Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1998 - 4 StR 527/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5421
BGH, 17.12.1998 - 4 StR 527/98 (https://dejure.org/1998,5421)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1998 - 4 StR 527/98 (https://dejure.org/1998,5421)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1998 - 4 StR 527/98 (https://dejure.org/1998,5421)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,5421) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 17.12.1998 - 4 StR 527/98
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung wäre nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; BGHSt 34, 345, 349).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 17.12.1998 - 4 StR 527/98
    Aus der insoweit maßgeblichen Revisionsbegründung (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3) ergibt sich vielmehr, daß die Beschwerdeführerin sich allein gegen die wegen Untreue verhängte Einzelgeldstrafe und damit auch gegen den Ausspruch über die Gesamtstrafe wendet, indem sie beanstandet, das Landgericht habe bei der Bemessung der Einzelgeldstrafe wegen Untreue wesentliche Leitgesichtspunkte der Strafzumessung außer acht gelassen, bei deren Beachtung es "möglicherweise zu dem Ergebnis gekommen" (wäre), ''daß insoweit die Verhängung einer Geldstrafe nicht ausreichend ist.".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht