Rechtsprechung
| BGH, 23.10.1997 - 4 StR 485/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung sowie mit vorsätzlicher Körperverletzung - Aufhebung des Strafausspruchs wegen einer auf unklaren Erwägungen beruhenden Strafzumessung - Vorliegen einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit Merkmalen einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1998, 261
- StV 1998, 76
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BGH, 29.04.1987 - 2 StR 500/86
Umfang der Begründung des Rechtsfolgenausspruchs
Auszug aus BGH, 23.10.1997 - 4 StR 485/97
Die Erwägungen ("äußerst widerwärtig und brutal"; "ausnehmend rücksichtslos und gewalttätig" "schamlos") erscheinen danach nicht frei von moralisierender Wertung und begründen deshalb gegenüber dem Angeklagten die Gefahr einer gefühlsmäßigen, auf unklaren Erwägungen beruhenden Strafzumessung (BGH NStZ 1987, 405; Senatsurteil vom 24. April 1997 - 4 StR 687/96). - BGH, 14.08.1997 - 4 StR 352/97
Vergewaltigung in zwei Fällen - Gewaltsames Erzwingen des Beischlafs von der …
Auszug aus BGH, 23.10.1997 - 4 StR 485/97
Bei der gebotenen konkreten Betrachtungsweise kann er deshalb insoweit milderes Gesetz im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB sein, dessen Rückwirkung nach § 354 a StPO auch vom Revisionsgericht zu berücksichtigen ist (Senatsbeschlüsse vom 22. Juli 1997 - 4 StR 307/97 - und vom 14. August 1997 - 4 StR 352/97). - BGH, 22.07.1997 - 4 StR 307/97
Vergewaltigung und sexueller Mißbrauch einer Schutzbefohlenen - Strafzumessung
Auszug aus BGH, 23.10.1997 - 4 StR 485/97
Bei der gebotenen konkreten Betrachtungsweise kann er deshalb insoweit milderes Gesetz im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB sein, dessen Rückwirkung nach § 354 a StPO auch vom Revisionsgericht zu berücksichtigen ist (Senatsbeschlüsse vom 22. Juli 1997 - 4 StR 307/97 - und vom 14. August 1997 - 4 StR 352/97).
- BGH, 26.03.1987 - 4 StR 115/87
Maß der körperlichen Zwangseinwirkung im Rahmen des § 177 Strafgesetzbuch (StGB) …
Auszug aus BGH, 23.10.1997 - 4 StR 485/97
Jedenfalls war nach den getroffenen Feststellungen die Gewaltanwendung bei diesen weiteren Übergriffen nicht mit einer solchen - die "Normalfälle" der Vergewaltigung übersteigenden - Schwere verbunden, daß sie Anlaß geben könnte, die an sich verwirkte Strafe zu erhöhen (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 3 und 4). - BGH, 21.08.1997 - 4 StR 342/97
Milderung des angewendeten Regelstrafrahmens
Auszug aus BGH, 23.10.1997 - 4 StR 485/97
Obgleich die Voraussetzungen des Regelbeispiels des § 177 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB n.F. vorliegen, kann unter den hier gegebenen besonderen Umständen, namentlich im Hinblick auf die längere intime Beziehung zwischen dem Angeklagten und der Geschädigten und das Vorliegen des vertypten Strafmilderungsgrundes des § 21 StGB, aber nicht ausgeschlossen werden, daß das Landgericht einen besonders schweren Fall verneint und sich dies auf die Strafhöhe ausgewirkt hätte (vgl. Senatsbeschluß vom 21. August 1997 - 4 StR 342/97). - BGH, 03.02.1987 - 4 StR 7/87
Erhöhung der Strafe wegen Gewaltanwendung bei einer Vergewaltigung
Auszug aus BGH, 23.10.1997 - 4 StR 485/97
Jedenfalls war nach den getroffenen Feststellungen die Gewaltanwendung bei diesen weiteren Übergriffen nicht mit einer solchen - die "Normalfälle" der Vergewaltigung übersteigenden - Schwere verbunden, daß sie Anlaß geben könnte, die an sich verwirkte Strafe zu erhöhen (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 3 und 4). - BGH, 24.04.1997 - 4 StR 687/96
Ermöglichung eines verschwenderischen Lebenswandels als alleinige Intention für …
Auszug aus BGH, 23.10.1997 - 4 StR 485/97
Die Erwägungen ("äußerst widerwärtig und brutal"; "ausnehmend rücksichtslos und gewalttätig" "schamlos") erscheinen danach nicht frei von moralisierender Wertung und begründen deshalb gegenüber dem Angeklagten die Gefahr einer gefühlsmäßigen, auf unklaren Erwägungen beruhenden Strafzumessung (BGH NStZ 1987, 405; Senatsurteil vom 24. April 1997 - 4 StR 687/96).
