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Rechtsprechung
   BGH, 19.11.2014 - 4 StR 497/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,40281
BGH, 19.11.2014 - 4 StR 497/14 (https://dejure.org/2014,40281)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2014 - 4 StR 497/14 (https://dejure.org/2014,40281)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14 (https://dejure.org/2014,40281)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 267 Abs. 2 StGB
    Verminderte Schuldfähigkeit (Anforderung an die Urteilsbegründung; in dubio pro reo)

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zweifel an der Schuldfähigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafrecht im Januar 2015

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bei Entscheidung über Schuldfähigkeit darf kein Verstoß gegen Zweifelsgrundsatz vorliegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 161
  • NStZ-RR 2015, 164
  • NStZ-RR 2015, 71
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen - …

    Auszug aus BGH, 19.11.2014 - 4 StR 497/14
    aa) Bleiben nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht behebbare tatsächliche Zweifel bestehen, die sich auf die Art und den Grad des psychischen Ausnahmezustandes beziehen, ist zugunsten des Täters zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 26. August 1999 - 4 StR 329/99, NStZ 2000, 24, 25;… Urteil vom 18. Mai 1995 - 4 StR 698/94, BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 13; Urteil vom 26. April 1955 - 5 StR 86/55, BGHSt 8, 113, 124).
  • BGH, 17.06.2014 - 4 StR 171/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen …

    Auszug aus BGH, 19.11.2014 - 4 StR 497/14
    Schließt er sich dabei der Beurteilung des Sachverständigen an, muss er dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306; Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07, NStZ-RR 2008, 39 mwN).
  • BGH, 05.09.1996 - 1 StR 416/96

    Zeugenvernehmung - Psychiatrisches Gutachten - Aussagefähigkeit

    Auszug aus BGH, 19.11.2014 - 4 StR 497/14
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass eine Intelligenzminderung ohne nachweisbaren Organbefund, wie sie bei dem Angeklagten festgestellt worden ist, dem Eingangsmerkmal des "Schwachsinns" unterfällt und damit eine besondere Erscheinungsform schwerer anderer seelischer Abartigkeiten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 1996 - 1 StR 416/96, NStZ 1997, 199;… Fischer, StGB, 61. Aufl., § 20 Rn. 35;… Schöch in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 20 Rn. 150 mwN).
  • BGH, 26.08.1999 - 4 StR 329/99

    Alkoholkonsum; Verminderte Schuldfähigkeit; Vergewaltigung; In dubio pro reo; …

    Auszug aus BGH, 19.11.2014 - 4 StR 497/14
    aa) Bleiben nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht behebbare tatsächliche Zweifel bestehen, die sich auf die Art und den Grad des psychischen Ausnahmezustandes beziehen, ist zugunsten des Täters zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 26. August 1999 - 4 StR 329/99, NStZ 2000, 24, 25;… Urteil vom 18. Mai 1995 - 4 StR 698/94, BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 13; Urteil vom 26. April 1955 - 5 StR 86/55, BGHSt 8, 113, 124).
  • BGH, 02.10.2007 - 3 StR 412/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Urteilsgründe)

    Auszug aus BGH, 19.11.2014 - 4 StR 497/14
    Schließt er sich dabei der Beurteilung des Sachverständigen an, muss er dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306; Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07, NStZ-RR 2008, 39 mwN).
  • BGH, 02.06.2010 - 5 StR 171/10

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Schwachsinn); Steuerungsfähigkeit; …

    Auszug aus BGH, 19.11.2014 - 4 StR 497/14
    aa) Die Frage, ob die Steuerungsfähigkeit bei Tatbegehung aufgrund der festgestellten Störung im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert war, ist eine Rechtsfrage, die der Tatrichter unter Darlegung der fachwissenschaftlichen Beurteilung durch den Sachverständigen, aber letztlich ohne Bindung an dessen Äußerungen, in eigener Verantwortung zu entscheiden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juni 2010 - 5 StR 171/10, NStZ-RR 2011, 4 mwN).
  • BGH, 18.05.1995 - 4 StR 698/94

