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Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2010 - 4 StR 562/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5931
BGH, 13.01.2010 - 4 StR 562/09 (https://dejure.org/2010,5931)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2010 - 4 StR 562/09 (https://dejure.org/2010,5931)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - 4 StR 562/09 (https://dejure.org/2010,5931)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 239b StGB; § 315c Abs. 3 StGB; § 235 StGB; § 52 StGB
    Klammerwirkung; Geiselnahme; fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs; Entziehung Minderjähriger

  • lexetius.com
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 141 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81

    Erschießung - § 212, WaffenG, § 52 StGB, Dauerdelikt, Klammerwirkung, …

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 4 StR 562/09
    Diese Wirkung tritt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann ein, wenn eines der betroffenen Delikte schwerer wiegt als dasjenige, das die Verbindung begründet (vgl. BGHSt 31, 29, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 7 m.w.N.;… vgl. auch Fischer StGB 57. Aufl. Vor § 52 Rdn. 30).
  • BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92

    Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahme - Ziel des …

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 4 StR 562/09
    Diese Wirkung tritt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann ein, wenn eines der betroffenen Delikte schwerer wiegt als dasjenige, das die Verbindung begründet (vgl. BGHSt 31, 29, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 7 m.w.N.;… vgl. auch Fischer StGB 57. Aufl. Vor § 52 Rdn. 30).
  • BGH, 28.10.2025 - 3 StR 418/25

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Zum Vorliegen einer natürlichen …

    Rn. 24 Als Dauerdelikt ist § 235 Abs. 1 StGB grundsätzlich in der Lage, andere selbständige Taten zur Tateinheit zu verklammern, wenn sie ihrerseits mit der Entziehung Minderjähriger in Tateinheit stehen (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 4 StR 562/09, juris Rn. 2 mwN;… LK/Krehl, StGB, 13. Aufl., § 235 StGB Rn. 134).
  • BGH, 23.02.2010 - 1 StR 652/09

    Sexuelle Nötigung; gefährliche Körperverletzung (Verabreichung von K.O.-Tropfen); …

    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass die für II 3. der Urteilsgründe neu zu bemessende Freiheitsstrafe die Summe der beiden aufgehobenen Einzelstrafen nicht überschreiten darf (vgl. BGH, Beschl. vom 13. Januar 2010 - 4 StR 562/09).
  • BGH, 28.10.2021 - 4 StR 163/21

    Konkurrenzen (räuberischer Diebstahl; Urkundenfälschung; schwerer gefährlicher …

    Voraussetzung für die Annahme von Tateinheit durch Klammerwirkung ist, dass die Ausführungshandlungen zweier an sich selbständiger Delikte zwar nicht miteinander, wohl aber mit der Ausführungshandlung eines dritten Tatbestandes (teil-)identisch sind und dass zwischen wenigstens einem der beiden an sich selbständigen Delikte und dem sie verbindenden Delikt zumindest annähernde Wertgleichheit besteht oder die verklammernde Tat die schwerste ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2013 - 4 StR 223/13, NStZ-RR 2014, 144, 145 mwN; vom 13. Januar 2010 - 4 StR 562/09).
  • BGH, 07.03.2017 - 3 StR 427/16

    Konkurrenzverhältnisse im Betäubungsmittelstrafrecht (gleichzeitiger Besitz zum …

    Der Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verklammert überdies den Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Tat im Rechtssinne, weil nur der Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schwerer wiegt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 26. März 1982 - 2 StR 700/81, BGHSt 31, 29, 30 f.; vom 13. Januar 2010 - 4 StR 562/09, juris Rn. 2).
  • LG Gießen, 05.10.2022 - 2 KLs 502 Js 16604/21
    Die Klammerwirkung tritt allerdings dann nicht ein, wenn ein leichteres Delikt jeweils mit schwereren Gesetzesverstößen zusammentrifft (BGH NStZ-RR 2010, 141; NStZ 2014, 272).

    Wiegt dagegen nur eines der betroffenen Delikte schwerer als dasjenige, das die Verbindung begründet, so bleibt es bei der Klammerwirkung, mit der Folge, dass alle Tatbestände eine Tateinheit bilden (BGH NStZ-RR 2010, 141; NStZ 2013, 158).

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