Rechtsprechung
| BGH, 11.03.2008 - 4 StR 454/07 (1) |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Art. 103 Abs. 1 GG; § 356a StPO; § 154 StPO
Unbegründete Anhörungsrüge (Kausalitätserfordernis; rechtliches Gehör); ausnahmsweise Hinweispflicht bezüglich eines fernmündlich gestellten Einstellungsantrages des Generalbundesanwalts - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit der Anhörung eines Angeklagten zu einem Teileinstellungsantrag des Generalbundesanwalts bei fehlender Beschwer des Betroffenen; Einschränkung des Notwehrrechts als Folge einer vorhergehenden gefährlichen Körperverletzung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 154 Abs. 2 § 354 Abs. 1
Anhörung des Angeklagten zur teilweisen Verfahrenseinstellung in der Revision - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 30.10.2007 - 4 StR 454/07
- BGH, 11.03.2008 - 4 StR 454/07 (1)
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 183
- NStZ-RR 2008, 183
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.04.1994 - 4 StR 765/93
Revisionsverfahren - Verfahrenseinstellung - Gesamtstrafe - Abänderung - Anhörung
Auszug aus BGH, 11.03.2008 - 4 StR 454/07
Der vorherigen Anhörung des Antragstellers zu einem Einstellungsantrag des Generalbundesanwalts bedarf es nicht, wenn er durch die teilweise Einstellung des Verfahrens nicht beschwert ist (BGH NStZ 1995, 18;… vgl. auch Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 154 Rdn. 20 m.w.N.).
- BGH, 28.04.2022 - 2 StR 127/21
Zurückweisung der Anhörungsrüge; Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs …
Dies verhilft der Anhörungsrüge jedoch nicht zum Erfolg, denn die unterbliebene Kenntnisnahme hat sich auf das Ergebnis der Revisionsentscheidung nicht ausgewirkt, so dass der Anspruch des Verurteilten auf rechtliches Gehör nicht "in entscheidungserheblicher Weise" im Sinne des § 356a StPO verletzt ist (…vgl. BT-Drucks. 15/3706, S. 18; BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2021 - AnwSt (B) 4/20 mwN;… vom 10. Juli 2008 - 3 StR 173/08 Rn. 6; vom 6. Juni 2011 - 1 StR 490/10; vom 11. März 2008 - 4 StR 454/07;… MüKo-StPO/Knauer/Kudlich, § 356a Rn. 25 mwN). - BGH, 11.04.2024 - 2 StR 428/23
Zurückweisung der Anhörungsrüge
Wird der Beschwerdeführer durch die Entscheidung des Revisionsgerichts nicht beschwert, ist seine vorherige Anhörung entbehrlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. April 1994 - 4 StR 765/93, NStZ 1995, 18, und vom 11. März 2008 - 4 StR 454/07, NStZ-RR 2008, 183).
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Rechtsprechung
| BGH, 30.10.2007 - 4 StR 454/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Verurteilung zu einer gefährlichen Körperverletzung wegen eines Stiches in den Rücken; Fehlen eines sicheren Ausschlusses des Vorliegens einer Nothilfesituation; Einstellung des Verfahrens aus verfahrensökonomischen Gründen
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 30.10.2007 - 4 StR 454/07
- BGH, 11.03.2008 - 4 StR 454/07
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