    Tatzeit-BAK - Alkohol - Blutalkohol - Blutalkoholkonzentration - Verminderte …

    Auszug aus BGH, 19.11.2014 - 4 StR 497/14
    aa) Bleiben nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht behebbare tatsächliche Zweifel bestehen, die sich auf die Art und den Grad des psychischen Ausnahmezustandes beziehen, ist zugunsten des Täters zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 26. August 1999 - 4 StR 329/99, NStZ 2000, 24, 25; Urteil vom 18. Mai 1995 - 4 StR 698/94, BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 13; Urteil vom 26. April 1955 - 5 StR 86/55, BGHSt 8, 113, 124).
  • BGH, 11.02.2016 - 2 StR 512/15

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Blankettvorschrift: …

    aa) Die Frage, ob die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten bei Tatbegehung aufgrund einer festgestellten Störung im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert oder im Sinne des § 20 StGB aufgehoben war, ist eine Rechtsfrage, die der Tatrichter unter Darlegung der fachwissenschaftlichen Beurteilung durch den Sachverständigen, letztlich aber ohne Bindung an dessen Ausführungen, in eigener Verantwortung zu entscheiden hat (BGH, Beschluss vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14).

    Schließt er sich dabei der Beurteilung des Sachverständigen an, muss er dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen in den Urteilsgründen so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14; Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07, NStZ-RR 2008, 39).

  • BGH, 12.05.2022 - 5 StR 99/22

    Erschießung eines nächtlichen Einbrechers in Lübeck muss neu verhandelt werden

    Die Frage, ob und gegebenenfalls welche relevante Störung beim Angeklagten vorliegt, muss in der Regel - notfalls unter Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14; vom 14. Juni 2016 - 1 StR 221/16) - in einem ersten Schritt beantwortet werden.
  • BGH, 06.11.2024 - 5 StR 276/24

    Anforderungen an die tatrichterliche Prüfung der Schuldfähigkeit

    a) Für die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit eines Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, muss in der Regel - notfalls unter Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14; vom 14. Juni 2016 - 1 StR 221/16) - in einem ersten Schritt die Frage beantwortet werden, ob und gegebenenfalls welche relevante Störung beim Angeklagten vorlag.
  • BGH, 26.02.2025 - 5 StR 733/24

    Anforderungen an die Prüfung einer ausgeschlossenen oder erheblich geminderten …

    Entscheidend sind die Anforderungen, die die Rechtsordnung an jedermann stellt (st. Rspr; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, NStZ-RR 2013, 309, 310; vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14, NStZ-RR 2015, 71; vom 11. Februar 2015 - 4 StR 498/14, NStZ-RR 2015, 137; vom 13. Februar 2024 - 5 StR 561/23).

    Für die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit eines Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, muss in der Regel - notfalls unter Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14; vom 14. Juni 2016 - 1 StR 221/16) - in einem ersten Schritt die Frage beantwortet werden, ob und gegebenenfalls welche relevante Störung beim Angeklagten vorlag.

  • BGH, 05.09.2017 - 3 StR 362/17

    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Inbrandsetzen (für das ganze Objekt …

    Im Ergebnis ohne Bedeutung ist dabei, dass die Kammer die hirnorganische Ursache der herabgesetzten Intelligenzleistung nicht näher bestimmt hat, so dass nicht abschließend beurteilt werden kann, ob das Eingangsmerkmal des "Schwachsinns' (als eine Erscheinungsform "seelischer Abartigkeiten') oder - auf der Grundlage eines nachweisbaren Organbefunds - dasjenige der "krankhaften seelischen Störung' einschlägig ist (s. hierzu BGH, Beschlüsse vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14, juris Rn. 15;… vom 24. Mai 2017 - 1 StR 55/17, juris Rn. 8;… S/S/Perron/Weißer, StGB, 29. Aufl., § 20 Rn. 18).
  • BGH, 15.11.2023 - 6 StR 327/23

