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| BGH, 03.10.1978 - 4 StR 509/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Strafe nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt - Höhe der Strafe bei Tateinheit
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.09.1964 - 1 StR 292/64
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Auszug aus BGH, 03.10.1978 - 4 StR 509/78
Die Aburteilung darf stets nur einheitlich nach dem früheren oder dem milderen späteren Gesetz erfolgen (vgl. BGHSt 20, 22, 30; 24, 94, 97). - BGH, 01.12.1964 - 3 StR 35/64
Auszug aus BGH, 03.10.1978 - 4 StR 509/78
Sollte sich hierbei, was nach den Feststellungen zum Schuldspruch nicht zu erwarten ist, ergeben, daß die Voraussetzungen für die Annahme eines minder schweren Falles nach § 177 Abs. 2 StGB n.F. vorliegen, könnte die Strafe - ungeachtet des rechtskräftigen Schuldspruchs (vgl. BGHSt 20, 116, 118) - dieser insoweit milderen Bestimmung entnommen werden. - BGH, 10.02.1971 - 2 StR 527/70
Milderes Gesetz - Gesetzesanwendung - Anwendung des Gesetzes - Nebenstrafen - …
Auszug aus BGH, 03.10.1978 - 4 StR 509/78
Die Aburteilung darf stets nur einheitlich nach dem früheren oder dem milderen späteren Gesetz erfolgen (vgl. BGHSt 20, 22, 30; 24, 94, 97).
- BGH, 26.06.2024 - 3 StR 167/24
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall); …
Etwas anderes folgt nicht aus einer vom Generalbundesanwalt für seine abweichende Auffassung herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 3. Oktober 1978 - 4 StR 509/78, WKRS 1978, 12596); denn dieser - auf das für den Strafrahmen maßgebliche Delikt abstellende - Beschluss hatte einen Sachverhalt zum Gegenstand, bei dem beide tateinheitlich verwirklichten Straftatbestände von einer Gesetzesänderung betroffen waren und es um die Frage strikter Alternativität ging, während hier der Raubtatbestand (§ 249 StGB) unverändert geblieben und ausschließlich zu prüfen ist, welche Gesetzeslage für den in Tateinheit hinzutretenden Handel mit Marihuana die günstigere ist (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation BGH, Beschluss vom 19. Oktober 1999 - 4 StR 471/99, NStZ 2000, 93; s. auch BGH, Beschlüsse vom 30. April 2024 - 6 StR 606/23, juris;… vom 5. Juni 2024 - 5 StR 631/24, juris Rn. 5 f.). - BGH, 01.04.2025 - 3 StR 510/24
Betäubungsmittelstrafrecht; Handeltreiben mit Cannabis; zeitliche Geltung von …
Vielmehr hätte die Strafkammer auf Grund des Umstands, dass beide tateinheitlich verwirklichten Straftatbestände von derselben Gesetzesänderung betroffen waren, entweder das Konsumcannabisgesetz oder das Betäubungsmittelgesetz einheitlich zur Anwendung bringen müssen (vgl. hierzu Senat…, Beschluss vom 26. Juni 2024 - 3 StR 167/24, juris Rn. 5;… Beschluss vom 21. August 2024 - 3 StR 232/24, juris Rn. 5…, Beschluss vom 15. Oktober 2024 - 3 StR 140/24, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 3. Oktober 1978 - 4 StR 509/78, WKRS Rn. 6). - BGH, 21.08.2024 - 3 StR 232/24
Betäubungsmittelstrafrecht; bewaffnetes Handeltreiben mit Cannabis; zeitliche …
Im Falle von tateinheitlich begangenen Gesetzesverletzungen kommt es darauf an, nach welcher Vorschrift sich gemäß § 52 Abs. 2 StGB die Strafe bestimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Oktober 1978 - 4 StR 509/78, Wolters Kluwer Online Rn. 6;… NK-StGB/Kargl, 6. Aufl. 2023, § 2 Rn. 42;… LK-StGB/Dannecker/Schuhr, 13. Aufl. 2020, § 2 Rn. 135).
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