(1) 1Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten
Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2Wirken mehrere Personen als Leistende, Vermittler oder in anderer Weise mit und ergibt sich dadurch ein auffälliges Mißverhältnis zwischen sämtlichen Vermögensvorteilen und sämtlichen Gegenleistungen, so gilt Satz 1 für jeden, der die Zwangslage oder sonstige Schwäche des anderen für sich oder einen Dritten zur Erzielung eines übermäßigen Vermögensvorteils ausnutzt.
(2) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. | durch die Tat den anderen in wirtschaftliche Not bringt, | |
2. | die Tat gewerbsmäßig begeht, | |
3. | sich durch Wechsel wucherische Vermögensvorteile versprechen läßt. |
Rechtsprechung zu § 291 StGB
187 Entscheidungen zu § 291 StGB in unserer Datenbank:
- OLG Koblenz, 06.11.2019 - 4 OLG 6 Ss 127/19
Strafsache: Darstellung des Verfahrenshindernisses fehlender deutscher ...
- FG Münster, 08.03.2023 - 6 K 2094/22
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe der Aussetzungszinsen
- VGH Bayern, 14.04.2021 - 12 N 20.2529
Erfolgreiche Normenkontrolle gegen die Regelungen zur Erhebung von ...
- BGH, 16.01.2020 - 1 StR 113/19
Betrug (Täuschung durch Verlangen einer überhöhten Gegenleistung: nur bei ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Brandenburg, 07.11.2019 - 53 Ss 119/19
Begriff des Wuchers i.S. von § 291 Abs. 1 StGB
- ArbG Cottbus, 09.04.2014 - 13 Ca 10477/13
Anspruch aus übergegangenem Recht wegen sittenwidrigen Lohnes
- OLG Köln, 22.11.2016 - 1 RVs 210/16
Strafbarkeit von Schlüssseldienstarbeiten als Wucher
- ArbG Cottbus, 09.04.2014 - 13 Ca 10478/13
Anspruch aus übergegangenem Recht wegen sittenwidrigen Lohnes
- BVerwG, 31.05.2022 - 6 C 2.20
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Datenerhebung nach PolG NRW a. F.
§ 291 StGB in Nachschlagewerken
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 291 StGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsgeschäfte
- Willenserklärung
- § 138 II (Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher)
- Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG)
- Ahndung von Zuwiderhandlungen im Bereich des Wirtschaftsrechts
- § 5 (Mietpreisüberhöhung) (zu § 291 I 1 Nr. 1)