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Rechtsprechung
   BGH, 29.10.1981 - 4 StR 541/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,4439
BGH, 29.10.1981 - 4 StR 541/81 (https://dejure.org/1981,4439)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1981 - 4 StR 541/81 (https://dejure.org/1981,4439)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1981 - 4 StR 541/81 (https://dejure.org/1981,4439)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen mehrerer selbständiger Straftaten - Berücksichtigung der Straftatenhäufung bei Festsetzung der Einzelstrafen - Erneute Verwertung von Strafzumessungsgründen bei Gesamtstrafenbildung - Aussetzung einer zweijährigen Freiheitsstrafe zur Bewährung - ...

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - …

    Auszug aus BGH, 29.10.1981 - 4 StR 541/81
    Die für die Zumessung der Strafe vorzunehmende Gesamtbewertung von Tat und Täterpersönlichkeit kann es nämlich erforderlich machen, die Häufung von Straftaten bereits bei der Festsetzung der Einzelstrafen zu berücksichtigen (BGHSt 24, 268, 271 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71];… vgl. Hirsch in LK 10. Aufl., § 46 StGB Rdn. 108;… aber auch Dreher/Tröndle 40. Aufl., § 54 StGB Rdn. 6).

    Daß das Landgericht, wie sich aus seinen Ausführungen ergibt, bei der Gesamtstrafenbildung die Strafzumessungsgründe verwertet hat, die es bereits bei der Festsetzung der Einzelstrafen berücksichtigt hat, ist nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 8, 205, 210; 24, 268, 270) [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71].

  • BGH, 30.07.1981 - 4 StR 348/81

    Bedeutung eines fehlenden Motives bei der Annahme von Tötungsvorsatz - Besondere …

    Auszug aus BGH, 29.10.1981 - 4 StR 541/81
    Damit sind Umstände gemeint, die im Vergleich mit "gewöhnlichen" ("durchschnittlichen", "allgemeinen", "einfachen") Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des insgesamt erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts als nicht unangebracht und als den allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 29, 370, 375 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1981, 389/390).

    Diese tatrichterliche Wertung kann deshalb nur dann beanstandet werden, wenn die Gründe, auf die sie sich stützt, nicht mehr im Rahmen dessen liegen, was nach den Feststellungen über Tat und Täter sachlich (noch) vertretbar ist (vgl. BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; BGH NStZ 1981, 389, 390 m.w.Nachw.).

  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat …

    Auszug aus BGH, 29.10.1981 - 4 StR 541/81
    Damit sind Umstände gemeint, die im Vergleich mit "gewöhnlichen" ("durchschnittlichen", "allgemeinen", "einfachen") Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des insgesamt erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts als nicht unangebracht und als den allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 29, 370, 375 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1981, 389/390).
  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
    Auszug aus BGH, 29.10.1981 - 4 StR 541/81
    Daß das Landgericht, wie sich aus seinen Ausführungen ergibt, bei der Gesamtstrafenbildung die Strafzumessungsgründe verwertet hat, die es bereits bei der Festsetzung der Einzelstrafen berücksichtigt hat, ist nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 8, 205, 210; 24, 268, 270) [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71].
  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der …

    Auszug aus BGH, 29.10.1981 - 4 StR 541/81
    Diese tatrichterliche Wertung kann deshalb nur dann beanstandet werden, wenn die Gründe, auf die sie sich stützt, nicht mehr im Rahmen dessen liegen, was nach den Feststellungen über Tat und Täter sachlich (noch) vertretbar ist (vgl. BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; BGH NStZ 1981, 389, 390 m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76

    Verstoß gegen die Grundsätze des § 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafaussetzung …

    Auszug aus BGH, 29.10.1981 - 4 StR 541/81
    Diese tatrichterliche Wertung kann deshalb nur dann beanstandet werden, wenn die Gründe, auf die sie sich stützt, nicht mehr im Rahmen dessen liegen, was nach den Feststellungen über Tat und Täter sachlich (noch) vertretbar ist (vgl. BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; BGH NStZ 1981, 389, 390 m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.12.1980 - 4 StR 640/80

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Freiheitsstrafen zwischen einem und zwei Jahren

    Auszug aus BGH, 29.10.1981 - 4 StR 541/81
    Dies gilt auch für den Fall, daß sich die Gesamtstrafe von mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe aus mehreren unter einem Jahr liegenden Einzelstrafen zusammensetzt (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1980 - 4 StR 640/80).
  • BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89

    Schaden - Kriminelle Intensität - Kriminelle Energie - Mißbrauch des Vertrauens - …

    So sind in der Regel ein hoher Schaden und erhebliche kriminelle Intensität ebenso Anlaß zur Erörterung des § 56 Abs. 3 StGB (BGH, Urteile vom 29. Oktober 1981 - 4 StR 541/81 - und vom 6. Juni 1989 - 1 StR 221/89; BGH wistra 1983, 146) wie eine besondere berufliche Stellung, die der Täter unter grober Verletzung des ihm entgegengebrachten Vertrauens zur Begehung seiner Taten mißbraucht hat (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1980 - 4 StR 509/80;… BGHR StGB § 56 III Verteidigung 1).
  • BGH, 15.05.1991 - 2 StR 130/91

    Erhöhung der Einzeltatschuld durch Begehung mehrerer gleichartiger und …

    Zwar kann sich bei Begehung mehrerer gleichartiger und - wertiger Taten die Einzeltatschuld bereits dadurch erhöhen, daß der Täter mehrere Straftaten begangen hat (vgl. BGHSt 24, 268, 270 f. [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGH, Urt. v. 29. Oktober 1981 - 4 StR 541/81; v. 17. November 1987 - 1 StR 550/87;… BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung 2).
  • BGH, 06.11.1984 - 4 StR 577/84

    Nichtberücksichtigung erheblicher Schuldminderung des Angeklagten nach …

    Die Beschwerdeführerin übersieht, daß die Strafe eines Tatbeteiligten unabhängig von der Bestrafung anderer Beteiligter nach dem Maß seiner Schuld festzusetzen ist (BGH, Urteil vom 29. Oktober 1981 - 4 StR 541/81).
  • BGH, 17.03.1993 - 2 StR 544/92

    Zweittat - Regelbeispiel - Normalstrafrahmen - Außergewöhnliche Umstände - …

    Vielmehr durfte die Strafkammer bei der Abwägung, ob ein besonders schwerer Fall vorliegt oder nicht, in Betracht ziehen, daß der Angeklagte nur wenige Monate später eine zweite Tat mit wesentlich schwererem Schuldgehalt begangen hat (s. auch BGH, Urt. v. 29. Oktober 1981 - 4 StR 541/81).
  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 218/82

    Sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit homosexuellen Handlungen - …

    Auch wird die Frage zu beantworten sein, ob die Verteidigung der Rechtsordnung im Sinne des § 56 Abs. 3 StGB die Vollstreckung der Strafe gebietet (…vgl. die Rechtsprechungsnachweise bei Ruß in LK 10. Aufl., § 56 StGB Rdn. 31 sowie BGH, Urteil vom 29. November 1981 - 4 StR 541/81).
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