Rechtsprechung
| BGH, 25.02.2003 - 4 StR 463/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 1 GG; § 33a StPO; Vor § 1 StPO
Gegenvorstellung; rechtliches Gehör (Übergehen von Vorbringen; Verwertung von Tatsachen / Beweisergebnissen ohne rechtliches Gehör) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Nichtanhörung des Verurteilten zu verwerteten Tatsachen oder Beweisergebnissen; Übergehung entscheidungsrelevanten Vorbringens durch das Gericht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Keine Abänderung der Entscheidung aufgrund von Gegenvorstellungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
Auszug aus BGH, 25.02.2003 - 4 StR 463/02
Rn. 3 Das Revisionsgericht kann diese Entscheidung, mit der es die Rechtskraft des tatrichterlichen Urteils herbeigeführt hat, weder aufheben noch ändern (BGHSt 17, 94; BGH bei Miebach NStZ 1989, 217, 218).
- BGH, 04.06.2004 - 2 StR 462/03
Gegenvorstellung gegen Verwerfungsbeschluss
Rn. 3 Das Revisionsgericht kann diese Entscheidung, mit der es die Rechtskraft des tatrichterlichen Urteils herbeigeführt hat, weder aufheben noch ändern (st. Rspr., vgl. BGHSt 17, 94; BGH bei Miebach NStZ 1989, 217, 218; BGH, Beschl. vom 25. Februar 2003 - 4 StR 463/02).
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