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Rechtsprechung
   BGH, 22.12.1961 - 4 StR 458/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,5959
BGH, 22.12.1961 - 4 StR 458/61 (https://dejure.org/1961,5959)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1961 - 4 StR 458/61 (https://dejure.org/1961,5959)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1961 - 4 StR 458/61 (https://dejure.org/1961,5959)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 07.05.1974 - 1 StR 72/74

    Strafbarkeit wegen Zuhälterei in Tateinheit mit Nötigung - Rüge der Verletzung …

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, daß die Nichtanhörung der Beteiligten vor dem Beschluß über die Ausschließung der Öffentlichkeit nicht den unbedingten Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO verwirklicht, sondern lediglich auf Grund des § 33 StPO gerügt werden kann; mithin handelt es sich lediglich um einen Revisionsgrund nach § 337 StPO, der nur durchgreift, wenn das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht (BGH LM StPO § 33 Nr. 2; BGH, Urteil vom 11. Dezember 1961 - 4 StR 458/61).
  • BGH, 10.05.1977 - 5 StR 162/77

    Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung - Ausschluss der Öffentlichkeit …

    Sie kann lediglich auf Grund des § 33 StPO gerügt werden und greift nur durch, wenn das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht (BGH LM StPO § 33 Nr. 2; BGH Urteil vom 11. Dezember 1961 - 4 StR 458/61 - Urteil vom 17. Dezember 1974 - 1 StR 615/74 - in MDR 1975, 199;… Löwe-Rosenberg, StPO, 22. Aufl. § 338 Anm. IV, 2 b).
  • BGH, 19.06.1968 - 2 StR 198/68

    Verurteilung wegen räubischer Erpressung und schweren Raubes - Ausschluss der …

    Dieser Mangel, der eine Verletzung des § 33 StPO bedeutet - die Voraussetzungen des § 174 Abs. 1 Satz 1 GVG lagen nicht vor -, bildet keinen unbedingten, sondern nur einen bedingten Revisionsgrund nach § 337 StPO, der lediglich dann durchgreift, wenn das Urteil auf der Verfahrensverletzung beruht (BGH DM Nr. 2 zu § 33 StPO; EGH Urt. vom 22. Dezember 1961 - 4 StR 458/61 - bei Herlan GA 1963, 102).
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