Rechtsprechung
| BGH, 05.06.2014 - 4 StR 59/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 23 StGB; § 344 Abs. 1 StPO
Grenzen der Revisibilität der Strafzumessung beim Versuch (gerechter Schuldausgleich); wirksame Rechtsmittelbeschränkung auf den Strafausspruch (Auslegung der Revisionsbegründung; Antrag) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Revision in Strafsachen: Antrag der Staatsanwaltschaft auf Wiedereinbeziehung eines ausgeschiedenen Tatteils; Strafmilderung bei geringer krimineller Energie
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 23 Abs 2 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 179 StGB, § 154a Abs 1 Nr 1 StPO
Revision in Strafsachen: Antrag der Staatsanwaltschaft auf Wiedereinbeziehung eines ausgeschiedenen Tatteils; Strafmilderung bei geringer krimineller Energie - IWW
- Wolters Kluwer
Strafmilderung i.R.e. Verurteilung wegen des versuchten sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafmilderung i.R.e. Verurteilung wegen des versuchten sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Nicht Rosen, sondern eine (leichte) Klatsche für die Staatsanwaltschaft
Verfahrensgang
- LG Essen, 06.09.2013 - 27 KLs 8/13
- BGH, 05.06.2014 - 4 StR 59/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 239
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88
Katzenkönig
Auszug aus BGH, 05.06.2014 - 4 StR 59/14
Damit hat die Strafkammer mit Recht einen wesentlichen, versuchsbezogenen Umstand in den Blick genommen (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1988 - 4 StR 352/88, BGHSt 35, 347, 355).Darüber hinaus besorgt der Senat im Blick auf die sich unmittelbar anschließenden Ausführungen zur konkreten Strafzumessung nicht, dass die für die Prüfung einer Strafrahmenverschiebung erforderliche Gesamtabwägung der Tatumstände und der Persönlichkeit des Täters (vgl. BGH, Urteile vom 17. November 1961 - 4 StR 292/61, BGHSt 16, 351, vom 15. September 1988, aaO, vom 15. Juni 2004 - 1 StR 39/04, NStZ 2004, 620 und vom 11. September 2013 - 2 StR 287/13) unterblieben ist.
- BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86
Fehlen von Strafmilderungsgründen
Auszug aus BGH, 05.06.2014 - 4 StR 59/14
Der Senat ist entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts in seiner Terminszuschrift und des Generalstaatsanwalts in Hamm, welcher der Revision beigetreten ist, schließlich nicht der Auffassung, dass sich die verhängte Strafe nach unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, soweit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegt (vgl. BGH - Großer Senat für Strafsachen -, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349). - BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04
Mord (niedrige Beweggründe: Besitzdenken und rücksichtsloser Eigennutz); …
Auszug aus BGH, 05.06.2014 - 4 StR 59/14
Darüber hinaus besorgt der Senat im Blick auf die sich unmittelbar anschließenden Ausführungen zur konkreten Strafzumessung nicht, dass die für die Prüfung einer Strafrahmenverschiebung erforderliche Gesamtabwägung der Tatumstände und der Persönlichkeit des Täters (vgl. BGH, Urteile vom 17. November 1961 - 4 StR 292/61, BGHSt 16, 351, vom 15. September 1988, aaO, vom 15. Juni 2004 - 1 StR 39/04, NStZ 2004, 620 und vom 11. September 2013 - 2 StR 287/13) unterblieben ist.
