Rechtsprechung
| BGH, 25.09.2014 - 4 StR 586/13 |
Volltextveröffentlichungen (21)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 13 Abs. 1 StGB; § 263 Abs. 1 StGB; § 4a Abs. 2 Nr. 1 RVG; § 291 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB
Betrug durch Unterlassen (Garantenstellung des Anwalts für seinen Mandanten:; hier: erforderliche Aufklärung über voraussichtliche gesetzliche Vergütung bei Wahl eines anderen Vergütungsmodells); Wucher - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafbarkeit eines Rechtsanwalts wegen Betrugs: Verletzung von Aufklärungspflichten vor einer Erfolgshonorarvereinbarung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 13 Abs 1 StGB, § 263 StGB, § 4a Abs 2 Nr 1 RVG, § 49b Abs 2 S 1 BRAO
Strafbarkeit eines Rechtsanwalts wegen Betrugs: Verletzung von Aufklärungspflichten vor einer Erfolgshonorarvereinbarung - IWW
§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Sätze 1, 2 Nr. 2 StGB, § 291 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB, § 263 StGB, § 13 Abs. 1 StGB, § 4a Abs. 2 Nr. 1 RVG, § 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO, § 4b RVG, § 4a Abs. 1, 2 RVG
- Wolters Kluwer
Täuschung eines Mandanten durch Unterlassen eines Rechtsanwalts bei der Vereinbarung eines Erfolgshonorars
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zum Betrug eines Anwalts durch unterlassene Aufklärung des Mandanten über die gesetzliche Vergütung bei Vereinbarung eines Erfolgshonorars
- Betriebs-Berater
§ 4a Abs. 2 Nr. 1 RVG begründet kraft Gesetzes eine Garantenstellung des Rechtsanwalts
- Anwaltsblatt
§ 263 StGB, § 13 StGB, § 4a RVG
Unzureichende Belehrung über Gebühr: Strafbarkeit des Anwalts wegen Betrugs - Anwaltsblatt
§ 263 StGB, § 13 StGB, § 4a RVG
Unzureichende Belehrung über Gebühr: Strafbarkeit des Anwalts wegen Betrugs - ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Strafrecht
- anwaltsblatt-datenbank.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Rechtsfolge unwirksamer Erfolgshonorarvereinbarung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Täuschung eines Mandanten durch Unterlassen eines Rechtsanwalts bei der Vereinbarung eines Erfolgshonorars
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- lto.de (Kurzinformation)
Fehlende Belehrung bei Erfolgshonorar - Schweigen ist definitiv nicht Gold
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erfolgshonorar als Betrug - die strafbewehrte Garantenstellung des Rechtsanwalts
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verschweigen von gesetzlicher Vergütung bei Erfolgshonorarvereinbarung als Betrug durch Unterlassen
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
§ 4a Abs. 2 Nr. 1 RVG begründet kraft Gesetzes eine Garantenstellung des Rechtsanwalts
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verschweigen von gesetzlicher Vergütung bei Erfolgshonorarvereinbarung als Betrug durch Unterlassen
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
Mandantenaufklärung vor Erfolgshonorarvereinbarung
- das-gesellschaftsrecht-blog.de (Kurzinformation)
Garantenstellung bei der Vergütung?!
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Betrug, Erfolgshonorar und Rechtsanwalt
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Betrug, Erfolgshonorar und Rechtsanwalt
- anwalt.de (Kurzinformation und Tenor)
Betrug, Erfolgsvereinbarung und Rechtsanwalt
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Die strafbewehrte Garantenstellung des Rechtsanwalts und sein Erfolgshonorar
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 05.07.2013 - 6 KLs 17/12
- BGH, 25.09.2014 - 4 StR 586/13
Papierfundstellen
- BGHSt 59, 318
- NJW 2014, 3669
- ZIP 2014, 2139
- ZIP 2014, 83
- NStZ 2015, 150
- NJ 2015, 86
- StV 2015, 420
- FamRZ 2014, 1999
- WM 2014, 2390
- BB 2014, 2625
- BB 2014, 2707
- AnwBl 2014, 1060
- AnwBl Online 2014, 391
- JR 2015, 394
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- BGH, 05.06.2014 - IX ZR 137/12
Erfolgshonorarvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant: Wirksamkeit bei …
Auszug aus BGH, 25.09.2014 - 4 StR 586/13
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus § 4b RVG, der lediglich eine Sonderregelung für die zivilrechtlichen Folgen trifft, wenn eine Erfolgshonorarvereinbarung unter anderem gegen § 4a Abs. 1 und 2 RVG verstößt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - IX ZR 137/12, NJW 2014, 2653). - BGH, 05.03.2014 - 2 StR 616/12
Betrug durch Abofallen
Auszug aus BGH, 25.09.2014 - 4 StR 586/13
Aufgrund dieses Irrtums verfügte er über sein Vermögen, indem er die Honorarvereinbarung abschloss und dadurch einen Anspruch auf eine Rechtsdienstleistung erwarb, die er anderweitig zu einem geringen Bruchteil des vereinbarten Honorars hätte erlangen können (vgl. zum Schaden auch BGH, Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 616/12, NJW 2014, 2595, 2598 f.). - BGH, 10.07.2012 - VI ZR 341/10
Geschäftsführer- bzw. Vorstandshaftung durch Schutzgesetzverletzung: …
Auszug aus BGH, 25.09.2014 - 4 StR 586/13
Alle Erfolgsabwendungspflichten beruhen auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person in besonderer Weise zum Schutz des gefährdeten Rechtsguts aufgerufen ist und dass sich alle übrigen Beteiligten auf das helfende Eingreifen dieser Person verlassen und verlassen dürfen (BGH, Urteile vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00, NJW 2000, 3013, 3014, und vom 10. Juli 2012 - VI ZR 341/10, BGHZ 194, 26, 33;… Jescheck/Weigend, Lehrbuch des Strafrechts, Allgemeiner Teil, 5. Aufl., S. 620;… SSW-StGB/Kudlich, 2. Aufl., § 13 Rn. 15, 18).
