Rechtsprechung
| BGH, 15.01.2008 - 4 StR 530/07 (1) |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 354 Abs. 1 StPO analog; § 53 StGB
Nachholung einer versäumten Festsetzung einer Einzelstrafe durch das Revisionsgericht - HRR Strafrecht
§ 46 Abs. 1, Abs. 3 StGB
Wertungsfehler bei der Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Zweifelsgrundsatz)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Versäumung der Festsetzung einer Einzelstrafe; Ergänzung des Urteils des Landgerichts durch den Bundesgerichtshof (BGH)
- Wolters Kluwer
Zugrundelegung des Nichtvorliegens eines eigenen Tatmotivs als straferschwerend bei der Strafzumessung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 354 Abs. 1 § 358 Abs. 2
Nachholung einer vom Tatrichter vergessenen Einzelstrafe - rechtsportal.de
StGB § 46 Abs. 2 ; StPO § 261
Strafschärfende Berücksichtigung eines in dubio als fehlend festgestellten Tatmotivs - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92
Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung - …
Auszug aus BGH, 15.01.2008 - 4 StR 530/07
Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) steht dem nicht entgegen (BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 1, Einzelstrafe, fehlende 1 und 2). - BGH, 29.08.1986 - 3 StR 279/86
Neu ergangene Gesamtfreiheitsstrafe unter Berücksichtigung des Verbots der …
- BGH, 29.03.2012 - 3 StR 422/11
Hinweispflicht des Gerichts nach anfänglicher Behandlung einer Beweistatsache als …
"ohne Not in eine Schlägerei verwickelt" und sie hätten sich "ohne Not in die ... Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten D. und dem Zeugen Y. eingemischt", rechtsfehlerhaft sind; denn damit hat das Landgericht das Fehlen von Strafmilderungsgründen strafschärfend berücksichtigt und bei beiden Angeklagten straferhöhend gewertet, die Taten überhaupt begangen haben (§ 46 Abs. 3 StGB; vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2010 - 3 StR 218/10, StraFo 2010, 466 und vom 15. Januar 2008 - 4 StR 530/07;… Fischer, aaO, § 46 Rn. 76).
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