Rechtsprechung
| BGH, 06.03.2014 - 4 StR 553/13 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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§ 36 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 37 Abs. 1 StPO i.V.m. § 189 ZPO
Zustellung einer Entscheidung (erforderliche Anordnung durch den Vorsitzenden: Dokumentation in Gerichtsakten, Heilung der fehlenden Dokumentation) - lexetius.com
StPO § 36 Abs. 1 Satz 1
- openjur.de
§ 36 Abs. 1 Satz 1 StPO
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren: Form der Zustellungsanordnung durch den Vorsitzenden
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 36 Abs 1 S 1 StPO
Strafverfahren: Form der Zustellungsanordnung durch den Vorsitzenden - IWW
- Wolters Kluwer
Anforderungen an Form und Frist einer Zustellung des Vorsitzenden
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 36 Abs. 1 S. 1
Anforderungen an Form und Frist einer Zustellung des Vorsitzenden - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Rettung naht manchmal an unerwarteter Stelle. Wer hätte das gedacht?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anordnung der Zustellung durch den Vorsitzenden
Verfahrensgang
- LG Essen, 13.08.2013 - 51 KLs 13/13
- BGH, 06.03.2014 - 4 StR 553/13
- BGH, 24.09.2014 - 4 StR 553/13
Papierfundstellen
- NJW 2014, 1686
- StV 2015, 738
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (7)
- BGH, 14.12.2010 - 1 StR 420/10
Strafurteil wegen Steuerhinterziehung: Bezifferung der Steuerverkürzung bei …
Auszug aus BGH, 06.03.2014 - 4 StR 553/13
Die Wirksamkeit einer förmlichen Zustellung setzt voraus, dass sie auf einer (wirksamen) Zustellungsanordnung des Vorsitzenden beruht, § 36 Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 1955 - 1 StR 45/55, bei Holtz, MDR 1976, 814; Urteil vom 18. Dezember 1985 - 2 StR 619/85, NStZ 1986, 230 jeweils mwN; Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 420/10, NStZ 2011, 591, 592). - BGH, 18.12.1985 - 2 StR 619/85
Anordnung der Zustellung eines Urteils an die Staatsanwaltschaft - Nicht auf …
Auszug aus BGH, 06.03.2014 - 4 StR 553/13
Die Wirksamkeit einer förmlichen Zustellung setzt voraus, dass sie auf einer (wirksamen) Zustellungsanordnung des Vorsitzenden beruht, § 36 Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 1955 - 1 StR 45/55, bei Holtz, MDR 1976, 814; Urteil vom 18. Dezember 1985 - 2 StR 619/85, NStZ 1986, 230 jeweils mwN; Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 420/10, NStZ 2011, 591, 592). - BGH, 18.12.2012 - 3 StR 461/12
Revision; Wiedereinsetzung; Entscheidung des Revisionsgerichts
Auszug aus BGH, 06.03.2014 - 4 StR 553/13
a) Das Landgericht war für eine Entscheidung gemäß § 346 Abs. 1 StPO über die Zulässigkeit des Rechtsmittels wegen des mit der Revisionseinlegung verbundenen Wiedereinsetzungsantrages bereits nicht zuständig (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 3 StR 461/12 (juris Rn. 2);… Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 346 Rn. 16).
- OLG Celle, 15.09.2010 - 1 Ws 398/10
Heilung von Zustellungsmängeln; Begriff der "Sitzung" i.S. von §§ 176 ff. …
Auszug aus BGH, 06.03.2014 - 4 StR 553/13
Ist ein solcher Zustellungswille des zuständigen Organs - wie hier - mangels Zustellungsanordnung nicht feststellbar, so tritt keine Heilung gemäß § 37 Abs. 1 StPO i.V.m. § 189 ZPO ein (OLG Celle, Beschluss vom 15. September 2010 - 1 Ws 398/10, NStZ-RR 2011, 45 (Leitsatz)). - OLG Zweibrücken, 28.01.1986 - 1 Ws 20/86
Anordnung ; Zustellung; Vorsitzender; Mündliche Anordnung
Auszug aus BGH, 06.03.2014 - 4 StR 553/13
Die hiermit verbundene Rechtsunsicherheit kann aber nicht hingenommen werden (OLG Zweibrücken, MDR 1986, 1047; LG Zweibrücken, NStZ-RR 2013, 49;… vgl. LR-StPO/Graalmann-Scheerer, 26. Aufl., § 36 Rn. 7;… SK-StPO/Weßlau, § 36 Rn. 4;… KK-StPO/Maul, aaO, § 36 Rn. 2;… Pollähne in HK-StPO, 5. Aufl., § 36 Rn. 5;… Pfeiffer, StPO, 5. Aufl., § 36 Rn. 1;… KMR-StPO/ Ziegler, 69. EL (Stand: Okt. 2013), § 36 Rn. 4;… vgl. auch Meyer-Goßner, aaO, § 36 Rn. 3: stets schriftlich;… aA SSW-StPO/Mosbacher, § 36 Rn. 5, wonach die Dokumentation im Zeitpunkt der Zustellung keine Wirksamkeitsvoraussetzung darstellt). - LG Zweibrücken, 19.07.2012 - Qs 71/12
Beschluss über Erzwingungshaft- Wirksamkeit der nicht vom Richter angeordneten …
Auszug aus BGH, 06.03.2014 - 4 StR 553/13
Die hiermit verbundene Rechtsunsicherheit kann aber nicht hingenommen werden (OLG Zweibrücken, MDR 1986, 1047; LG Zweibrücken, NStZ-RR 2013, 49;… vgl. LR-StPO/Graalmann-Scheerer, 26. Aufl., § 36 Rn. 7;… SK-StPO/Weßlau, § 36 Rn. 4;… KK-StPO/Maul, aaO, § 36 Rn. 2;… Pollähne in HK-StPO, 5. Aufl., § 36 Rn. 5;… Pfeiffer, StPO, 5. Aufl., § 36 Rn. 1;… KMR-StPO/ Ziegler, 69. EL (Stand: Okt. 2013), § 36 Rn. 4;… vgl. auch Meyer-Goßner, aaO, § 36 Rn. 3: stets schriftlich;… aA SSW-StPO/Mosbacher, § 36 Rn. 5, wonach die Dokumentation im Zeitpunkt der Zustellung keine Wirksamkeitsvoraussetzung darstellt). - BGH, 27.05.1955 - 1 StR 45/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 06.03.2014 - 4 StR 553/13
Die Wirksamkeit einer förmlichen Zustellung setzt voraus, dass sie auf einer (wirksamen) Zustellungsanordnung des Vorsitzenden beruht, § 36 Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 1955 - 1 StR 45/55, bei Holtz, MDR 1976, 814; Urteil vom 18. Dezember 1985 - 2 StR 619/85, NStZ 1986, 230 jeweils mwN; Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 420/10, NStZ 2011, 591, 592).
- OLG Düsseldorf, 25.02.2021 - 2 RBs 3/21
Zur Frage, wann ein Urteil den inneren Dienstbereich des Gerichts verlassen hat.
Die Wirksamkeit einer förmlichen Zustellung erfordert, dass sie auf einer (wirksamen) Zustellungsanordnung des Vorsitzenden - bzw. in Verbindung mit § 71 Abs. 1 OWiG des Bußgeldrichters - beruht, § 36 Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2014 - 4 StR 553/13 -, juris).Rn. 41 Die Anordnung einer Zustellung nach § 36 Abs. 1 S. 1 StPO ist nicht an eine besondere Form gebunden und kann folglich sowohl schriftlich als auch mündlich getroffen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2014 - 4 StR 553/13 -, juris).
In Anbetracht der Bedeutung für die Wirksamkeit der Zustellung ist jedoch zu verlangen, dass die Verfügung im Zeitpunkt der Zustellung aktenkundig, und insbesondere im Falle einer mündlichen Anweisung daher jedenfalls in einem Vermerk der Geschäftsstelle festgehalten sein muss, weil die Rechtssicherheit es gebietet, dass von vornherein auch für Dritte erkennbar ist, ob im Zeitpunkt der Zustellung eine dem § 36 Abs. 1 StPO entsprechende Anordnung vorlag (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2014 - 4 StR 553/13 -, juris).
Sinn und Zweck der Dokumentationspflicht bei einer nur mündlich angeordneten Zustellung ist es, dass aus Gründen der Rechtssicherheit von vorneherein auch für Dritte erkennbar sein soll, ob im Zeitpunkt der Zustellung eine dem § 36 Abs. 1 StPO entsprechende Anordnung vorlag, da sich nur so unmittelbar klären lässt, ob der Zustellung eine wirksame Anordnung zugrunde lag, was insbesondere für den Beginn einer Rechtsmittelfrist Bedeutung haben kann (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2014 - 4 StR 553/13 -, juris).
Dies würde voraussetzen, dass eine förmliche Zustellung von dem für das Verfahren zuständigen Organ - im Fall des § 36 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 71 Abs. 1 OWiG also vom Bußgeldrichter - beabsichtigt war; ist ein solcher Zustellungswille des zuständigen Organs mangels Zustellungsanordnung nicht feststellbar, so tritt keine Heilung gemäß § 37 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 189 ZPO ein (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2014 - 4 StR 553/13 -, juris).
- OVG Niedersachsen, 03.07.2023 - 10 LA 116/22
Erneuter Antrag; Arzneimittelrecht; Ermessensspielraum; Erneuerungszulassung; …
Derartige Schwierigkeiten liegen insbesondere dann nicht vor, wenn sich die aufgeworfenen Rechtsfragen unschwer aus dem Gesetz (vgl. dazu auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.10.2016 - 5 ZB 16.1873 -, BeckRS 2016, 53484, und vom 14.2.2014 - 5 ZB 13.1559 -, NJW 2014, 1687, 1689 [BGH 06.03.2014 - 4 StR 553/13] Rn. 19) oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lassen (…Senatsbeschluss vom 21.2.2023 - 10 LA 91/22 -, juris Rn. 32 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 16.09.2024 - 10 LA 84/24
Ungültigkeit der Wahl zur Bürgermeisterin der Stadt Bad Gandersheim sowie der …
Derartige Schwierigkeiten liegen insbesondere dann nicht vor, wenn sich die aufgeworfenen Rechtsfragen unschwer aus dem Gesetz (vgl. dazu auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.10.2016 - 5 ZB 16.1873 -, BeckRS 2016, 53484, und vom 14.2.2014 - 5 ZB 13.1559 -, NJW 2014, 1687, 1689 [BGH 06.03.2014 - 4 StR 553/13] Rn. 19) oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lassen (…Senatsbeschluss vom 21.2.2023 - 10 LA 91/22 -, juris Rn. 32 m. w. N.).
- BGH, 29.04.2026 - 3 StR 84/26
Gefährdungspotential des Betäubungsmittels "Amphetamin" als Droge i.R.d. …
Dafür kommt es auf die zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts nicht entscheidend an, dass eine schriftliche, zu den elektronischen Akten genommene, die förmliche Zustellung des Urteils anordnende Verfügung des Vorsitzenden gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1, § 32b Abs. 1 Satz 2 StPO keine qualifizierte elektronische Signatur erfordert (vgl. allgemein BGH, Beschlüsse vom 8. März 2023 - StB 6/23 u.a., NStZ-RR 2023, 146; vom 6. März 2014 - 4 StR 553/13, BGHR StPO § 36 Abs. 1 Satz 1 Anordnung 2 Rn. 6;… vom 24. September 2025 - 5 StR 250/25, NStZ 2026, 248 Rn. 3). - BGH, 31.08.2017 - 4 StR 294/17
Recht auf Zugang zu einem Gericht; Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand …
Wegen des zugleich mit dem Revisionsbegehren gestellten Wiedereinsetzungsantrags war das Landgericht zu einer Verwerfung der Revision gemäß § 346 Abs. 1 StPO nicht mehr befugt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. März 2014 - 4 StR 553/13, juris Rn. 3;… vom 18. Dezember 2012 - 3 StR 461/12, juris Rn. 2;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 346 Rn. 16). - BGH, 11.08.2021 - 3 StR 118/21
Rechtsfehlerhafte Verwerfung der Revision als unzulässig (Zustellung an den …
Ihm ist vielmehr Gelegenheit zu geben, binnen eines Monats nach Zustellung der Aufhebungsentscheidung seine Revision (hier: weiter) zu begründen (BGH, Beschluss vom 6. März 2014 - 4 StR 553/13, NJW 2014, 1686, 1687 Rn. 9; OLG Bamberg…, Beschluss vom 4. Juni 2018 - 2 OLG 120 Ss 29/18, juris Rn. 8; OLG Köln…, Beschluss vom 19. Juni 2018 - 1 RVs 129/18, juris Rn. 8;… KKStPO/Gericke, 8. Aufl., § 345 Rn. 3 mwN;… LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 345 Rn. 11). - LG Hof, 09.10.2025 - 3 Qs 82/25
Strafbefehl, Zustellungsvollmacht, Zustellungsbevollmächtigter, Beschwerdeführer, …
Die Heilung eines Zustellungsmangels gemäß § 37 Abs. 1 StPO i.V.m. § 189 ZPO setzt nämlich voraus, dass eine förmliche Zustellung von dem für das Verfahren zuständigen Organ - im Fall des § 36 Abs. 1 StPO also vom Vorsitzenden - beabsichtigt war (vgl. BGH, Beschl. v. 06.03.2014 - 4 StR 553/13, BeckRS 2014, 8141, Rn. 7, m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 30.08.2023 - 10 LA 3/23
Betriebsgelände; öffentliches Forum; Hausrecht; praktische Konkordanz; …
Derartige Schwierigkeiten liegen insbesondere dann nicht vor, wenn sich die aufgeworfenen Rechtsfragen unschwer aus dem Gesetz (vgl. dazu auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.10.2016 - 5 ZB 16.1873 -, BeckRS 2016, 53484, und vom 14.2.2014 - 5 ZB 13.1559 -, NJW 2014, 1687, 1689 [BGH 06.03.2014 - 4 StR 553/13] Rn. 19) oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lassen (…Senatsbeschluss vom 21.2.2023 - 10 LA 91/22 -, juris Rn. 32 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 17.04.2024 - 10 LA 134/23
