Gesamtstrafe und der Gesamtstrafe aus dem Beschluss vom 4. Oktober 2006 die Grenze von einem Jahr und sechs Monaten nicht überschreiten (…vgl. im Einzelnen BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 1989 - 3 StR 310/89, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Geldstrafe 3, vom 5. Juli 1990 - 1 StR 273/90 und vom 7. Dezember 1990 - 2 StR 513/90, NStZ 1991, 182;… SSW/Eschelbach, StGB, § 55 Rn. 32;… Fischer, aaO, § 55 Rn. 19).
- BGH, 09.12.2009 - 5 StR 459/09
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung …
Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 4 StR 450/10
a) Für die Frage der Erledigung an sich gesamtstrafenfähiger Vorstrafen ist der Vollstreckungsstand im Zeitpunkt des angefochtenen, also des ersten landgerichtlichen Urteils maßgeblich (BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2009 - 5 StR 459/09, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 4 und vom 8. Oktober 2010 - 3 StR 368/10 m.w.N.). - BGH, 08.10.2010 - 3 StR 368/10
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (maßgeblicher Zeitpunkt für die Erledigung …
Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 4 StR 450/10
a) Für die Frage der Erledigung an sich gesamtstrafenfähiger Vorstrafen ist der Vollstreckungsstand im Zeitpunkt des angefochtenen, also des ersten landgerichtlichen Urteils maßgeblich (…BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2009 - 5 StR 459/09, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 4 und vom 8. Oktober 2010 - 3 StR 368/10 m.w.N.). - BGH, 05.12.1990 - 3 StR 407/90
Rechtsfehlerhafte Bildung einer Gesamtstrafe
Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 4 StR 450/10
Der Senat kann schon nicht beurteilen, ob die mit Beschluss vom 4. Oktober 2006 gemäß § 460 StPO nachträglich festgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe (in nicht mitgeteilter Höhe) rechtsfehlerfrei gebildet worden ist (vgl. zur Maßgeblichkeit der materiellen Rechtslage BGH, Beschlüsse vom 24. März 1988 - 1 StR 83/88, BGHSt 35, 243, vom 5. Dezember 1990 - 3 StR 407/90, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 4 …und vom 11. Januar 2000 - 5 StR 651/99, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 7). - BGH, 05.07.1990 - 1 StR 273/90
Unrechtmäßige Gesamtstrafenbildung - Verkündung des letzten tatrichterlichen …
Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 4 StR 450/10
In dem oben unter Buchstabe b) bezeichneten Fall darf etwa die Summe aus der nunmehr zu bildenden nachträglichen Gesamtstrafe und der Gesamtstrafe aus dem Beschluss vom 4. Oktober 2006 die Grenze von einem Jahr und sechs Monaten nicht überschreiten (vgl. im Einzelnen BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 1989 - 3 StR 310/89, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Geldstrafe 3, vom 5. Juli 1990 - 1 StR 273/90 und vom 7. Dezember 1990 - 2 StR 513/90, NStZ 1991, 182;… SSW/Eschelbach, StGB, § 55 Rn. 32;… Fischer, aaO, § 55 Rn. 19). - BGH, 06.12.1989 - 3 StR 310/89
Kenntnis von der wiederholten Straftatenbegehung unter Alkoholeinfluss zwingt zu …
Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 4 StR 450/10
In dem oben unter Buchstabe b) bezeichneten Fall darf etwa die Summe aus der nunmehr zu bildenden nachträglichen Gesamtstrafe und der Gesamtstrafe aus dem Beschluss vom 4. Oktober 2006 die Grenze von einem Jahr und sechs Monaten nicht überschreiten (vgl. im Einzelnen BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 1989 - 3 StR 310/89, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Geldstrafe 3, vom 5. Juli 1990 - 1 StR 273/90 und vom 7. Dezember 1990 - 2 StR 513/90, NStZ 1991, 182;… SSW/Eschelbach, StGB, § 55 Rn. 32;… Fischer, aaO, § 55 Rn. 19). - BGH, 27.06.1988 - 3 StR 236/88
Notwendigkeit der Erkennbarkeit der Verhängung einer Strafe für eine bestimmte …
Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 4 StR 450/10
In den Urteilsgründen sind, wenn eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung in Betracht kommt, die hierfür maßgeblichen Umstände darzulegen, insbesondere also die Daten von Vorverurteilungen oder Gesamtstrafenbeschlüssen, deren Rechtskraft, Tatzeiten der abgeurteilten Fälle, Erledigungsstand der in Betracht kommenden Strafen sowie Höhe und wesentliche Zumessungsgründe von Einzelstrafen (BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 1988 - 3 StR 236/88 …und vom 11. Januar 2000 - 5 StR 651/99, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 7;… Fischer, aaO, § 55 Rn. 34).
- BGH, 16.10.2024 - 6 StR 388/24
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Verfolgungsverjährung: …
In diesem Fall wäre § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO zu beachten (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 4 StR 450/10, Rn. 10). - BGH, 22.12.2011 - 4 StR 606/11
Hehlerei (Bereichungsabsicht und Kauf zum Marktpreis); Tat im prozessualen Sinne …
Der neue Tatrichter wird unter Beachtung des Verschlechterungsverbots (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) und unter Darlegung der für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung maßgeblichen Daten (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 11.01.2011 - 4 StR 450/10) über die Gesamtstrafenbildung insgesamt neu zu befinden haben.". - BGH, 15.09.2023 - 5 StR 134/23
Gesamtstrafenbildung als eigenständiger Strafzumessungsvorgang (Erfordernis einer …
Soweit hierdurch die Bildung von mehreren Gesamtstrafen erforderlich werden sollte, ist § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO zu beachten (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 4 StR 450/10). - BGH, 15.08.2018 - 4 StR 250/18
Gesamtstrafenbildung im Falle der Einbeziehung einer Bewährungsstrafe: Anrechnung …
Denn die Strafkammer teilt nicht mit, welche Einzelstrafen das Amtsgericht Kaiserslautern für die am 5. und 8. September 2015 begangenen Diebstähle festgesetzt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 4 StR 450/10, Rn. 6 mwN). - BGH, 27.09.2023 - 4 StR 330/23
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zweifelssatz: nicht exakt feststehende …
Demnach darf diese nur so hoch bemessen werden, dass sie zusammen mit der im Urteil des Amtsgerichts Beckum vom 6. Juli 2022 verhängten Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten die Summe der im angefochtenen Urteil verhängten Strafen von fünf Jahren nicht übersteigt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 4 StR 450/10 Rn. 10).
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