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Rechtsprechung
   BGH, 13.03.2019 - 4 StR 491/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,14537
BGH, 13.03.2019 - 4 StR 491/18 (https://dejure.org/2019,14537)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2019 - 4 StR 491/18 (https://dejure.org/2019,14537)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2019 - 4 StR 491/18 (https://dejure.org/2019,14537)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB
    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Gesamtstrafenfähigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Untreue und zum Nachteil privater Krankenversicherungen begangene Betrugshandlungen: Tatmehrheit oder Tateinheit; Verschlechterungsverbot bei Bildung neuer Einzelstrafen nach Zurückverweisung; Gesamtstrafenfähigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 Abs 1 StGB, § 55 Abs 1 StGB, § 263 Abs 1 StGB, § 266 StGB, § 358 Abs 1 StPO
    Untreue und zum Nachteil privater Krankenversicherungen begangene Betrugshandlungen: Tatmehrheit oder Tateinheit; Verschlechterungsverbot bei Bildung neuer Einzelstrafen nach Zurückverweisung; Gesamtstrafenfähigkeit

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 357 Satz 1 StPO, § 52 StGB, § 265 StPO, § 55 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Betruges in 67 Fällen sowie wegen versuchten Betruges; Fehlerhafte Anwendung von § 55 Abs. 1 StGB; Bewertung der Konkurrenzverhältnisse

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Betruges in 67 Fällen sowie wegen versuchten Betruges; Fehlerhafte Anwendung von § 55 Abs....

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 ; StGB § 55 Abs. 1 ; StPO § 349 Abs. 2
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Betruges in 67 Fällen sowie wegen versuchten Betruges; Fehlerhafte Anwendung von § 55 Abs. 1 StGB ; Bewertung der Konkurrenzverhältnisse

  • datenbank.nwb.de

    Untreue und zum Nachteil privater Krankenversicherungen begangene Betrugshandlungen: Tatmehrheit oder Tateinheit; Verschlechterungsverbot bei Bildung neuer Einzelstrafen nach Zurückverweisung; Gesamtstrafenfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 389/96

    Untauglicher Versuch (umgekehrter Tatbestandsirrtum; Irrtum über die …

    Auszug aus BGH, 13.03.2019 - 4 StR 491/18
    Eine Gesamtstrafenfähigkeit der neu abzuurteilenden Tat liegt nur vor, wenn sie vor der früheren Verurteilung beendet war (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1996 - 4 StR 389/96, NJW 1997, 750, 751; Beschluss vom 3. November 2015 - 4 StR 407/15;… Fischer, StGB, 66. Aufl., § 55 Rn. 7 mwN), weshalb es bei den hier in Rede stehenden Betrugsstraftaten auf die täuschungsbedingte Zahlung durch die Geschädigten ankommt.
  • BGH, 19.11.2002 - 1 StR 313/02

    Tatbestand der Förderung der Prostitution (milderes Gesetz; ProstG); Ausbeutung …

    Auszug aus BGH, 13.03.2019 - 4 StR 491/18
    a) Soweit der neue Tatrichter - für bislang tatmehrheitlich gewertete Taten - neue einheitliche Einzelstrafen festzusetzen haben wird, ist er durch das Verschlechterungsverbot nur gehindert, eine die Summe aus den bisherigen Einzelstrafen übersteigende neue Einzelstrafe zu verhängen; überdies darf die neue Gesamtstrafe nicht höher als die bisherige ausfallen (BGH, Beschlüsse vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12;… vom 8. Juni 2004 - 4 StR 150/04, juris Rn. 4).
  • BGH, 03.11.2015 - 4 StR 407/15

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung: letztes Urteil, in dem …

    Auszug aus BGH, 13.03.2019 - 4 StR 491/18
    Eine Gesamtstrafenfähigkeit der neu abzuurteilenden Tat liegt nur vor, wenn sie vor der früheren Verurteilung beendet war (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1996 - 4 StR 389/96, NJW 1997, 750, 751; Beschluss vom 3. November 2015 - 4 StR 407/15;… Fischer, StGB, 66. Aufl., § 55 Rn. 7 mwN), weshalb es bei den hier in Rede stehenden Betrugsstraftaten auf die täuschungsbedingte Zahlung durch die Geschädigten ankommt.
  • BGH, 08.06.2004 - 4 StR 150/04