- BGH, 21.01.2003 - 4 StR 414/02
Versuchte Freiheitsberaubung (unmittelbares Ansetzen; kurze Dauer der …
Diesen wesentlichen strafmildernden Umstand (vgl. BGH StV 1998, 76;… BGHR StGB § 177 Abs. 2 (i.d.F. des 6. StrRG) Strafrahmenwahl 14) hat das Landgericht weder bei der Strafrahmenwahl noch im Rahmen der konkreten Strafzumessung beachtet. - BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00
Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen …
Da zudem die Art der Tatausführung, soweit sie auf der schuldmindernden geistig-seelischen Verfassung des Täters beruht, diesem nicht uneingeschränkt angelastet werden darf (BGH NStZ 1997, 592, 593; 1998, 84, 85;… Tröndle/Fischer aaO § 21 Rdn. 6;… § 46 Rdn. 19 und 22), bestehen auch gegen die strafschärfende Berücksichtigung der "brutale(n) Vorgehensweise" im Fall II. 2. b) rechtliche Bedenken (vgl. hierzu auch BGH StV 1998, 76;… BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 13;… Tröndle/Fischer aaO § 177 Rdn. 36). - BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98
Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes …
c) Danach stellt sich die hier beanstandete Erwägung ("verwerflichste Tatalternative") als bloße Leerformel dar (vgl. BGH NStZ 1987, 405; BGH, Urteil vom 24. April 1997 - 4 StR 687/96 - und Beschluß vom 23. Oktober 1997 - 4 StR 485/97).
- OLG Köln, 05.03.2004 - Ss 493/03
Verknüpfung Gewaltanwendung und Beischlaf bei gewaltsamer Überschreitung von …
Dass hier der (alleinige) Schuldspruch nach § 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe unerlässlich macht, liegt keinesfalls auf der Hand, zumal zwischen dem Angeklagten und der Zeugin eine intime Beziehung/Ehe bestand und damit ein Umstand vorlag, der als Milderungsgrund in Betracht kommt (vgl. BGH StV 1998, 76; 2001, 453; NStZ-RR 2003, 168; SenatsE v. 13.01.2004 - Ss 560/03). - BGH, 26.09.2001 - 1 StR 394/01
Sexueller Mißbrauch von Kindern (Körperkontakt nach der alten Fassung); …
Sie begründen gegenüber dem Angeklagten die Gefahr einer gefühlsmäßigen, auf unklaren Erwägungen beruhenden Strafzumessung (vgl. BGH StV 1998, 76; BGH NStZ 1987, 405;… G. Schäfer, Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 332, 335). - BGH, 23.05.2000 - 4 StR 146/00
Bedingter Vorsatz (Schluß aus objektivem Geschehen); Überzeugungsbildung; …
Daher ist zu besorgen, daß der Tatrichter diesen wesentlichen Umstand (vgl. BGH NStZ 1982, 26; StV 1997, 634; 1998, 76), der im übrigen auch im Rahmen der konkreten Strafzumessung für die Einzelstrafen unerwähnt geblieben ist, bei der Strafrahmenwahl nicht berücksichtigt hat. - BGH, 15.04.1998 - 2 StR 131/98
Strafzumessung nach dem Strafrechtsänderungsgesetz
Da das Landgericht einerseits einen minder schweren Fall verneint hat, andererseits aber auch die Voraussetzungen des § 146 Abs. 2 n.F. nicht vorliegen, ist § 146 StGB n.F. bei der gebotenen konkreten Betrachtungsweise das mildere Gesetz, dessen Rückwirkung nach § 354 a StPO auch vom Revisionsgericht zu berücksichtigen ist (…vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 - Gesetzesänderung 3; BGH, Beschl. v. 23. Oktober 1997 - 4 StR 485/97 = StV 1998, 76).
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