Rechtsprechung
| BGH, 01.10.1998 - 4 StR 470/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 1; ; StPO § 302 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 273 Abs. 3; ; StPO § 345 Abs. 2; ; StGB § 20
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts; Verhandlungsfähigkeit bei einer krankhaft seelische Störung und Drogenabhängigkeit; Unzulässigkeit eines Widerrufs, einer Anfechtung oder einer Rücknahme
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1999, 109
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.01.1996 - 4 StR 741/95
Revision - Rechtsmittelverzicht - Verhandlungsfähigkeit
Auszug aus BGH, 01.10.1998 - 4 StR 470/98
Ob er verhandlungsfähig war, ist vom Revisionsgericht im Freibeweisverfahren zu klären (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 16).Wenn während der Verhandlung, die zudem in Anwesenheit eines psychiatrischen Sachverständigen stattgefunden hat, das Landgericht keine Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten hatte und solche auch von der Verteidigerin nicht geäußert wurden, so kann die Verhandlungsfähigkeit grundsätzlich auch vom Revisionsgericht bejaht werden (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 16).
- BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83
Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender …
Auszug aus BGH, 01.10.1998 - 4 StR 470/98
Der nach alledem wirksame Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGH NStZ 1984, 181; Beschluß vom 4. Juni 1996 - 4 StR 250/96). - BGH, 04.06.1996 - 4 StR 250/96
Einlegen der Revision, wenn zuvor auf Rechtsmittel verzichtet wurde - Beweiskraft …
Auszug aus BGH, 01.10.1998 - 4 StR 470/98
Der nach alledem wirksame Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGH NStZ 1984, 181; Beschluß vom 4. Juni 1996 - 4 StR 250/96).
- BGH, 06.05.1999 - 4 StR 79/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsmittelverzicht
Ob er verhandlungsfähig war, ist vom Revisionsgericht im Freibeweisverfahren zu klären (BGH NStZ 1999, 258; NStZ-RR 1999, 109). - BGH, 12.01.1999 - 4 StR 649/98
Verwerfung der Revision als unzulässig; Verwerfung des Antrags auf …
Rn. 2 Der Rechtsmittelverzicht kann als Prozeßhandlung nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st. Rspr.;… vgl. BGH jeweils aaO; BGH, Beschluß vom 1. Oktober 1998 - 4 StR 470/98). - BGH, 23.03.2022 - 3 StR 29/22
Strafprozessrecht: Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme
Zudem hat der Beschuldigte aktiv an der Hauptverhandlung mitgewirkt, indem er sich zu seinen persönlichen Verhältnissen und zur Sache eingelassen hat (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 1. Oktober 1998 - 4 StR 470/98, NStZ-RR 1999, 109, 110). - BGH, 19.01.1999 - 4 StR 693/98
Voraussetzungen des Rechtsmittelverzichts; Verhandlungsfähigkeit
Wenn während der Verhandlung, die zudem überwiegend in Anwesenheit eines psychiatrischen Sachverständigen stattgefunden hat, das Landgericht keine Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten hatte und solche auch von dem Verteidiger nicht geäußert wurden, so kann die Verhandlungsfähigkeit grundsätzlich auch vom Revisionsgericht bejaht werden (…BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 16; Beschluß vom 1. Oktober 1998 - 4 StR 470/98). - BGH, 12.05.1999 - 1 StR 183/99
Rechtsmittelverzicht; Beweiskraft des Sitzungsprotokolls
Als Prozeßhandlung kann der Rechtsmittelverzicht im übrigen nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluß vom 1. Oktober 1998 - 4 StR 470/98).
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