    Tateinheit wegen teilweiser Handlungseinheit (Konkurrenz von versuchter Nötigung, …

    Auszug aus BGH, 13.03.2019 - 4 StR 491/18
    a) Soweit der neue Tatrichter - für bislang tatmehrheitlich gewertete Taten - neue einheitliche Einzelstrafen festzusetzen haben wird, ist er durch das Verschlechterungsverbot nur gehindert, eine die Summe aus den bisherigen Einzelstrafen übersteigende neue Einzelstrafe zu verhängen; überdies darf die neue Gesamtstrafe nicht höher als die bisherige ausfallen (…BGH, Beschlüsse vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12; vom 8. Juni 2004 - 4 StR 150/04, juris Rn. 4).
  • BGH, 14.04.2026 - 3 StR 556/25
    Maßgeblicher Zeitpunkt ist insoweit die Beendigung der Tat, weshalb es bei den hier in Rede stehenden Betrugsstraftaten auf die Gutschrift der jeweils von dem Geschädigten irrtumsbedingt angewiesenen Zahlungen auf dem Zielkonto ankommt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2024 - 3 StR 177/24, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Beendigung 3 Rn. 7;… vom 28. November 2017 - 3 StR 266/17, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Beendigung 2 Rn. 16 f.; vom 13. März 2019 - 4 StR 491/18, NZWiSt 2019, 442, 443 mwN;… vom 12. Oktober 2010 - 4 StR 424/10, juris Rn. 3 f.).
  • BGH, 10.12.2019 - 3 StR 529/19

    Diebstahlsqualifikationen (schwerer Wohnungseinbruchsdiebstahl; schwerer …

    Bei der nunmehr für die einheitliche Tat am 16. September 2018 (Fallakten 1 und 2) zu bildenden neuen Einzelstrafe ist das Tatgericht durch das Verschlechterungsgebot (§ 358 Abs. 2 StPO) gehindert, eine die Summe der bisherigen beiden Einzelstrafen übersteigende Strafe festzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2019 - 4 StR 491/18, NZWiSt 2019, 442, 443 mwN).
  • BGH, 04.10.2022 - 2 StR 319/21

    Verschlechterungsverbot (Konkurrenzkorrektur: höhere Einzelstrafen, Summe der …

    Das Verschlechterungsverbot gebietet dann nur, dass die Summe der bisherigen Einzelstrafen bei der Bemessung der neu festzusetzenden Einzelstrafe nicht überschritten wird; überdies darf die neue Gesamtstrafe nicht höher als bisher ausfallen (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12; Beschluss vom 8. Juni 2004 - 4 StR 150/04; Beschluss vom 13. März 2019 - 4 StR 491/18, NZWiSt 2019, 442).
  • BGH, 13.03.2024 - 2 StR 119/23

    Betrug (Vermögensschaden: Fälligkeit eines gegen den Versicherer gerichteten …

    Dann läge nur eine Täuschungshandlung vor, also eine Tat im Rechtssinne (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2019 - 4 StR 491/18, NZWiSt 2019, 442, 443).
  • LG Schwerin, 11.06.2021 - 31 KLs 1/20

    Untreue bei überhöhter Vergütung des Geschäftsführers einer gGmbH

    Durch die jeweilige Tathandlung wurden mehrere gleichartige Erfolge herbeigeführt, so dass die Tat jeweils (mehrere) Fälle der gleichartigen Idealkonkurrenz umfasst (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 13.03.2019, Az: 4 StR 491/18, Rn. 6 - juris).
  • OLG Zweibrücken, 27.10.2020 - 1 OLG 2 Ss 59/20

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Tateinheit mit Nötigung

    Rn. 10 Bei Festsetzung der - für die bislang tatmehrheitlich gewertete Taten - neuen einheitlichen Einzelstrafe ist der neue Tatrichter durch das Verschlechterungsverbot nur gehindert, eine die Summe aus den bisherigen Einzelstrafen übersteigende neue Einzelstrafe zu verhängen; überdies darf die neue Gesamtstrafe nicht höher als die bisherige ausfallen (BGH, Beschluss vom 13.03.2019 - 4 StR 491/18, juris Rn. 16).
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