- BGH, 17.11.1961 - 4 StR 292/61
Gemilderter Strafrahmens - Gesamtschau der Tatumstände - Täterpersönlichkeit - …
Auszug aus BGH, 05.06.2014 - 4 StR 59/14
Darüber hinaus besorgt der Senat im Blick auf die sich unmittelbar anschließenden Ausführungen zur konkreten Strafzumessung nicht, dass die für die Prüfung einer Strafrahmenverschiebung erforderliche Gesamtabwägung der Tatumstände und der Persönlichkeit des Täters (vgl. BGH, Urteile vom 17. November 1961 - 4 StR 292/61, BGHSt 16, 351, vom 15. September 1988, aaO, vom 15. Juni 2004 - 1 StR 39/04, NStZ 2004, 620 und vom 11. September 2013 - 2 StR 287/13) unterblieben ist. - BGH, 11.01.2000 - 1 StR 505/99
Totschlag; Mord; Auslieferungsrechtlicher Grundsatz der Spezialität; Niedrige …
Auszug aus BGH, 05.06.2014 - 4 StR 59/14
Mit einem Antrag auf Wiedereinbeziehung gemäß § 154a Abs. 3 Satz 2 StPO in der Revisionsinstanz könnte die Staatsanwaltschaft die das Verfahren abschließende Entscheidung über ihr Rechtsmittel nicht hindern (vgl. BGH, Urteile vom 3. Oktober 1967 - 1 StR 355/67, BGHSt 21, 326, 328 ff., vom 28. Februar 1984 - 1 StR 870/83, NJW 1984, 1365, und vom 11. Januar 2000 - 1 StR 505/99 unter Ziff. I.3). - BGH, 28.03.2013 - 4 StR 467/12
Strafzumessung (Überprüfung durch das Revisionsgericht; Bildung einer …
Auszug aus BGH, 05.06.2014 - 4 StR 59/14
Der Tatrichter hat den ihm zukommenden und vom Revisionsgericht nur eingeschränkt nachprüfbaren Bewertungsspielraum (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2013 - 4 StR 467/12 mwN) nicht überschritten. - BGH, 28.04.2010 - 2 StR 77/10
Strafzumessung bei Vergewaltigung: Teilgeständnis und Mindeststrafe
Auszug aus BGH, 05.06.2014 - 4 StR 59/14
Die Strafzumessung im angefochtenen Urteil genügt auch den Anforderungen an die Begründung einer dem unteren Rand des gewählten Strafrahmens angenäherten Strafe (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2002 - 5 StR 441/02, NStZ-RR 2003, 52, 53; Urteil vom 28. April 2010 - 2 StR 77/10, NStZ-RR 2010, 237, 238). - BGH, 27.10.2009 - 1 StR 515/09
Rechtsfehlerhafte Bemessung des Vorwegvollzuges (maßgeblicher …
Auszug aus BGH, 05.06.2014 - 4 StR 59/14
Der Senat hat das der Strafkammer im Schuldspruch unterlaufene Fassungsversehen berichtigt (vgl. § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO); dem steht die Teilrechtskraft nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 1 StR 515/09). - BGH, 22.10.2002 - 5 StR 441/02
Strafzumessung (Revisibilität; gerechter Schuldausgleich); bewaffneter …
Auszug aus BGH, 05.06.2014 - 4 StR 59/14
Die Strafzumessung im angefochtenen Urteil genügt auch den Anforderungen an die Begründung einer dem unteren Rand des gewählten Strafrahmens angenäherten Strafe (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2002 - 5 StR 441/02, NStZ-RR 2003, 52, 53; Urteil vom 28. April 2010 - 2 StR 77/10, NStZ-RR 2010, 237, 238). - BGH, 28.02.1984 - 1 StR 870/83
Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Antrag der Staatsanwaltschaft, eine …
Auszug aus BGH, 05.06.2014 - 4 StR 59/14
Mit einem Antrag auf Wiedereinbeziehung gemäß § 154a Abs. 3 Satz 2 StPO in der Revisionsinstanz könnte die Staatsanwaltschaft die das Verfahren abschließende Entscheidung über ihr Rechtsmittel nicht hindern (vgl. BGH, Urteile vom 3. Oktober 1967 - 1 StR 355/67, BGHSt 21, 326, 328 ff., vom 28. Februar 1984 - 1 StR 870/83, NJW 1984, 1365, und vom 11. Januar 2000 - 1 StR 505/99 unter Ziff. I.3). - BGH, 11.09.2013 - 2 StR 287/13
Strafmilderung bei versuchtem Mord
- BGH, 03.10.1967 - 1 StR 355/67
- BGH, 20.01.2016 - 2 StR 378/15
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (keine einheitliche Sanktionierung nach JGG …
Der Senat hat das der Strafkammer im Schuldspruch unterlaufene Fassungsversehen berichtigt (vgl. § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO); dem steht die Teilrechtskraft nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 1 StR 515/09; Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 59/14). - BGH, 13.03.2019 - 1 StR 367/18
Geldstrafe neben Freiheitsstrafe (Voraussetzungen; Anforderungen an die …
Der Senat versteht daher - in Übereinstimmung mit Generalbundesanwalt und Verteidigung - die maßgebliche Revisionsbegründung dahin, dass nicht der Schuldspruch angefochten sein soll, sondern nur der Strafausspruch (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 59/14, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 8). - AGH Nordrhein-Westfalen, 05.05.2023 - 2 AGH 16/21
Verstöße des angeschuldigten Rechtsanwaltes gegen die Vorschriften zur …
Die Rechtskraft des Schuldspruchs steht einer Berichtigung nicht entgegen (BGH v. 05.06.2014 - 4 StR 59/14).
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