- BGH, 21.11.2001 - 2 StR 260/01
Abhebung am Geldautomaten
Auszug aus BGH, 25.09.2014 - 4 StR 586/13
Da der Angeklagte zum Abzug des Erfolgshonorars von der auf sein Konto zu überweisenden Erbschaft berechtigt war, lag zumindest eine schadensgleiche Vermögensgefährdung vor (vgl. zum sogenannten Kontoeröffnungsbetrug BGH, Urteil vom 13. Juni 1985 - 4 StR 213/85, BGHSt 33, 244, 245 f.; Beschlüsse vom 21. November 2001 - 2 StR 260/01, BGHSt 47, 160, 167, und vom 14. Oktober 2010 - 2 StR 447/10, NStZ 2011, 160). - BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04
Erfolgshonorare
Auszug aus BGH, 25.09.2014 - 4 StR 586/13
Damit hat der Gesetzgeber an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit eines generellen Verbots anwaltlicher Erfolgshonorare angeknüpft, in der das Gericht den "Schutz der Rechtsuchenden vor einer Übervorteilung durch überhöhte Vergütungssätze" hervorgehoben und auf die asymmetrische Informationsverteilung zwischen Mandant und Rechtsanwalt sowie auf die sich hieraus ergebenden Gefahren für die wirtschaftlichen Interessen des Rechtsuchenden hingewiesen hat (BVerfG, NJW 2007, 979, 980 f., 983). - BGH, 13.06.1985 - 4 StR 213/85
Kreditkarte - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung, zur Annahme eines …
Auszug aus BGH, 25.09.2014 - 4 StR 586/13
Da der Angeklagte zum Abzug des Erfolgshonorars von der auf sein Konto zu überweisenden Erbschaft berechtigt war, lag zumindest eine schadensgleiche Vermögensgefährdung vor (vgl. zum sogenannten Kontoeröffnungsbetrug BGH, Urteil vom 13. Juni 1985 - 4 StR 213/85, BGHSt 33, 244, 245 f.; Beschlüsse vom 21. November 2001 - 2 StR 260/01, BGHSt 47, 160, 167, und vom 14. Oktober 2010 - 2 StR 447/10, NStZ 2011, 160). - BGH, 25.07.2000 - 1 StR 162/00
Betrug; Garantenpflicht (bei vertraglichen Pflichtverletzungen); Objektive …
Auszug aus BGH, 25.09.2014 - 4 StR 586/13
Alle Erfolgsabwendungspflichten beruhen auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person in besonderer Weise zum Schutz des gefährdeten Rechtsguts aufgerufen ist und dass sich alle übrigen Beteiligten auf das helfende Eingreifen dieser Person verlassen und verlassen dürfen (BGH, Urteile vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00, NJW 2000, 3013, 3014, und vom 10. Juli 2012 - VI ZR 341/10, BGHZ 194, 26, 33;… Jescheck/Weigend, Lehrbuch des Strafrechts, Allgemeiner Teil, 5. Aufl., S. 620;… SSW-StGB/Kudlich, 2. Aufl., § 13 Rn. 15, 18). - BGH, 14.10.2010 - 2 StR 447/10
Voraussetzungen des Kontoeröffnungsbetruges (Vermögensschaden; schadensgleiche …
Auszug aus BGH, 25.09.2014 - 4 StR 586/13
Da der Angeklagte zum Abzug des Erfolgshonorars von der auf sein Konto zu überweisenden Erbschaft berechtigt war, lag zumindest eine schadensgleiche Vermögensgefährdung vor (vgl. zum sogenannten Kontoeröffnungsbetrug BGH, Urteil vom 13. Juni 1985 - 4 StR 213/85, BGHSt 33, 244, 245 f.; Beschlüsse vom 21. November 2001 - 2 StR 260/01, BGHSt 47, 160, 167, und vom 14. Oktober 2010 - 2 StR 447/10, NStZ 2011, 160).
- BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18
Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt
Verbindendes Element sämtlicher Entstehungsgründe ist dabei stets die Überantwortung einer besonderen Schutzfunktion für das betroffene Rechtsgut an den Obhuts- oder Überwachungspflichtigen (vgl. BGH, Urteile vom 25. September 2014 - 4 StR 586/13, BGHSt 59, 318, 323 und vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 358/92, BGHSt 38, 388, 391; Beschluss vom 8. März 2017 - 1 StR 466/16, BGHSt 62, 72, 76). - BGH, 08.03.2017 - 1 StR 466/16
Betrug (Täuschung durch Unterlassen: Aufklärungspflicht, Garantenstellung, …
Alle Erfolgsabwendungspflichten beruhen auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person in besonderer Weise zum Schutz des gefährdeten Rechtsguts aufgerufen ist und dass sich alle übrigen Beteiligten auf das helfende Eingreifen dieser Person verlassen und verlassen dürfen (BGH, Urteil vom 25. September 2014 - 4 StR 586/13, BGHSt 59, 318, 323 Rn. 19 mwN; siehe auch BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00, NJW 2000, 3013, 3014).(2) Auf der Grundlage dieser für sämtliche unechten Unterlassungsdelikte geltenden Anforderungen ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass eine Strafbarkeit wegen Betrugs durch Unterlassen entweder als Täter oder als Teilnehmer für alle Personen in Frage kommt, die eine von § 13 Abs. 1 StGB erfasste Pflicht zur Aufklärung anderer über vermögensrelevante Tatsachen haben (…etwa BGH, Urteile vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44, 46 ff. Rn. 19 ff.; vom 25. September 2014 - 4 StR 586/13, BGHSt 59, 318, 323 ff. Rn. 19 ff. und vom 4. August 2016 - 4 StR 523/15, wistra 2016, 488 ff.;… siehe auch Fischer, StGB, 64. Aufl., § 263 Rn. 38;… Satzger in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 263 Rn. 81 jeweils mwN;… ausführlich etwa Frisch, Festschrift für Herzberg, 2008, S. 729, 744 ff.).
- BGH, 08.03.2017 - 1 StR 540/16
Betrug durch Unterlassen (erforderliche vermögensbezogene Aufklärungspflicht: …
Alle Erfolgsabwendungspflichten beruhen auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person in besonderer Weise zum Schutz des gefährdeten Rechtsguts aufgerufen ist und dass sich alle übrigen Beteiligten auf das helfende Eingreifen dieser Person verlassen und verlassen dürfen (BGH, Urteil vom 25. September 2014 - 4 StR 586/13, BGHSt 59, 318, 323 Rn. 19 mwN; siehe auch BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00, NJW 2000, 3013, 3014).bb) Auf der Grundlage dieser für sämtliche unechten Unterlassungsdelikte geltenden Anforderungen ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass eine Strafbarkeit wegen Betrugs durch Unterlassen entweder als Täter oder als Teilnehmer für alle Personen in Frage kommt, die eine von § 13 Abs. 1 StGB erfasste Pflicht zur Aufklärung anderer über vermögensrelevante Tatsachen haben (…etwa BGH, Urteile vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44, 46 ff. Rn. 19 ff.; vom 25. September 2014 - 4 StR 586/13, BGHSt 59, 318, 323 ff. Rn. 19 ff.; vom 4. August 2016 - 4 StR 523/15, wistra 2016, 488 ff.;… siehe auch Fischer, StGB, 64. Aufl., § 263 Rn. 38;… Satzger in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 263 Rn. 81 jeweils mwN;… ausführlich etwa Frisch, Festschrift für Herzberg, 2008, S. 729, 744 ff.).
- OLG Oldenburg, 23.07.2021 - 1 Ws 190/21
Kein aktives Tun von Klinikleitung und Ärzten bei Tötung von Patienten; …
Alle Erfolgsabwendungspflichten beruhen auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person in besonderer Weise zum Schutz des gefährdeten Rechtsguts aufgerufen ist und dass sich alle übrigen Beteiligten auf das helfende Eingreifen dieser Person verlassen und verlassen dürfen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 25.09.2014 - 4 StR 586/13, BGHSt 59, 318 = NJW 2014, 3669 ; Beschluss vom 08.03.2017 - 1 StR 466/16, BGHSt 62, 72 = NJW 2017, 2052 jew. m.w.N.). - BayObLG, 25.02.2022 - 201 StRR 95/21
Freispruch bei Gewährung von Kirchenasyl bestätigt
Die Erfolgsabwendungspflicht beruht auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person in besonderer Weise zum Schutz des gefährdeten Rechtsguts aufgerufen ist und dass sich alle übrigen Beteiligten auf das Eingreifen dieser Person verlassen und verlassen dürfen (BGH, Urt. v. 25.09.2014 - 4 StR 586/13 bei juris, BGHSt 59, 318, 323 m.w.N.; vgl. auch BGH NJW 2000, 3013, 3014). - LG Arnsberg, 14.04.2015 - 2 KLs 42/14
Pflicht zur Auskehrung in Empfang genommener Gelder als Treuepflicht eines …
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil am 25. September 2014 (Az. 4 StR 586/13), soweit der Angeklagte von dem Vorwurf des Betruges aufgrund des Abschlusses der Honorarvereinbarung freigesprochen worden ist, aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
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