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: …

    Schließt sich das Tatgericht insoweit ohne weitere eigene Erwägungen den Ausführungen eines Sachverständigen an, sind im Urteil dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Darlegungen so wiederzugegeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 5 StR 168/14, NStZ-RR 2014, 244; vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14, NStZ-RR 2015, 71; vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15).
  • BGH, 14.06.2016 - 1 StR 221/16

    Schuldunfähigkeit (Anschluss des Gerichts an eine Beurteilung eines …

    Bleiben nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht behebbare tatsächliche Zweifel bestehen, die sich auf die Art und den Grad des psychischen Ausnahmezustandes beziehen, ist zugunsten des Täters zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14, NStZ-RR 2015, 71 (nur Leitsatz) mwN).

    Demgegenüber ist die Maßregelanordnung aufzuheben, weil sie zu der Schuldfähigkeitsbeurteilung in einem untrennbaren Zusammenhang steht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14).

  • BGH, 04.12.2024 - 2 StR 352/24

    Schuldfähigkeit (Rechtsfrage; Darlegungsanforderungen: Auswirkungen der …

    a) Für die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit eines Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, muss in der Regel - notfalls unter Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14, Rn. 9;… vom 14. Juni 2016 - 1 StR 221/16, Rn. 9) - in einem ersten Schritt die Frage beantwortet werden, ob und gegebenenfalls welche relevante Störung beim Angeklagten vorlag.
  • OLG Bamberg, 06.10.2017 - 3 Ss OWi 1420/17

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Geschwindigkeitsüberschreitung

    Es stellt einen sachlich-rechtlichen Mangel dar, wenn der Tatrichter die Verurteilung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes auf ein Sachverständigengutachten stützt, ohne die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen wiederzugeben (Anschluss u.a. an: BGH, Beschl. v. 02.04.2015 - 3 StR 103/15; 19.11.2014 - 4 StR 497/14 [jeweils bei juris]; 06.05.2014 - 5 StR 168/14 = NStZ-RR 2014, 244 und 17.06.2014 - 4 StR 171/14 = NStZ-RR 2014, 305).

    Wenn sich der Tatrichter ohne weitere eigene Erwägungen den Ausführungen eines Sachverständigen angeschlossen hat, dann muss er im Urteil die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschl. vom 02.04.2015 - 3 StR 103/15; 19.11.2014 - 4 StR 497/14 [jeweils bei juris]; vom 06.05.2014 - 5 StR 168/14 = NStZ-RR 2014, 244; vom 17.06.2014 - 4 StR 171/14 = NStZ-RR 2014, 305;… OLG Bamberg a.a.O.), was hier indes nicht erfolgt ist.

  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 103/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs …

    b) Zum anderen leidet das Urteil an einem Darstellungsmangel: Wenn sich der Richter ohne weitere eigene Erwägungen den Ausführungen des Sachverständigen angeschlossen hat, dann muss er im Urteil die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen so wiedergegeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 5 StR 168/14, NStZ-RR 2014, 244; vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306; vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14, NStZ-RR 2015, 71 (nur LS)).
  • BGH, 14.11.2023 - 6 StR 346/23

    Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts; Anordnung der Unterbringung in …

  • BGH, 27.01.2016 - 2 StR 314/15

    Schuldunfähigkeit (Anforderungen an die Darstellung im Urteil: …

  • BGH, 09.08.2017 - 1 StR 63/17

    Recht des letzten Wortes (keine Einschränkung durch nachfolgende …

  • BGH, 24.05.2017 - 1 StR 55/17

    Schuldunfähigkeit (Intelligenzminderung als schwere andere seelische Abartigkeit)

  • BGH, 18.02.2016 - 1 StR 659/15

    Schuldunfähigkeit (Anwendung des Zweifelssatzes; in dubio pro reo)

  • BGH, 20.12.2022 - 4 StR 387/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schulfähigkeit: psychische …

  • BGH, 20.08.2024 - 6 StR 131/24

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (ursächlicher …

  • BGH, 19.09.2017 - 1 StR 299/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

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