Rechtsprechung
| BGH, 01.02.2011 - 4 StR 550/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 54 StGB; § 46 StGB; § 337 StPO
Widersprüchliche Strafzumessungsgründe (mangelndes Beruhen hinsichtlich des Gesamtstrafenausspruches) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Richtigkeit einer Strafzumessung bei Berücksichtigung erfolgter Rückzahlungen durch den Angeklagten zu dessen Gunsten und gleichzeitiger Außerachtlassung i.R.d. Bildung von Einzelstrafen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtigkeit einer Strafzumessung bei Berücksichtigung erfolgter Rückzahlungen durch den Angeklagten zu dessen Gunsten und gleichzeitiger Außerachtlassung i.R.d. Bildung von Einzelstrafen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.03.2006 - 1 StR 48/06
Strafzumessung (Beruhen)
Auszug aus BGH, 01.02.2011 - 4 StR 550/10
Der Senat kann daher ausschließen, dass in den nachfolgend aufgeführten Fällen, in denen unter Berücksichtigung der Rückzahlung eine niedrigere Stufe erreicht wird, geringere Einzelstrafen in Betracht kommen könnten oder von der Strafkammer verhängt worden wären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2005 - 1 StR 253/05 und vom 8. März 2006 - 1 StR 48/06). - BGH, 13.07.2005 - 1 StR 253/05
Gesamtstrafenbildung (fehlende Festsetzung von Einzelstrafen; Ersetzung durch das …
Auszug aus BGH, 01.02.2011 - 4 StR 550/10
Der Senat kann daher ausschließen, dass in den nachfolgend aufgeführten Fällen, in denen unter Berücksichtigung der Rückzahlung eine niedrigere Stufe erreicht wird, geringere Einzelstrafen in Betracht kommen könnten oder von der Strafkammer verhängt worden wären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2005 - 1 StR 253/05 und vom 8. März 2006 - 1 StR 48/06).
- BGH, 07.07.2011 - 2 StR 84/11
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Verhältnis zum Betrug: Täuschung …
Der Senat wird im Hinblick auf die rechtlich nicht zu beanstandende Staffelung nach Schadensbeträgen nicht gehindert sein, die Einzelstrafen in den Fällen 3 und 19 jeweils auf vier Monate festzusetzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2005 - 1 StR 253/05, vom 8. März 2006 - 1 StR 48/06 und vom 1. Februar 2011 - 4 StR 550/10).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".