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Rechtsprechung
   BGH, 21.12.2000 - 4 StR 530/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5949
BGH, 21.12.2000 - 4 StR 530/00 (https://dejure.org/2000,5949)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2000 - 4 StR 530/00 (https://dejure.org/2000,5949)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2000 - 4 StR 530/00 (https://dejure.org/2000,5949)
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  • HRR Strafrecht

    § 302 StPO
    Wirksamer Rechtsmittelverzicht

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83

    Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender …

    Auszug aus BGH, 21.12.2000 - 4 StR 530/00
    Rn. 4 Der wirksame Verzicht auf Rechtsmittel hat die Unzulässigkeit der Revision zur Folge und schließt die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BGH NStZ 1984, 181 m.w.N.).
  • BGH, 06.05.1999 - 4 StR 79/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus BGH, 21.12.2000 - 4 StR 530/00
    Rn. 3 Der Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGH NStZ 1999, 526;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 302 Rdn. 21 m.w.N.).
  • BGH, 07.06.2001 - 4 StR 149/01

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht

    Rn. 7 bb) Der Rechtsmittelverzicht kann als Prozeßhandlung nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 1984, 181; 1999, 258, 259; 1999, 526; Senatsbeschluß vom 21. Dezember 2000 - 4 StR 530/00).
  • BGH, 07.06.2001 - 4 StR 156/01

    Verwerfung der Revision als unzulässig, infolge wirksamen Rechtsmittelverzichts

    Rn. 10 cc) Der wirksam erklärte Rechtsmittelverzicht kann als Prozeßhandlung nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 1984, 181: 1999, 258, 259; 1999, 526; Senatsbeschluß vom 21. Dezember 2000 - 4 StR 530/00).
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