Rechtsprechung
| BGH, 29.11.1978 - 4 StR 570/78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Rechtswidrige Mitwirkung von Schöffen - Außerordentliche Sitzung oder ordentliche Sitzung des Schwurgerichts
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60
Ordnungsgemäß abgefasster Eröffnungsbeschluss - Rüge der vorschriftswidrigen …
Auszug aus BGH, 29.11.1978 - 4 StR 570/78
Außerordentliche Sitzungen im Sinne von § 48 GVG sind nur solche, die zusätzlich zu ordentlichen Sitzungen, nicht aber an ihrer Stelle, abgehalten werden (BGHSt 11, 54, 55; 16, 63, 65).Gemäß § 45 GVG ist die Schöffenbesetzung für die ordentlichen Sitzungstage jeweils im voraus für einen bestimmten Zeitabschnitt festgelegt (vgl. BGHSt 16, 63, 67).
- BGH, 05.11.1957 - 1 StR 254/57
Auszug aus BGH, 29.11.1978 - 4 StR 570/78
Außerordentliche Sitzungen im Sinne von § 48 GVG sind nur solche, die zusätzlich zu ordentlichen Sitzungen, nicht aber an ihrer Stelle, abgehalten werden (BGHSt 11, 54, 55; 16, 63, 65).Zeigt sich bei der Vorbereitung des Termins, daß eine ordentliche Sitzung an dem dafür vorgesehenen Tag nicht durchzuführen ist, kommt ihre Verlegung in Betracht; die festgelegte Gerichtsbesetzung bleibt davon unberührt (vgl. BGHSt 11, 54, 56).
- BGH, 13.11.1973 - 1 StR 480/73
Verletzung von Verfahrensrecht in einem Strafverfahren - Anberaumung einer …
Auszug aus BGH, 29.11.1978 - 4 StR 570/78
Da - wie auch der dienstlichen Äußerung des Vorsitzenden entnommen werden kann - im maßgebenden Zeitpunkt der Terminsanberaumung (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 1973 - 1 StR 480/73) der ordentliche Sitzungstag weder mit anderen Strafsachen besetzt war noch werden sollte (so aber in der genannten Sache 1 StR 480/73), liegt eindeutig keine zusätzliche, außerordentliche Sitzung vor. - BGH, 07.11.1978 - 5 StR 640/78
Auslosung der Schöffen bei einer ausserordentlichen Sitzung - Abgrenzung zwischen …
Auszug aus BGH, 29.11.1978 - 4 StR 570/78
Bezieht der Vorsitzende den ordentlichen Sitzungstag von vornherein in die Terminsplanung ein, so handelt es sich nicht um eine außerordentliche, sondern um eine - erweiterte - ordentliche Sitzung (BGH, Beschluß vom 7. November 1978 - 5 StR 640/78).
- BGH, 15.02.1991 - 3 StR 422/90
Anberaumung außerordentlicher Sitzung
a) "Außerordentlich" im Sinne von § 47 GVG sind Sitzungen nur dann, wenn sie wegen des zusätzlichen Bedarfs an Hauptverhandlungstagen anberaumt werden, weil eine sachgemäße Durchführung der zu terminierenden Hauptverhandlung an den ordentlichen Sitzungstagen nicht möglich ist (…Schäfer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 45 GVG Rdn. 1;… Kissel GVG § 47 Rdn. 2; vgl. auch BGHSt 11, 54, 55; 16, 63, 65; BGH, Beschluß vom 29. November 1978 - 4 StR 570/78; OLG Stuttgart NStZ 1984, 231 mit Anmerkung Katholnigg).In einem solchen Falle wäre es offensichtlich, daß es sich nicht um eine außerordentliche, sondern der Sache nach um eine ordentliche Sitzung handelte, deren Beginn lediglich verlegt worden war (vgl. BGHSt 11, 55, 56 [BGH 05.11.1957 - 1 StR 254/57]; BGH, Beschluß vom 29. November 1978 - 4 StR 570/78).
- BGH, 07.03.1979 - 3 StR 466/78
Unzulässigkeit der Ermittlung von Schöffen durch Auslosung bei Nichtvorliegen …
Die dargelegten Grundsätze sind in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit langem anerkannt (BGHSt 11, 54; 15, 107, 110; 16, 63, 65; Urteil vom 16. Oktober 1973 - 1 StR 393/73 , Beschlüsse vom 7. November 1978 - 5 StR 640/78 , vom 29. November 1978 - 4 StR 570/78 und vom 31. Januar 1979 - 4 StR 653/78). - BGH, 31.01.1979 - 4 StR 653/78
Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts auf Grund der Anberaumung einer …
Außerordentliche Sitzungen im Sinne von § 48 GVG sind nur solche, die zusätzlich zu ordentlichen Sitzungen, nicht aber an ihrer Stelle abgehalten werden (vgl. BGHSt 11, 54, 55; 16, 63, 65; BGH, Beschlüsse vom 7. und 29. November 1978 - 5 StR 640/78 und 4 StR 570/78).
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