Erlaubnis des Einsatzes eines Pflanzenschutzmittels nur auf maximal 9/10 der zu …
Derartige Schwierigkeiten liegen insbesondere dann nicht vor, wenn sich die aufgeworfenen Rechtsfragen unschwer aus dem Gesetz (vgl. dazu auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.10.2016 - 5 ZB 16.1873 -, BeckRS 2016, 53484, und vom 14.2.2014 - 5 ZB 13.1559 -, NJW 2014, 1687, 1689 [BGH 06.03.2014 - 4 StR 553/13] Rn. 19) oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lassen (…Senatsbeschluss vom 21.2.2023 - 10 LA 91/22 -, juris Rn. 32 m.w.N.). - BGH, 08.03.2023 - StB 6/23
Frist der sofortigen Beschwerde (Wochenfrist; Bekanntmachung der Entscheidung bei …
Diese ist an keine besondere Form gebunden, muss aber im Zeitpunkt der Zustellung aktenkundig sein (s. BGH, Beschluss vom 6. März 2014 - 4 StR 553/13, BGHR StPO § 36 Abs. 1 Satz 1 Anordnung 2 Rn. 6 mwN). - OVG Niedersachsen, 21.02.2023 - 10 LA 91/22
Entsorgungsautarkie; Fortsetzungsfeststellungsklage; rechtliches Gehör; …
- BGH, 24.06.2015 - 1 StR 207/15
Urteilszustellung (Formlosigkeit der Zustellungsanordnung)
- OLG Bamberg, 23.10.2017 - 3 Ss OWi 896/17
Fertigung nachträglicher Urteilsgründe nach nichtrichterlich angeordneter …
- OVG Niedersachsen, 24.06.2024 - 10 LA 2/24
Klage des Betreibers einer Spielhalle gegen die Erhebung von Gebühren für die …
- OLG Hamm, 22.05.2025 - 1 Ws 131/25
Ablehnung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die …
- BGH, 06.11.2024 - 6 StR 596/24
Erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Urteilszustellung …
- OVG Niedersachsen, 11.07.2023 - 10 LA 14/23
Old Product Authorisation; Bindungswirkung; Guidance Document; Referenzzulassung; …
- OLG Hamm, 14.05.2025 - 1 ORs 9/25
Verwerfungsentscheidung nach § 346 Abs. 1 StPO vor Ablauf der …
- BGH, 08.03.2023 - StB 7/23
Frist der sofortigen Beschwerde (Wochenfrist; Bekanntmachung der Entscheidung bei …
- OLG Oldenburg, 11.04.2024 - 2 ORbs 58/24
Beginn der Rechtsbeschwerdeeinlegungsfrist mit Urteilszustellung
- KG, 17.03.2026 - 3 ORbs 49/26
Vollständige Zustellung bei übersetztem Urteil
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Rechtsprechung
| BGH, 24.09.2014 - 4 StR 553/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Nachprüfung eines Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 1; StPO § 349 Abs. 2
Nachprüfung eines Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 13.08.2013 - 51 KLs 13/13
- BGH, 06.03.2014 - 4 StR 553/13
- BGH, 24.09.2014 - 4 StR 553/13
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.01.2014 - 2 StR 582/13
Verwerfung einer Revision als unbegründet
Auszug aus BGH, 24.09.2014 - 4 StR 553/13
Der Senat geht davon aus, dass in der Formulierung der Zuschrift des Generalbundesanwaltes "Im Übrigen wäre die Revision der Nebenklägerin, ihre Zulässigkeit unterstellt, auch unbegründet" sowie der hierzu im Einzelnen gegebenen Begründung hilfsweise der Antrag auf Verwerfung der Revision gemäß § 349 Abs. 2 StPO enthalten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 2 StR 582/13).
- BGH, 02.05.2023 - 3 StR 94/23
Verwerfung der Revision als unbegründet; Bewaffnetes Handeltreiben mit …
Der Senat kann über die Revision nach § 349 Abs. 2 StPO entscheiden trotz des Antrages des Generalbundesanwalts, die Revision gemäß § 349 Abs. 1 StPO als unzulässig zu verwerfen; denn in dessen Ausführungen auch zur Unbegründetheit des Rechtsmittels ist hilfsweise der Antrag auf Verwerfung nach § 349 Abs. 2 StPO enthalten (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2023 - 5 StR 408/22, juris Rn. 10 mwN; vom 24. September 2014 - 4 StR 553/13, juris Rn. 3 mwN;… MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 349 Rn. 39).
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