Rechtsprechung
| BGH, 05.12.2018 - 4 StR 518/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 73 StGB; § 73c StGB
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (gesamtschuldnerische Haftung bei Verfügungsmacht) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, §§ 73, 73c StGB
- Wolters Kluwer
Bestimmung des Maßstabs für die Anrechnung in Polen erlittener Auslieferungshaft; Einziehung des Wertes von Taterträgen aus Betäubungsmitteldelikten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73 Abs. 1 ; StGB § 73c S. 1
Bestimmung des Maßstabs für die Anrechnung in Polen erlittener Auslieferungshaft; Einziehung des Wertes von Taterträgen aus Betäubungsmitteldelikten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17
Anforderungen an eine Einziehung von Taterträgen
Auszug aus BGH, 05.12.2018 - 4 StR 518/18
Über den Verkaufserlös in seiner Gesamtheit hatte folglich ausschließlich P. die tatsächliche Verfügungsgewalt (vgl. dazu, dass für das "Erlangen' im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB die faktische Mitverfügungsgewalt erforderlich ist und die bloße Annahme mittäterschaftlichen Handelns nicht genügt, BGH, Urteile vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18 und vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17).c) Bei der Anordnung einer Einziehung von Taterträgen oder des Wertes von Taterträgen nach §§ 73, 73c StGB bei mehreren Beteiligten, die an demselben Vermögenswert unmittelbar aus der Tat (Mit-)Verfügungsmacht gewonnen haben, ist von einer gesamtschuldnerischen Haftung auszugehen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17).
- BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18
Einziehung von Taterträgen bei Mittäterschaft: Erfordernis einer …
Auszug aus BGH, 05.12.2018 - 4 StR 518/18
Über den Verkaufserlös in seiner Gesamtheit hatte folglich ausschließlich P. die tatsächliche Verfügungsgewalt (vgl. dazu, dass für das "Erlangen' im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB die faktische Mitverfügungsgewalt erforderlich ist und die bloße Annahme mittäterschaftlichen Handelns nicht genügt, BGH, Urteile vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18 und vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17).
- BGH, 24.04.2019 - 4 StR 600/18
Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur …
Bei der Anordnung einer Einziehung von Taterträgen oder des Wertes von Taterträgen nach §§ 73, 73c StGB bei mehreren Beteiligten, die - wie hier - an demselben Vermögenswert unmittelbar aus der Tat (Mit-)Verfügungsgewalt gewonnen haben, ist von einer gesamtschuldnerischen Haftung auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 518/18; Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17). - BGH, 12.03.2019 - 4 StR 369/18
Gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftliche Begehung)
In Höhe dieses gemäß § 73c StGB der Einziehung des Wertes von Taterträgen unterliegenden Betrages war zudem die gesamtschuldnerische Haftung der Angeklagten D. und W. anzuordnen, da beide Angeklagte Mitverfügungsgewalt über die entwendeten Gegenstände hatten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 518/18, juris Rn. 4;… vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, BGHR StGB § 73c Abs. 1 Erlangtes 1).
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